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St. Valentin, 9.12.2025 Mit einem neuen Bericht legt ANCA heute weitere interne Unterlagen zur Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfs in Deutschland offen. Die Dokumente zeigen: Im Bundesumweltministerium (BMUV) wurde der ursprünglich streng wissenschaftliche Prozess durch politische Vorgaben aus dem Staatssekretariat entscheidend verändert – mit direkten Folgen für den offiziell gemeldeten „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs in der kontinentalen Region.
Bereits im ersten ANCA-Bericht war ein interner Entwurf des Bundesamts für Naturschutz (BfN) öffentlich geworden, in dem der Wolf für Gesamtdeutschland als gefährdet eingestuft wurde – entgegen der späteren politischen Linie. Nun zeigt ein weiteres, bisher unveröffentlichtes Bewertungsdokument, wie zentrale Zahlen und Karten nachträglich politisch angepasst wurden.
Kernbefunde des neuen Berichts
- Habitatmodellierung ignoriert, Referenzfläche drastisch verkleinert
Fachleute hatten auf Basis einer aufwendigen Habitatmodellierung ein „günstiges Verbreitungsgebiet“ (FRR) von 166.600 bis 273.100 km² für den Wolf berechnet und den höheren Wert von 273.100 km² ausdrücklich bevorzugt, um die langfristige Überlebensfähigkeit der Art sicherzustellen. Ein Schreiben von Staatssekretär Jochen Flasbarth ordnete jedoch an, diese modellierten Werte nicht als Referenz zu verwenden. Stattdessen setzte er einen „referenzbasierten Ansatz“ durch, der allein auf der aktuell von Wölfen besiedelten Fläche beruht.
- Günstiges Verbreitungsgebiet auf ein Drittel zusammengestrichen
Als neue Referenz wurde die im Monitoringjahr 2023/24 tatsächlich besiedelte Fläche von 80.578 km² festgelegt. Damit schrumpft das „günstige Verbreitungsgebiet“ auf weniger als ein Drittel der Spannbreite, die die Fachleute berechnet hatten. In den dazugehörigen Karten werden große Teile Süd- und Südwestdeutschlands – darunter Baden-Württemberg, weite Teile Bayerns, Hessen und Rheinland-Pfalz – nachträglich zu „nicht bevorzugtem“ bzw. „ungeeignetem“ Habitat erklärt, obwohl das ursprüngliche Modell dort geeignete Lebensräume ausgewiesen hatte.
- Wölfe besiedeln angeblich „ungeeignete“ Räume – Realität widerspricht politischer Karte
Besonders brisant: Gerade in den Regionen, die durch die neue Grenze aus dem „günstigen Verbreitungsgebiet“ herausfallen, etablieren sich aktuell Wolfsrudel – etwa in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern. Dennoch werden diese Räume in der Bewertung als „nicht bevorzugt“ abgestuft, was fachlich kaum zu rechtfertigen ist, politisch aber den Spielraum für Abschüsse vergrößert.
- Referenzpopulation unter Mindestwert gedrückt
Im wissenschaftlichen Entwurf von BfN und Länderfachleuten wird für die kontinentale Region eine günstige Referenzpopulation von 282 Rudeln und Paaren genannt – inklusive Sicherheitszuschlag, wie von der EU-Kommission gefordert. Eine ministerielle Sonderarbeitsgruppe senkt diesen Wert zunächst auf 232 Rudel/Paare ab, später wird er sogar auf 187 Rudel/Paare reduziert. Diese Zahl liegt unter der Mindestgröße einer überlebensfähigen Population (MVP). Die Absenkung wird im Dokument nicht nachvollziehbar begründet und verstößt gegen das Vorsorgeprinzip.
- Stagnierende Bestände, aber „Zunahme“ im offiziellen Papier
Während aktuelle Monitoringdaten der DBBW und des BfN für das Wolfsjahr 2024/25 erstmals eine Stagnation der Territorien zeigen und in mehreren Regionen Rudel verschwinden bzw. Hinweise auf illegale Tötungen zunehmen, spricht das BMUV-Bewertungsdokument weiterhin von „zunehmenden Beständen“ und einer „tatsächlichen Verbesserung“. Wichtige eigene Daten werden damit ausgeblendet oder einem politisch gewünschten Bild untergeordnet.
Politische Verantwortung über den Staatssekretär hinaus
Die Dokumente zeichnen ein heikles Bild für das Bundesumweltministerium: Ein streng wissenschaftlicher Prozess zur Festlegung von Referenzwerten wird im entscheidenden Moment durch eine Weisung aus dem Staatssekretariat übersteuert – mit direkten Folgen für den EU-Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie.
Zwar spielte Staatssekretär Jochen Flasbarth eine zentrale Rolle, doch endet die politische Verantwortung nicht dort. Letztlich verantwortet Bundesumweltminister Carsten Schneider den eingereichten Art-17-Bericht und die Linie des Hauses – und damit auch die Frage, warum wissenschaftliche Grundlagen im eigenen Ressort beiseitegeschoben wurden.
Der vollständige ANCA-Bericht „Neue interne Dokumente belegen: Wie der Staatssekretär des Bundesumweltministeriums beim Wolf die Wissenschaft beiseite schob“ ist ab sofort online verfügbar: |