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Ups! Verschollener BFN-Wolfsbericht wieder aufgetaucht – und er zeigt: Der Wolf ist gefährdeter als die Politik behauptet.

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Ein verschollener Bericht taucht wieder auf

Lange galt er als verschollen – der interne BFN-Wolfbericht, der in der politischen Debatte um den Wolf in Deutschland nie öffentlich erwähnt wurde. Er enthält die wissenschaftliche Grundlage für jene Referenzwerte, die bestimmen, ob der Wolf im „günstigen Erhaltungszustand“ ist. Genau dieser Bericht widerspricht jedoch in zentralen Punkten den politischen Meldungen Deutschlands an die EU-Kommission.

Der nun vorliegende Entwurf – Ergebnis hunderter Seiten Forschung, Modellierung, Abstimmungen und genetischer Analysen – zeigt einen Prozess, der in seiner Tiefe und Präzision für FFH-Arten in Deutschland nahezu einmalig ist.


Wie Deutschland zu seinen Wolfs-Referenzwerten kam – und warum dieses Verfahren nun politisch brisant wird

Was bisher kaum öffentlich bekannt ist: Die wissenschaftliche Grundlage für die deutschen Referenzwerte zum „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs wurde in einem jahrelangen, außergewöhnlich gründlichen Verfahren erarbeitet. Der jetzt vorliegende Entwurf – Ergebnis hunderter Seiten Forschung, Modellierung, Abstimmungen und genetischer Auswertungen – zeigt einen Prozess, der in seiner Tiefe und Präzision für FFH-Arten in Deutschland nahezu einmalig ist.

Die Geschichte um den BFN-Wolfbericht beginnt bereits 2020.

Die Umweltministerkonferenz beauftragte den Bund ausdrücklich damit, eine gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, um erstmals einen wissenschaftlich fundierten Wert für die Größe einer „günstigen Referenzpopulation“ des Wolfs in Deutschland zu entwickeln. Die Staatssekretär*innen-Arbeitsgruppe Wolf präzisierte diesen Auftrag wenig später schriftlich: Das Vorgehen zur Bewertung des Erhaltungszustands solle vollständig dargestellt, geeignete Modelle geprüft und ein einheitliches, wissenschaftlich tragfähiges Vorgehen definiert werden.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) folgte dem Auftrag – und begann einen Prozess, der anders als vieles, was in der politischen Wolfsdebatte passiert, bemerkenswert faktenorientiert und transparent war. Zentraler Baustein war ein Forschungsauftrag an das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW). Das Projekt, vergeben im März 2022, sollte klären, wie groß eine Wolfspopulation in Deutschland sein muss, um langfristig nicht auszusterben. Dafür wurde ein Populationsmodell entwickelt, das sogenannte PVA-Modell (Population Viability Analysis). Der Datensatz, auf dem dieses Modell basierte, war deutschlandspezifisch, aktuell und ungewöhnlich gut: Über 20 Jahre Monitoring, ein Habitatmodell aus dem Jahr 2020, genetische Daten, Geburten- und Sterberaten – für keine andere FFH-Art in Deutschland existiert eine ähnlich vollständige Datengrundlage.

Parallel dazu bekam das Senckenberg-Forschungsinstitut den Auftrag, eine eigenständige genetische Analyse durchzuführen. Die EU verlangt eine solche Doppelprüfung ausdrücklich: Der günstige Zustand muss sowohl ökologisch als auch genetisch abgesichert sein.

Die wissenschaftliche Arbeit wurde von einem siebenköpfigen Expertenbeirat begleitet, darunter Fachleute für Populationsdynamik, Ökologie und Wolfsforschung. Die Bund-Länder-AG war regelmäßig eingebunden, erhielt Zwischenberichte und konnte methodische Fragen direkt mit dem IZW klären.

Der entscheidende Bericht, der dann von der Politik ignoriert wurde.

