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Eklatanter Widerspruch bei Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geislers Aussagen zum Erhaltungszustand des Wolfes

  • 4 Min. Lesezeit

St. Valentin, am 12. August 2026 – Josef Geisler und das Land Tirol halten auf Nachfrage des ORFs und von MeinBezirk fest: “dass der Wolf keine vom Aussterben bedrohte Art mehr ist und sich die alpine Wolfspopulation nach Einschätzung der EU in einem günstigen Erhaltungszustand befindet.” Diese öffentliche Aussage steht in einem nachvollziehbaren Widerspruch zur aktuellen wissenschaftlichen Berichterstattung Österreichs an die Europäische Kommission.

Weiß LHStv. Geisler nichts vom Inhalt des aktuellen österreichischen Artikel-17-Berichts? Oder wie erklärt sich, dass er gegenüber den Medien eine Aussage trifft, die mit der offiziellen Berichterstattung nicht übereinstimmt? Besonders bemerkenswert ist dieser Widerspruch deshalb, weil das Land Tirol bei diesem Bericht keineswegs unbeteiligter Beobachter war.

Land Tirol selbst zur Art.-17-Berichterstattung verpflichtet

Der österreichische Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie für den Berichtszeitraum 2019–2024 wird auf Grundlage der Daten und Bewertungen der Bundesländer erstellt. Das Land Tirol war daran selbst beteiligt.

Und gerade der Inhalt dieser offiziellen Berichterstattung ist bemerkenswert: Für Canis lupus wird in Österreich kein günstiger Gesamt-Erhaltungszustand ausgewiesen. Der Wolf wird von Österreich als „newly arriving species“ geführt, weshalb das Land auf eine Gesamtbewertung verzichtet hat. Die einzelnen Parameter wurden jedoch sehr wohl bewertet.

Besonders bemerkenswert ist dabei ausgerechnet der Parameter Population: Für die alpine biogeografische Region Österreichs wird dieser mit U1- „unfavourable-inadequate“, also ungünstig-unzureichend mit negativer Tendenz – ausgewiesen.

Die eigenen wissenschaftlichen Grundlagen sprechen eine andere Sprache

Der Widerspruch zeigt sich auch in den bisherigen Aussagen und wissenschaftlichen Grundlagen des Landes Tirols. Noch 2025 erklärte das Land selbst, dass der günstige Erhaltungszustand nach der geltenden europäischen Rechtslage auf nationaler und Bundesländer-Ebene vorliegen müsse. Gerade deshalb forderte Tirol ausdrücklich eine Änderung, damit der Erhaltungszustand künftig überregional auf Populationsebene betrachtet werden könne.

Das Land hielt damals fest, dass die alpine Wolfspopulation bei einer staatsübergreifenden Betrachtung den günstigen Erhaltungszustand bereits erfüllen würde. Gleichzeitig stellte das Land aber klar, dass genau diese überregionale Betrachtungsweise nach der damaligen Rechtslage nicht maßgeblich war.

Auch das vom Land Tirol veröffentlichte Gutachten von Univ.-Prof. Klaus Hackländer (2026, p. 5-6) hält fest:

„Aufgrund der Tatsache, dass es bislang in Tirol mit Ausnahme eines grenzüberschreitenden Rudels nur durch- und einwandernde Wölfe gibt, ist der günstige Erhaltungszustand für Wölfe in Tirol derzeit jedenfalls als ungünstig einzustufen.”

Weiters führt Klaus Hackländer (2026, p. 3) aus: “Im Jahr 2025 konnten in Tirol 31 Wolfsindividuen genetisch nachgewiesen werden; 2024 waren es 23, 2023 26. Diese 31 stammten vorwiegend (n=30) aus der alpinen
Subpopulation und aus der dinarischen Subpopulation (n=1). Es ist zu berücksichtigen, dass die genannten 31 Wolfsindividuen nicht zeitgleich in Tirol nachgewiesen wurden.

Laut Schumacher et al. (2026, p. 31) wird davon ausgegangen, dass der Wolfsbestand in Österreich mindestens 100 Rudel in den Alpen und 16 Rudel im Wald- und Mühlviertel, gleichmäßig verteilt auf die Bundesländer, aufweisen müsste, um als günstig eingestuft zu werden.

Aufgrund der teilweise sehr hohen Entnahmeraten in Österreich und seinen Nachbarländern sowie der in Österreich vergleichsweise geringen Reproduktion sollte eine Entnahme von Wolfsindividuen tatsächlich nur in sehr gut begründeten Ausnahmen entsprechend Art 16 FFH-RL erfolgen und gleichzeitig gegen illegale Tötungen vorgegangen werden, betont Hackländer (2026, p. 13).

Politische Aussage widerspricht offizieller wissenschaftlicher Berichterstattung

Es besteht damit ein konkret nachvollziehbarer Widerspruch zwischen den öffentlichen politischen Aussagen von LHStv. Josef Geisler und der offiziellen wissenschaftlichen Berichterstattung.

Auf der einen Seite steht Geislers öffentliche Aussage gegenüber den Medien. Auf der anderen Seite stehen der aktuelle österreichische Art.-17-Bericht, die bisherige Position des Landes Tirol und die vom Land selbst herangezogenen wissenschaftlichen Grundlagen.

“Es ist erschütternd, wenn ein politischer Verantwortungsträger gegenüber den Medien Informationen verbreitet, die den wissenschaftlichen Grundlagen und offiziellen Berichten widersprechen, an denen das eigene Land selbst mitgewirkt hat. Herr Geisler muss sich daher die Frage gefallen lassen: Kennt er diese Berichte nicht – oder ignoriert er deren Inhalt?“ Andrea Hagn, Umweltbiologin und Obfrau der ANCA.

Quellen

Aktuelle Aussagen von LHStv. Josef Geisler:
MeinBezirk Tirol, 12. August 2026: „WWF kritisiert Wolfsentnahme: Land betont Schutz der Almen und sicheres Wolfsmanagement“
https://www.meinbezirk.at/tirol/c-politik/land-betont-schutz-der-almen-und-sicheres-wolfsmanagement_a8842084

Pressemitteilung des Landes Tirol vom 17. Juni 2025:
„Senkung des EU-Wolfschutzstatus – Land Tirol will europarechtlichen Spielraum nützen“
https://www.tirol.gv.at/presse/meldungen/meldung/senkung-des-eu-wolfschutzstatus/

Offizielle Art.-17-Berichte der EU-Mitgliedstaaten, Berichtszeitraum 2019–2024:
European Environment Agency – ReportNet 3.0, Habitats Directive Reporting (Art. 17)
https://reportnet.europa.eu/public/dataflow/1525

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