Im Tiroler Bezirk Landeck wurde am 21.01.26 erneut eine Maßnahmenverordnung zur Entnahme eines FFH- geschützten Wolfes erlassen, nachdem Wölfe in der Nähe einer Skipiste gesichtet wurden und Videoaufnahmen davon in den Sozialen Medien aufgetaucht sind.
Laut Medienberichten seien mehrere Sichtungsmeldungen und Bildmaterial aus dem Umfeld von Siedlungen eingegangen. Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler behauptet, dass diese Nachweise zeigen, „dass die Wölfe ihre Scheu vor Menschen verloren haben, was eine zunehmende Gefahr für die Sicherheit darstellt“.
Solche politischen Narrative prägen die öffentliche Debatte. Ein genauer Blick auf Recht, Wissenschaft und tatsächliches Verhalten der Tiere zeigt: Die Situation ist wesentlich komplexer. Nach internen Beobachtungen halten sich die betreffenden Wölfe bereits seit mehreren Monaten in Pistennähe auf. Entgegen der politischen Darstellung zeigen die Tiere ein deutlich scheues Verhalten: Sie ziehen sich bei menschlicher Annäherung zurück und meiden aktiv Kontakt. Es gibt keine Hinweise auf wiederholte aktive Annäherungen an Menschen und aggressives Verhalten. Sichtbarkeit ist nicht gleichbedeutend mit Risikoverhalten, eine wichtige Unterscheidung, die in der politischen Kommunikation oft untergeht.
Infrastruktur ist kein verhaltensbiologischer Indikator
In politischen Aussagen und Medienberichten werden Sichtungen in der Nähe von Straßen, Fahrzeugen oder Pisten teilweise als Beleg für „fehlende Scheu“ angeführt. Verhaltensforschung zeigt jedoch, dass Wölfe zwischen menschlicher Infrastruktur und tatsächlicher Gefahr differenzieren: Autos, Traktoren oder Pistenraupen gehören zur Alltagslandschaft in alpinen Räumen und werden nicht automatisch mit Menschen verknüpft. Dieses empirisch belegte Verständnis steht im deutlichen Widerspruch zu vereinfachten politischen Formulierungen.
Wissenschaftliche Kriterien für „auffälliges Verhalten“
Formal fundierte Leitlinien wie der LIFE WILD WOLF – LCIE Technical Report T2.1 (2023) definiert präzise Verhaltensmerkmale, die ein Wolf zeigen müsste, um als habituell oder problematisch zu gelten. Wiederholte, unprovozierte Annäherungen an Menschen auf unter 30 Meter mit aggressivem Verhalten gelten als entscheidend – ein Ereignis, das in Österreich bisher nicht dokumentiert ist.
EU-Recht: Schutz gilt auch im Siedlungsraum
Nach dem EuGH-Urteil C-88/19 vom 11. Juni 2020 bleiben Wölfe auch dann geschützt, wenn sie sich in der Nähe von Siedlungen oder Infrastruktur aufhalten. Das europäische Recht erlaubt Entnahmen nur, wenn diese mit dem günstigen Erhaltungszustand der Art vereinbar sind und keine andere zufriedenstellende Lösung besteht. Weitere EuGH-Urteile bekräftigen, dass rechtliche Ausnahmen eng auszulegen sind und grundsätzlicher Schutz Vorrang hat. Aktuell gibt es in Österreich lediglich acht bestätigte Wolfsrudel, teils ohne gesicherten genetischen Nachweis oder bestätigte Reproduktion. Für einen günstigen Erhaltungszustand werden etwa 50 – 100 Rudel als Referenzwert genannt. Damit ist die Population derzeit nicht in einem günstigen Erhaltungszustand, wie er von EU-Recht gefordert wird.
Fazit
Die pauschale Gleichsetzung von Wolfspräsenz mit Gefahr steht auf wackeligen Füßen – sowohl juristisch als auch verhaltensökologisch. Wölfe tragen zur Regulierung von Wildbeständen bei, fördern die Biodiversität und stärken natürliche Ökosysteme. Ein sachlich fundierter Umgang ist nicht nur Artenschutz, sondern Voraussetzung für eine sachgerechte Umweltpolitik.
Quellen:
https://baer-wolf-luchs.at/verbreitungskarten/wolf-verbreitung,
https://static1.squarespace.com/static/651c352a13572d16043cc048/t/67a1d848be37b2149388c811/1738659914396/Technical_report_T2.1_WW_LCIE.pdf
https://curia.europa.eu/site/upload/docs/application/pdf/2020-06/cp200072en.pdf