Der entscheidende Moment kam im September 2023. An zwei Tagen trafen sich im Bundesamt für Naturschutz in Bonn jene Fachleute, die in den Ländern für das Wolfsmonitoring verantwortlich sind. Es war ein ungewöhnlich technisches Treffen, aber von hoher Relevanz: Nur diese Fachpersonen – also nicht Politik, nicht Verbände – sollten entscheiden, wie die Ergebnisse der PVA und der genetischen Analyse in konkrete Referenzwerte übersetzt werden. Stimmberechtigt waren ausschließlich die von den Bundesländern benannten Monitoringexpert*innen.

Die Gruppe ging systematisch vor. Als Referenzwert für eine langfristig stabile Gesamtpopulation wählte sie jenes Niveau, bei dem das Modell einen Kipppunkt zeigte – jenen Punkt, an dem die Überlebensrate der Population so weit abfällt, dass das Risiko eines langfristigen Rückgangs steigt. Dieses Niveau lag im Szenario „2b_m22“ bei 339 Rudeln bzw. territorialen Paaren. Dieser Wert gilt in der EU-Rechtssystematik als die Mindestgröße, ab der eine Population langfristig überlebensfähig ist – nicht „optimal“, aber ausreichend stabil.

Dann wurde der Gesamtwert proportional auf die drei biogeografischen Regionen Deutschlands verteilt, basierend auf der Größe des geeigneten Habitats:

  • Alpine Region: 4 Rudel/Paare
  • Atlantische Region: 53 Rudel/Paare
  • Kontinentale Region: 282 Rudel/Paare

Alle Entscheidungen wurden durch wissenschaftliche Nachweise gestützt und von den Ländern in zwei schriftlichen Runden final bestätigt. Auch erste Entwürfe der deutschen FFH-Bewertung gemäß Artikel 17 (Alpen, Atlantik, Kontinental) wurden aus diesen Daten abgeleitet – inklusive einheitlicher Bewertung von Verbreitung, Habitat, Zukunftsaussichten und Population.

Damit lag im Herbst 2023 ein in sich konsistenter, wissenschaftlich sauber erarbeiteter BFN-Wolfbericht Entwurf vor. Er hätte – wie bei anderen Arten üblich – anschließend in die nationale FFH-Berichterstattung (Art. 17) für 2025 einfließen sollen.

Genau hier beginnt die Brisanz.

Denn Deutschland hat 2025 gegenüber der EU-Kommission für zwei seiner drei Regionen – zuerst die Atlantische Region (31. Juli) und später die Kontinentale Region (Oktober) – einen „günstigen Erhaltungszustand“ gemeldet. Eine Feststellung, die politisch weitreichend ist: Ein günstiger Zustand erlaubt – anders als ein ungünstiger – theoretisch deutlich weitergehende Eingriffe, darunter jagdliche Regulierungen.

Doch dieser politische Befund widerspricht dem wissenschaftlichen Entwurf in mehreren zentralen Punkten. Aus dem Bericht geht klar hervor, dass:

  • die genetische Diversität der deutschen Population noch nicht stabil ist,
  • die Zahl der Rudel in der Kontinentalregion deutlich unter dem Referenzwert liegt,
  • die Zukunftsaussichten aufgrund von Fragmentierung und Verkehrsmortalität nicht als „günstig“ bewertet werden konnten,
  • und das Habitatmodell zeigt, dass erhebliche Flächen zwar geeignet, aber derzeit nicht besiedelt sind.

Mit anderen Worten: Die interdisziplinäre, bundesweite Fachgruppe kam 2023 wissenschaftlich nachvollziehbar zu dem Schluss, dass der Wolf in Deutschland nicht im günstigen Erhaltungszustand ist.

Warum also meldete die Politik dennoch das Gegenteil?

