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In der vergangenen Woche tauchte ein neuer Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes auf. Mehrere politische Akteure sehen darin einen möglichen Schritt zu größerer rechtlicher Klarheit im Umgang mit dem Wolf. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie dieser Entwurf im Kontext der europäischen Vorgaben juristisch zu bewerten ist.
Ein aktuelles Interview mit dem Naturschutzjuristen Jochen Schumacher bietet hierzu eine präzise rechtliche Bewertung. Nach seiner Einschätzung enthält der Entwurf mehrere Punkte, die in dieser Form kaum mit den Vorgaben der EU-FFH-Richtlinie und der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung vereinbar wären und daher ein erhebliches Risiko neuer Rechtsunsicherheiten mit sich bringen könnten.
Auch für Österreich — wo in mehreren Bundesländern ähnliche Maßnahmen diskutiert werden — liefert das Interview wertvolle Orientierungspunkte für die laufende fachliche Debatte. |