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Pressemitteilung St.Valentin, 13.05.2026
Im Tiroler Oberland wurden erneut aktuelle Videos veröffentlicht, die einen Wolf unmittelbar nahe einer Schafherde zeigen. Für ANCA sind diese Aufnahmen ein weiterer eindeutiger Beleg dafür, dass im Tiroler Oberland längst eine konkrete Gefahr für Weidetiere besteht.
Video zeigt: Herdenschutz funktioniert
Zu einem Angriff kam es diesmal offenbar nicht, weil die Herde durch Herdenschutzhunde und funktionierende Zäune geschützt war. Genau dieses Video zeigt aus Sicht von ANCA deutlich, dass Herdenschutz funktioniert, wenn er konsequent umgesetzt wird.
Nach § 19 Tierschutzgesetz sind Tierhalter verpflichtet, nicht in Unterkünften gehaltene Tiere „soweit möglich vor Raubtieren und sonstigen Gefahren für ihr Wohlbefinden zu schützen“. Genau diese Verpflichtung wurde zuletzt auch durch die neue österreichische Leitlinie zum Vollzug des Tierschutzgesetzes vom 12.05.2026 ausdrücklich bestätigt – selbst auf sogenannten „nicht schützbaren“ Almen.
Tiroler Oberland seit Jahren dokumentierter Hotspot
Die vom Bundesministerium BMLUK beauftragte LEKO-Wolf-Studie der BOKU unter Beteiligung von Prof. Klaus Hackländer und Jennifer Hatlauf identifizierte insbesondere das Tiroler Oberland seit Jahren als Hotspot für Konflikte zwischen Weidetierhaltung und großen Beutegreifern.
Wie konkret die Gefahrenlage bereits dokumentiert ist, zeigen auch die offiziellen Zahlen des Landes Tirol: Allein im Bezirk Landeck wurden 2025 insgesamt 37 Nachweise bzw. Begutachtungen großer Beutegreifer registriert. Bereits 2026 kamen bislang weitere 30 Nachweise bzw. Begutachtungen hinzu.
Für ANCA ist damit klar: Die konkrete Gefahrenlage ist seit Jahren bekannt und amtlich dokumentiert.
Neue Leitlinie verpflichtet auch die Bezirkshauptmannschaften
Die neue österreichische Leitlinie zum Vollzug des Tierschutzgesetzes stellt ausdrücklich klar, dass Bezirkshauptmannschaften bei konkreter Gefahr einschreiten müssen. Spätestens bei wiederholten Rissereignissen und bekannter Wolfspräsenz sind die Behörden verpflichtet zu prüfen, ob Schutzmaßnahmen vorgeschrieben werden müssen.
Trotzdem würden weiterhin vielerorts Tiere nahezu ungeschützt aufgetrieben, ohne dass die bestehenden Möglichkeiten des Tierschutzgesetzes konsequent genutzt werden.
Gschnitztal zeigt eindeutig: Abschüsse verhindern keine Risse
Auch die Ereignisse der vergangenen Woche im Gschnitztal zeigen laut ANCA erneut deutlich, dass Abschüsse alleine keine Nutztierrisse verhindern. Dort kam es kurz nach einem Wolfsabschuss erneut zu gerissenen Schafen und einem weiteren Abschussbescheid.
ANCA: Tierhalter sind im Verzug und Behörden schauen weg
Die wissenschaftlichen Studien, die offiziellen Wolfsnachweise, die Rissereignisse, die Gutachten und nun sogar aktuelle Videoaufnahmen zeigen eindeutig, dass im Tiroler Oberland seit Jahren eine konkrete Gefahr besteht – und gleichzeitig, dass funktionierender Herdenschutz Angriffe verhindern kann. Umso beschämender ist es, dass sowohl Tierhalter als auch Behörden seit Jahren vielfach wegschauen, obwohl die Risiken längst bekannt sind.
Andrea Hagn, Pressesprecherin von ANCA:
„Sowohl Tierhalter als auch Bezirkshauptmannschaften sind hier längst im Verzug. Statt konsequent Herdenschutz umzusetzen und die bestehenden Verpflichtungen aus dem Tierschutzgesetz durchzusetzen, wird vielfach weiterhin fast ausschließlich nach Abschüssen gerufen. Besonders problematisch ist dabei, dass die Bezirkshauptmannschaften trotz dokumentierter Hotspots, wiederholter Wolfsrisse, offizieller Gutachten und nun sogar aktueller Videoaufnahmen weiterhin kaum erkennbar Druck auf ungeschützte Tierhaltungen ausüben. Wer trotz dieser seit Jahren bekannten Gefahrenlage weiter untätig bleibt, darf sich nicht wundern, wenn der Eindruck entsteht, dass das Tierschutzgesetz in der Praxis bewusst nicht konsequent vollzogen wird – auf Kosten der Tiere.“ |