Eine Antwort darauf gibt das Dokument nicht. Auch keine Fußnote, die die Diskrepanz erklärt. Es bleibt offen, wie und auf welcher neuen Grundlage diese politische Neubewertung zustande kam – und ob sie wissenschaftlich abgesichert wurde.

Was bleibt, ist ein Eindruck, der viele Fachleute alarmieren wird:

Ein vier Jahre dauernder, transparenter, datenbasierter Prozess – getragen von Bund, Ländern, Forschung und Monitoring – kommt zu einem Ergebnis. Doch wenige Monate später meldet die Politik auf EU-Ebene einen völlig anderen Zustand, ohne dass ersichtlich wäre, wie man von A nach B gelangt ist. In der FFH-Berichtspflicht gilt eigentlich ein einfaches Prinzip:

Wissenschaft bestimmt den Zustand – Politik bestimmt die Maßnahmen.

Wenn dieses Verhältnis umkehrt, steht mehr auf dem Spiel als nur die Wolfsdebatte. Dann geht es um die Glaubwürdigkeit des gesamten europäischen Naturschutzsystems.

Frage an Österreich

Österreich befindet sich seit nunmehr elf Monaten im Verzug bezüglich der Einreichung seines Berichts gemäß Artikel 17 der EU-Habitatrichtlinie zum Wolf.  Obwohl die Politik und die Bauernvertretung wiederholt betonen, dass der Wolf nicht gefährdet sei, bleibt abzuwarten, welche Informationen der Bericht tatsächlich enthalten wird.  Wissenschaftliche Erkenntnisse deuten darauf hin, dass der Wolf gefährdet ist. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Politik diese Einschätzung akzeptieren wird. 

9 Gedanken zu „Ups! Verschollener BFN-Wolfsbericht wieder aufgetaucht – und er zeigt: Der Wolf ist gefährdeter als die Politik behauptet.“

  1. Frage zu Ihrem hochinteressanten Bericht: Gibt es einen Link zu dem von Ihnen zitierten Fachbericht des BfN? Ihre Freunde von wolfsschutz deutschland weisen zwar darauf hin, ich kann ihn aber nicht finden. Herzlichen Dabk schon mal für Ihre Hilfe.
    Friedrich

  2. Pingback: Pressemitteilung Entwurf ANCA - anca.at

  3. Pingback: Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland

  4. Pingback: Wolf ins deutsche Jagdrecht: Bundesregierung handelt gegen eigene Erkenntnisse - anca.at

  5. Wölfe sind sehr inteligente und soziale Tiere. Man sollte sie erziehen oder wie es für Wildtiere heißt: Hegen!

    Sie müssen eben lernen, dass alles was nach Mensch riecht für sie potentiel gefährlich ist! Ich glaube die Franzosen haben da einen guten Ansatz. Sie statten die Hirten mit Gewehren und Gummigeschossen aus!

    Und richtig, das Abschießen ist nicht die Lösung, denn es bringt dem sozialen Gefüge Schäden, damit wird von den unerfahrenen leichte Beute gesucht und gefunden.

    Warum schützen die Jäger nicht Weidetiere und erhalten Prämien, wenn sie Wölfe vergrämen (Gummigeschosse).

    1. Sehr geehrter Herr Howetzel (ich hoffe, dies ist Ihr korrektes Anredeform),

      das Kernproblem besteht darin, dass wir uns dem Thema Wolf mit mangelnder Erfahrung nähern und dabei eine erhebliche Unwissenheit in die Diskussion einbringen. Dies führt häufig zu einer emotionalen Aufladung der Debatte, wodurch der Fokus von der Sachargumentation abgelenkt wird und stattdessen das Rechthaben und die Schuldzuweisungen in den Vordergrund treten. Der Wolf stellt für die Mehrheit der Bevölkerung nach wie vor ein großes Rätsel dar. Hört man jedoch auf die in Deutschland bereits 25 Jahre Erfahrung sammelnden Schafbauern in Brandenburg und Sachsen, so wird deutlich, dass die Bejagung des Wolfes nicht die Lösung darstellt, sondern vielmehr der Schutz der Tiere im Vordergrund stehen sollte. Erstaunlicherweise stellen sich die ersten großen Schafzüchter, deren Tiere täglich mit Wölfen in Kontakt kommen, klar gegen eine Bejahung des Wolfes. Diese Personen kommen jedoch leider in der öffentlichen Diskussion nicht ausreichend zu Wort.

