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Pressemitteilung
Wolf im Pitztal erlegt: ANCA fordert großräumige Schutzzone für Tirols reproduzierendes Wolfsrudel nach EU-Artenschutzrecht

Nur wenige Tage nach dem Nachweis von vier Jungwölfen bei Fiss wurde im rund 22 Kilometer Luftlinie entfernten Pitztal ein Wolf erlegt – nach Angaben des Landes Tirols in einem Jagdgebiet, für das keine Abschussverordnung in Kraft war. Ob die Voraussetzungen für eine unmittelbare Entnahme nach dem Tiroler Jagdgesetz vorlagen, wird geprüft. ANCA fordert nun eine großräumige, rechtlich verbindliche Schuss- und Entnahmeverbotszone zum Schutz des reproduzierenden Rudels entsprechend dem EU-Artenschutzrecht.

Tirol, 8. September 2026. Am 28. August wurden bei Fiss vier Jungwölfe fotografisch dokumentiert, am 6. September wurde rund 22 Kilometer Luftlinie entfernt im Pitztal ein Wolf erlegt. Für das betreffende Jagdgebiet bestand nach Angaben des Landes keine Abschussverordnung; ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine unmittelbare Entnahme erfüllt waren, wird geprüft.

Ob der erlegte Wolf genetisch oder sozial dem Fisser Rudel zuzuordnen ist, ist derzeit nicht geklärt. Genau darin liegt aus Sicht von ANCA das Problem: Solange Abstammung, Rudelzugehörigkeit und tatsächlicher Aktionsraum unbekannt sind, kann nicht verlässlich ausgeschlossen werden, dass Abschüsse im weiteren Umfeld Tiere des reproduzierenden Rudels treffen.

Schutz auf dem Papier reicht nicht

Nach dem Nachweis der Jungwölfe setzte Tirol bestehende Abschussfreigaben in der Region nicht außer Kraft. Am 4. September wurde bei zwei von drei betroffenen Freigaben die Entnahme auf „adulte Wölfe“ beschränkt. Doch auch Elterntiere sind adult. Ihre Tötung kann Versorgung, