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Widersprüche beim Wolfsmonitoring in Kärnten: Politik spricht von vier Rudeln, Wissenschaft weist nur eines aus – wie glaubwürdig sind Politik und Wildbiologie?

  • 5 Min. Lesezeit

Nachträglich eingetragenes Wolfsrudel und widersprüchliche Bestandsangaben stellen die Transparenz des Kärntner Wolfsmanagements infrage.

Klagenfurt, 10. Oktober 2026 – Während der zuständige Jagdreferent und der Wolfsbeauftragte des Landes öffentlich von drei bis vier Wolfsrudeln in Kärnten sprechen, weist die aktuelle Monitoringkarte des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs (ÖZ) vom 7. Oktober 2026 lediglich ein aktuell nachgewiesenes Rudel aus. Besonders brisant: Das Schwarzwipfelrudel wurde erst am 7. Oktober rückwirkend in die Karte für das Monitoringjahr 2025 aufgenommen. In den vorläufigen Karten war es noch nicht verzeichnet.

Damit stehen politische Bestandsangaben, wissenschaftliche Nachweise und nachträgliche Änderungen der Monitoringdaten in einem erklärungsbedürftigen Widerspruch. Dieser wirft Fragen zur Datenqualität, zur FFH-rechtlichen Grundlage von Wolfsabschüssen und zur behördlichen Beurteilung von Gefahren für Weidetiere auf.

Verweis auf Jahresauswertung

Obwohl die Daten aus Kärnten bis zum Monitoringjahr 2026 unterjährig eingeflossen sind, erklärte die Kärntner Landesregierung noch am 28. September 2026 ausdrücklich:

„Alle Daten betreffend Rudel werden vom FIWI am Ende eines Jahres ausgewertet und dann im Statusbericht Wolf Österreich für das jeweilige Jahr veröffentlicht.“

Nur vier Tage später, am 2. Oktober, wurde öffentlich kommuniziert, dass die Landessachverständigen von drei bis vier Rudeln ausgehen. Bereits im September hatte der Wolfsbeauftragte auf ausstehende genetische Analysen verwiesen, während aus dem Büro des Jagdreferenten Fotobelege, ein Reproduktionsnachweis und Hinweise auf ein weiteres Rudel angeführt wurden.

Schwarzwipfelrudel: Erst im Oktober 2026 für 2025 nachgetragen

Der Vergleich der offiziellen Karten zeigt den Widerspruch besonders deutlich:

  • 5. März und 14. April 2026: Die vorläufigen Karten für 2025 weisen Hochstadl, Wolayer, Lanzenpass und Koschuta aus – nicht jedoch Schwarzwipfel.
Quelle: Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs (ÖZ), Wolfsnachweise 2025, vorläufige Auswertung vom 5. März und 14. April 2026.
  • 7. Oktober 2026: Schwarzwipfel erscheint erstmals in der vorliegenden aktualisierten Karte für 2025. In der Karte für 2026 wird Schwarzwipfel mit „Letzter Nachweis im Jahr 2025“ gekennzeichnet. Ein aktueller Rudelnachweis für 2026 ergibt sich daraus nicht.

Quelle: Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs (ÖZ), Wolfsnachweise 2025, Kartenstand 7. Oktober 2026.

Wann wurde dieses Rudel tatsächlich bestätigt? Warum wurde es erst jetzt nachgetragen?

Besonders erklärungsbedürftig ist der Vorgang, weil die Kärntner Landesregierung den Datenfluss selbst wie folgt beschrieben hat: „Die erhobenen Daten werden von Landesverwaltungen des jeweiligen Bundeslandes gesammelt und das Österreichzentrum Bär, Wolf. Luchs (ÖZ) fasst, mit Unterstützung des Forschungsinstituts für Wildtierkunde und Ökologie (FIWI), die Meldungen für ganz Österreich zusammen und präsentiert sie in Form von regelmäßig aktualisierten Karten.“

Das Land erhebt und sammelt somit jene Daten, die in die wissenschaftlichen Monitoringkarten einfließen. Die Bekanntgabe der Daten erfolgt ebenfalls vom Land.

Wolfsabschüsse brauchen eine belastbare wissenschaftliche Grundlage

Diese Widersprüche sind keineswegs nur ein Problem der Öffentlichkeitsarbeit. Sie können unmittelbare artenschutzrechtliche Konsequenzen haben.