  6. Der “Günstige Erhaltungszustand” darf nicht nur für ein Land der EU oder gar eine Region betrachtet werden sondern für die ganze (ZEP = Zentraleuropäische Population) Population.
    Wenn man sich auf diese Eigenmächtigkeit der deutschen Umweltbürokratie einläßt, können die auch jederzeit wieder einen ungünstigen Erhaltungszustand vermelden.

    Wie kommt so etwas? Es hängt alles an einem Format/Formular für die Meldung/Bericht an die EU und da kocht Deutschland ein eigenes Süppchen: Die Meldung über den Erhaltungszustand erfolgt nach einem einheitlichen Format für so unterschiedliche Arten wie z.B. Pilze, Insekten oder eben Wölfe gleichermaßen.

    Die EU Kommission hat schon 2008 erkannt, dass zB. Feldhamster oder Wölfe komplett unterschiedlich zu betrachten sind. Es ist ein großer Unterschied ob man einen Feldhamster oder einen Wolf betrachtet. Für den einen ist sein 5 ha großer Acker das Lebensuniversum für den anderen gibt es praktisch keine Grenzen. Daher wurden 2008 Leitlinien für Managementpläne auf Populationsniveau (!) für Großraubtiere herausgegeben, die im Berichtswesen (gem. Art 17 FFH RL) zu berücksichtigen sind.

    Das hat allerdings in der Vergangenheit das Bundesumweltministerium/Bundesamt für Naturschutz (und in dem Fahrwasser die einschlägigen NGOs) nicht davon abgehalten, den Wolfsbestand in Deutschland wie den für Feldhamster zu bewerten und das Land in eine atlantische, kontinentale und alpine Zone (biografische Zonen) zu unterteilen.
    Diese kleinteilige Fragmentierung ist für Wölfe vollkommen sinnlos weil sie in ein paar Tagen oder Wochen auch schon mal mehrere hundert Kilometer hinter sich legen können – heute an der Nordsee und nächsten Monat in den Alpen.

