Unterkiefer-, Gliedmaßen- und Mehrfachschussverletzungen dokumentiert – neun von zwölf Kadavern bereits mit mindergutem oder schlechtem Erhaltungszustand eingeschickt
Die Auswertung von zwölf veterinärmedizinischen Obduktionsberichten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zu in Tirol 2024/25 erlegten Wölfen zeigt, dass neben unmittelbar tödlichen Brustschüssen auch schwere Verletzungen außerhalb der klassisch tödlichen Trefferzone dokumentiert wurden. Zwei zusätzliche Berichte eines illegal erschossenen und eines verunfallten Tieres wurden nicht mit einberechnet. Nicht alle in Tirol getöteten Wölfe wurden zur Obduktion eingeschickt.
Auffällig ist zudem der Verwesungsgrad der eingeschickten Wolfskadaver: Normalerweise erfolgen Abschüsse wenige Tage nach dem Erlass der Maßnahmenverordnungen. Wie passt das damit zusammen, dass sich neun von zwölf Kadavern bei der Übergabe an die AGES bereits in einem minderguten oder schlechten Erhaltungszustand befanden?
Im Bericht LR-1950 5 63-20 wird festgehalten, dass die Milz und der gesamte Magen-Darm-Trakt fehlten. Es gibt keinen Grund Beutegreifer auszuweiden. Was wollte man mit der Entfernung des Magen- Darm inhaltes verbergen?
Unterkiefer-, Hals- und Vorderlaufverletzungen dokumentiert
Besonders eindrücklich ist der AGES-Obduktionsbericht LR-1950 5 89-20. Dokumentiert werden unter anderem ein schussbedingt trümmerfrakturierter linker Unterkiefer, eine Trümmerfraktur des linken Vorderlaufes sowie eine weitere Schussverletzung im Halsbereich eines ein bis zweijährigen Wolfes. Solche Verletzungen führen für sich allein nicht zu einem sofortigen Tod und können mit erheblichen Schmerzen verbunden sein.
Der Bericht dokumentiert auch einen minderguten Erhaltungszustandes des toten Tieres. Letzteres könnte nur dadurch erklärt werden, dass entweder keine Nachsuche stattgefunden und damit Tierquälerei in Kauf genommen wurde oder ein unproffessioneller Umgang mit dem Kadaver stattgefunden hat.
Die Obduktionsberichte zeigen insgesamt ein auffälliges Muster: Neun der zwölf untersuchten Wolfskadaver befanden sich bereits in einem minderguten oder schlechten Erhaltungszustand. Die dokumentierten Fehlschüsse dürften mit dem minderguten oder schlechten Erhaltungszustand korrelieren. Gerade deshalb erscheint eine vollständige Dokumentation von Inkrafttreten der Verordnung, Eingang der Vollzugsmeldung, Nachsuche, Auffindesituation sowie der Zeitpunkt der Übergabe an die AGES aus Sicht des Tierschutzes und der Waidgerechtigkeit besonders bedeutsam.
Mehrere Schussverletzungen in fünf von zwölf Fällen
Die Auswertung der zwölf AGES-Berichte zeigt auch, dass in fünf Fällen mehrere räumlich getrennte Schussverletzungen beziehungsweise Verletzungsmuster dokumentiert wurden, die auf mehrere Schussabgaben schließen lassen (unter anderem LR-1950 5 43-20, LR-1950 5 50-20, LR-1950 5 89-20, LR-1950 5 95-20 und LR-1950 5 125-2).
Besonders deutlich wird dies im Bericht LR-1950 5 95-20. Dort werden Schussverletzungen im Halsbereich, am linken Ellbogengelenk, im Brust- und Bauchbereich sowie an der Hintergliedmaße beschrieben. Gleichzeitig dokumentiert die Obduktion schwere Verletzungen der Leber mit rund 600 ml Blut in der Bauchhöhle.
Dr. Rudolf Winkelmayer, Initiator des Volksbegehrens „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ und ehemaliger Jäger, hält in seinem Standardwerk Wildbrethygiene – Das Buch zur guten Hygienepraxis bei Wild (Verlag Österreich, 2026) fest: „Ziel ist die Zerstörung von Herz und/ oder Lunge sowie großer Blutgefäße, wodurch das Wild möglichst rasch verendet. Das Wild befindet sich häufig in Bewegung und der Schusswinkel ist nicht selten ungünstig. Kann ein sicherer Treffer nicht gewährleistet werden, verlangt die Waidgerechtigkeit den Verzicht auf den Schuss. Die dokumentierten Bauchschüsse sind ausdrücklich problematisch, weil sie häufig nicht unmittelbar tödlich sind, längere Fluchtstrecken verursachen und vermeidbares Leiden nach
sich ziehen können.”
Verwaltungsbegriff „Entnahme“ beschreibt nicht die tatsächliche Todesursache
In der öffentlichen Diskussion werden Wolfsabschüsse häufig als „Entnahme“ oder „Regulierung“ bezeichnet. Diese verwaltungsrechtlichen Begriffe beschreiben jedoch nicht, welche Verletzungen ein Tier im Einzelfall tatsächlich erleidet.
Die AGES-Obduktionsberichte dokumentieren objektiv Verletzungsmuster, die zeigen, dass nicht jeder Schuss unmittelbar tödlich war. Mehrfachschussverletzungen, Trümmerfrakturen von Gliedmaßen, Schulter und Rippen, Unterkieferverletzungen, Zahnaufbrüche oder schwere Bauchverletzungen sind in mehreren Berichten nachvollziehbar beschrieben.
Wichtig ist daher die Frage, ob jeder einzelne Abschuss den Anforderungen des Tierschutzes, der Waidgerechtigkeit und einer lückenlosen Nachsuche entspricht. Die Auswertung der AGES-Berichte zeigt, dass hier dringlicher Aufklärungsbedarf besteht. Erforderlich ist deshalb für jeden Wolf eine lückenlose Chronologie: Inkrafttreten der Verordnung, Zeitpunkt und Ort der Schussabgabe, Anzahl der Schüsse, Verlauf einer allfälligen Nachsuche, Auffinde- und Bergungszeitpunkt, Eingang der Vollzugsmeldung, Fotodokumentation, Zustand und Vollständigkeit des Kadavers, Entfernung von Organen oder Körperteilen, Art der Aufbewahrung und Kühlung, Transportweg sowie Zeitpunkt der Übergabe an die AGES.
Der Wiener Tierschutzverein/Tierschutz Austria fordert nun eine Aufklärung zu den Fällen und weist dabei auch darauf hin, dass nach geltendem EU-Recht pauschale Wolfsabschüsse nicht zulässig sind, solange sich die Wolfs-Population in Österreich nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befindet,
