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In Brüssel ist ein neuer Konflikt um die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur entbrannt. EU-Kommissar Valdis Dombrovskis versucht, die frisch beschlossene Verordnung im Rahmen eines „Omnibus-Pakets“ wieder aufzuschnüren. Doch der Gegenwind kommt aus mehreren Richtungen: Neben Umweltorganisationen hatten bereits 2023 über 80 Unternehmen und Finanzinstitutionen – darunter Ikea, Unilever und Nestlé – davor gewarnt, zentrale Umweltstandards der EU zu verwässern. Sie machten damals deutlich, dass verlässliche und ambitionierte Vorgaben entscheidend für langfristige Investitionen in nachhaltige Geschäftsmodelle sind und nicht ständig neu aufgerollt werden sollten.
Gleichzeitig wird immer deutlicher: Die Verordnung verlangt gar keine Stilllegung landwirtschaftlicher Flächen. Viele Renaturierungsmaßnahmen können innerhalb der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung umgesetzt werden – etwa durch Pflege von Landschaftselementen, Biodiversitätsflächen oder extensive Bewirtschaftung. Länder wie Österreich profitieren hier besonders, da ein hoher Anteil der Landwirtschaft bereits biologisch oder extensiv geführt wird. |