    Da Wölfe wie auch andere Großraubtiere regelmäßig sehr große Territorien beanspruchen und insbesondere der Wolf auch weiträumig über Ländergrenzen hinaus abwandert, um ein geeignetes Territorium zu finden, sind diese Arten auf der Populationsebene (!) in ihrem Erhaltungszustand zu bewerten. Das ist für die Zentraleuropäische Subpopulation des Wolfes, die sich inzwischen über sieben bzw. neun Länder ausgebreitet hat, dringend erforderlich.
    Die sonst so europatreuen Politiker und Artenschützer im BUM/ BfN haben die Vorgaben der EU KOM für das Berichtswesen (gem. Art 17 FFH RL) mit der Meldung 2025 zum dritten mal in Folge ignoriert. Das hat Methode.
    Im Januar 2025 hat die EU Kommission das Problem nochmals aufgegriffen und den FRV Report („Developing methodology for setting Favourable Reference Values for large carnivores in Europe”) vorgestellt, der sich mit genau dieser Problematik beschäftigt. Eine Arbeit, die im Auftrag der EU in Verantwortung der „Wolfspäpste“ John Linnell, Norwegian Institute for Nature Research, Vormstuguveien 40, 2624 Lillehammer, Norway und Luigi Boitani, Istituto di Ecologia Applicata, Via C. Colombo 456, 00145 Rome, Italy entstanden ist.
    Auf Seite 37 Punkt B. 7.1, Tabelle 2 gibt es eine Übersicht, in der die „Central European Population“ (ZEP) klar als anerkannte Population bezeichnet wird. Dazu gehören die Wölfe in PL, DE, CZ, DK, NL, BE, LU, AT. Im weiteren Text heißt es: „Folglich ist die Populationsebene die einzig biologisch sinnvolle Bewertungsskala.“ Das sind 9 (Sub-) Populationen für das gesamte Vertragsgebiet, also für die gesamte EU. Der neueste Vorschlag der EU KOM lt. FRV Report geht noch weiter: „Wir schlagen vor, größere Einheiten für die Bewertung der genetischen Lebensfähigkeit zu verwenden und die neun Wolfspopulationen auf sechs Einheiten zu reduzieren: (1) Nordische, (2) Baltisch-Mitteleuropäische, (3) Italienisch-Alpine, (4) Karpaten, (5) Südosteuropa, (6) Iberische.“ Das wären nur noch 6 Subpopulationen, ist aber erst zur nächsten Berichterstattung in sechs Jahren wirksam.
    Gezählt werden dabei ausschließlich adulte Tiere, die aktiv an der Reproduktion teilnehmen, die effektive Population (Ne). Da Wölfe in der Regel monogam leben, sind Rüden und Fähen in gleicher Zahl beteiligt und die Formel lässt sich auf reproduzierende Rudel x 2 vereinfachen.
    Daraus ergibt sich, dass eine Subpopulation, die aus mehr als 250 Rudeln (=500 adulten Individuen) besteht, den günstigen Erhaltungszustand erreicht hat. Auch diese Zahl ist wissenschaftlich abgesichert. Ohne den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in der ZEP zu gefährden, könnte damit der Schwellenwert in den drei Ländern mit den größeren Wolfsbeständen, Deutschland, Polen und Tschechien auf die Hälfte der Rudelzahlen von 2022/23 festgelegt werden. Das wäre gemäß FFH-RL der verpflichtende Beitrag dieser Länder zur langfristigen Sicherung der ZEP. Für Deutschland wäre das rechnerisch eine effektive Population (Ne) von 184 adulten Tieren bzw. 92 reproduzierende Rudel, die gemäß den Bestimmungen der FFH-RL 92/43 die legale Untergrenze eines Wolfsbestandes als Beitrag zur ZEP ergeben. Der offizielle Bestand ist für 2024/25 bei nachgewiesen 219 Rudel, 43 Paaren und 14 territoriale Einzeltieren.
    Am 31.7.25 stellte Thomas Krumenacker beim Riffreporter die Frage: “Trickst Deutschland, um den Weg für die Jagd auf das geschützte Raubtier freizumachen?”
    Die Antwort: ja, aber umgekehrt wird ein Schuh draus. Deutschland hat jahrelang getrickst, den Wolfsbestand in Deutschland faktisch zur eigenen Population erklärt und das Verbreitungsgebiet auf kleinste Einheiten heruntergebrochen um den günstigen Erhaltungszustand zu verschleiern.

    1. Sehr geehrter Herr Christian, danke für Ihren Kommentar. Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten ausdrücklich zur Bewertung des Erhaltungszustands auf nationaler Ebene (Art. 17 FFH-RL). Der EuGH (u. a. C-629/23 (Estland) und C-436/22 (ASCEL)) hat klargestellt: Populationsbezüge dürfen herangezogen werden, entbinden aber nicht von der Pflicht, den Zustand im eigenen Hoheitsgebiet belastbar nachzuweisen. Jeder Mitgliedstaat ist eigenständig für die Erhaltung der Art verantwortlich ist. Selbst wenn die Population in einem Nachbarstaat stark ist, entbindet das den eigenen Staat nicht von der Pflicht, in seinem Hoheitsgebiet einen günstigen Zustand sicherzustellen.

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