Was ist das UIG?
Das Umweltinformationsgesetz (UIG) ist ein zentrales Bürgerrecht: Jede Person hat das Recht, Zugang zu Umweltinformationen zu erhalten – unabhängig von Alter, Beruf oder Staatsangehörigkeit.
Die Grundlage:
- die Aarhus-Konvention (1998), ein internationaler Vertrag über Umweltrechte,
- die EU-Richtlinie 2003/4/EG, die europaweit den Zugang zu Umweltinformationen garantiert.
Österreich hat diese Verpflichtungen durch das Bundes-UIG und durch eigene UIGs in allen Bundesländern umgesetzt.
Welche Informationen umfasst das UIG?
Umweltinformationen“ werden sehr weit gefasst. Dazu gehören etwa:
- Daten über den Zustand von Luft, Wasser, Boden, Landschaft, Tieren und Pflanzen,
- Informationen über Maßnahmen und Programme, die Auswirkungen auf die Umwelt haben,
- Berichte über die Umsetzung von Umweltgesetzen und EU-Vorgaben,
- Daten über Emissionen wie Schadstoffe, Abgase, Abwasser oder Lärm,
- Studien, Gutachten, Genehmigungen oder Monitoringberichte mit Umweltbezug.
Kurz gesagt: Alles, was Auswirkungen auf die Umwelt hat, fällt unter das UIG.
Wer muss Auskunft geben?
Das UIG verpflichtet eine Vielzahl an Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen.
Bundesebene
- Ministerien (z. B. Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie – BMK),
- Bundesämter und Anstalten (z. B. Umweltbundesamt, AGES),
- Verwaltungsorgane mit Umweltaufgaben (z. B. Wasserwirtschaft, Forstwesen).
Länderebene
Da in Österreich viele Bereiche Landessache sind (z. B. Naturschutz, Jagd, Fischerei, Bau- und Raumordnung), haben die Landesregierungen und ihre Abteilungen eine besondere Verantwortung.
Bezirke und Gemeinden
- Bezirkshauptmannschaften (BHs), die z. B. für Tierschutz zuständig sind,
- Magistratsabteilungen in Städten (z. B. Wien: MA 22 – Umweltschutz),
- Gemeinden, z. B. bei Bauverfahren, Abfallwirtschaft oder Wasserversorgung.
Öffentliche Unternehmen
Auch staatsnahe Betriebe und private Stellen mit öffentlichem Auftrag müssen Auskunft geben, wenn sie Umweltinformationen haben:
- Energieversorger,
- Infrastrukturunternehmen (ASFINAG, ÖBB),
- Abfall- und Wasserverbände.
Adressen der Landesstellen
Hier finden Sie die zentralen Kontaktstellen in den Bundesländern für Anfragen nach dem UIG:
- Burgenland: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 5 – Baudirektion, Anlagenrecht, Umweltschutz, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
- Kärnten: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 8 – Umwelt, Energie und Naturschutz, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt
- Niederösterreich: Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Naturschutz (RU5), Landhausplatz 1, Haus 16, 3109 St. Pölten
- Oberösterreich: Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
- Salzburg: Amt der Salzburger Landesregierung, Abt. 5 – Natur- und Umweltschutz, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg
- Steiermark: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abt. 13 – Umwelt und Raumordnung, Landhausgasse 7, 8010 Graz
- Tirol: Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Umweltschutz, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
- Vorarlberg: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Umwelt- und Klimaschutz, Römerstraße 15, 6900 Bregenz
- Wien: Magistrat der Stadt Wien, MA 22 – Umweltschutz, Dresdner Straße 45, 1200 Wien
Wie stellt man eine Anfrage?
- Form: schriftlich oder mündlich, am besten per E-Mail (Nachweis!).
- Inhalt: klar formulieren, welche Information gewünscht ist. Beispiel:
„Bitte übermitteln Sie mir die Unterlagen zum Natura-2000-Gebiet XY gemäß Umweltinformationsgesetz.“ - Kosten: einfache Anfragen sind kostenlos. Nur bei Kopien oder Datenträgern können Gebühren anfallen.
- Fristen: Antwort innerhalb von einem Monat; Verlängerung auf zwei Monate nur mit Begründung.
- Weiterleitungspflicht: Wenn eine Behörde nicht zuständig ist, muss sie die Anfrage weiterleiten oder auf die richtige Stelle verweisen.
Was tun, wenn keine Auskunft kommt?
- Die Behörde muss eine schriftliche Begründung geben, wenn sie Informationen verweigert (z. B. Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse).
- Wenn gar keine Antwort kommt, kann man einen Bescheid verlangen.
- Gegen ablehnende Bescheide oder Schweigen kann man beim zuständigen Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen.
- Auf EU-Ebene kann man sich notfalls an die Europäische Kommission wenden, die über die Einhaltung der Richtlinie wacht.
Warum ist das wichtig?
- Transparenz: Bürger:innen können nachvollziehen, was Behörden entscheiden.
- Kontrolle: Politik und Verwaltung können überprüft werden.
- Beteiligung: Informierte Bürger:innen können bei Planungen und Verfahren besser mitreden.
- Rechtsstaat: Das UIG stärkt das Vertrauen in Recht und Gesetz – und schützt gleichzeitig Umwelt und Demokratie.
Das Umweltinformationsgesetz ist ein starkes Werkzeug für alle Bürger:innen. Es verpflichtet Bund, Länder, Gemeinden und öffentliche Unternehmen zur Offenheit. Jede Person kann damit Informationen über Natur, Umwelt und Behördenentscheidungen einfordern – kostenlos, unkompliziert und mit klaren Rechtsmitteln.
Denn: Die Umwelt gehört uns allen – und das Wissen darüber auch.
Weitere Informationen
https://www.umweltbundesamt.at/umweltinformation/rechtliche-grundlagen