Nach der Herabstufung des Wolfes in Anhang V der FFH-Richtlinie ist eine reguläre Tötung nach Art. 14 an den günstigen Erhaltungszustand und ein wirksames, FFH-konformes Monitoring gebunden. Bei ungünstigem Erhaltungszustand sind Tötüngen nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn eine weitere Verschlechterung beziehungsweise die Beeinträchtigung der Wiederherstellung des Erhaltungszustands ausgeschlossen werden kann, zulässig.

Monika Schertler, Biologin und stellvertretende Obfrau von ANCA, fordert: „Daher muss offengelegt werden, welche Bestandsdaten bisherigen und künftigen Abschussfreigaben zugrunde liegen und ob die Auswirkungen bereits erfolgter Wolfstötungen auf Rudelstrukturen und Erhaltungszustand berücksichtigt wurden.“

Auch Weidetierschutz und Bezirkshauptmannschaften betroffen

Verlässliche Monitoringdaten sind auch für Bezirkshauptmannschaften und Weidetierhalter:innen entscheidend. Sie bilden eine wichtige Grundlage, um Wolfspräsenz, Konfliktpotenzial, konkrete Gefahrenlagen und erforderliche Herdenschutzmaßnahmen sachgerecht zu beurteilen.

Rechtswissenschaftler und Privatdozent an der Universität Wien, Wolfgang Wessely, hält in seinem Rechtsgutachten vom September 2025 ausdrücklich fest, dass sich Hinweise auf konkrete Gefahren aus „Monitoringergebnissen über die Population, das Revier bzw Bewegungslinien bestimmter Beutegreifer“ sowie aus Sichtungs- oder Rissmeldungen ergeben können (S. 8, Rz 11).

Ob ein Rudel aktuell besteht, sich fortpflanzt oder lediglich im Vorjahr nachgewiesen wurde, macht dabei einen erheblichen Unterschied. Verspätete oder unklar eingeordnete Informationen können sowohl die behördliche Gefahrenbeurteilung als auch den Artenschutz beeinträchtigen.

Politische und wildbiologische Glaubwürdigkeit auf dem Prüfstand

Die Landesregierung muss offenlegen, wann das Schwarzwipfelrudel erstmals bestätigt und an FIWI beziehungsweise ÖZ gemeldet wurde, welche drei bis vier Rudel aktuell gemeint sind, welche Nachweise dafür vorliegen und ob diese wissenschaftlich geprüft wurden. Ebenso sind die Datengrundlagen für Wolfsabschüsse offenzulegen.

Nachträgliche wissenschaftliche Ergänzungen sind grundsätzlich legitim. Problematisch wird es, wenn politische Bestandsbehauptungen, ausstehende wissenschaftliche Auswertungen und rückwirkende Rudelnachweise nicht nachvollziehbar zusammenpassen.

Damit stehen nicht nur die Transparenz des Wolfsmonitorings, sondern auch die politische Glaubwürdigkeit der Landesregierung und die Nachvollziehbarkeit der wildbiologischen Bewertungen auf dem Prüfstand.

Quellen:

Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs – Wolfsnachweiskarten 2025 und 2026: Offizielle Verbreitungskarten und Kartenarchiv.

Öffentliche Aussagen des Wolfsbeauftragten, 21. September 2026: 5 Minuten – Diskussion um Wolfsbestand und Abschussverordnungen.

Öffentliche Angaben zu drei bis vier Rudeln, 2. Oktober 2026: https://www.ktn.gv.at/Service/News?nid=40040

Schumacher, Jochen; Schumacher, Anke; Knauer, Felix (2026): Anforderungen des Europäischen Artenschutzes für Arten nach Anhang V FFH-RL. Ausführungen zum günstigen Erhaltungszustand am Beispiel des Wolfes (Canis lupus). Gutachten im Auftrag des Wiener Tierschutzvereins (Tierschutz Austria), 24. März 2026. https://www.tierschutz-austria.at/wp-content/uploads/2026/03/Gutachten_Wolf_Final_202603.pdf

Wessely, Wolfgang (2025): Rechtsgutachten zu Fragen der Schutzpflicht von Tierhaltern und Behörden bei Bedrohungen von Tierhaltungen durch Raubtiere. Im Auftrag des Wiener Tierschutzvereins / Tierschutz Austria, September 2025, S. 8, Rz 11. https://www.tierschutz-austria.at/wp-content/uploads/2025/10/Gutachten_Wolf_%C2%A7-19_TSchG-2025-09.pdf

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