Man ist es schon fast gewohnt, dass Halloween-Süßigkeiten bereits im August in den Supermärkten und Discountern auftauchen. Aber dass nun auch Kühe, Schafe und Hirten zu Geistern werden, überrascht dann doch.
In Tirol meldet ein Funktionär des Bauernbunds 30 tote Schafe auf einer Alm. In Osttirol schreiben Facebook-Gruppen fast jede Woche von neuen Rissen. In den Medien tauchen Fotos und Videos von Wölfen auf – auf Straßen, in Dörfern, in Vorgärten. Doch oft sind es dieselben Aufnahmen, die im Kreis gereicht werden, als ob die Wölfe selbst zu Schauspielern einer Endlosschleife geworden wären. Und währenddessen? Offiziell gibt es nur wenige Tote. Die Website des Landes Tirols listet kaum Rissbegutachtungen. Auf dem Papier herrscht fast eine idyllische Ruhe – während Ortskundige von blutigen Nächten raunen.
Die Gespenster des Alltags
Eine parlamentarische Anfrage zeigt: Über 7.000 Hirten werden mit fast 28 Millionen Euro gefördert. Doch in Zeitungen heißt es, Hirten fehlen. Die Behirtungsprämie wird nämlich nicht für den klassischen Herdenschutz ausgezahlt, sondern dafür, dass Landwirte ab und zu Nachschau auf den Almen halten. Auf Facebook heißen sie „Fake-Hirten“. In dieser verdrehten Logik wandern Hirten durch die Nebelwelt der Almen – manchmal sichtbar, manchmal unsichtbar, zwischen Subventionslisten und Schlagzeilen. Und was ist mit den Behörden? Anrufe bei Bezirkshauptmannschaften verhallen unbeantwortet. Die offizielle Kommunikation ist so still, als würde sie selbst im Nebel verschwinden.
Ein Staat voller Schatten
Auch beim Monitoring tauchen Fragen auf: Gibt es die vier Rudel in Kärnten überhaupt – oder sind auch sie nur Phantomrudel? Weshalb erzählen Ortskundige, nach einem Abschuss einer Wölfin in Tirol von Welpen und einem Rudel, das offiziell nicht verzeichnet ist? Wie gleichen die Länder ihre Daten untereinander und grenzüberschreitend ab?
Ein aktives, systematisches Monitoring der Rudel und ein national einheitliches Rissprotokoll inkl. einer Unterscheidung zwischen geschützten und ungeschützten Weidetieren fehlen. Gemäß der FFH-Richtlinie (Art. 11) wäre ein FFH konformes Monitoring aber eine Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten. Wie können dann die den Landwirten angepriesenen, letalen Entnahmefreigaben von Wölfen, abgesehen vom lange nicht erreichten günstigen Erhaltungszustand (100 Rudel), rechtskonform sein?
Am Ende bleibt damit die eine Frage: Wem kann man noch glauben im Land der Geister?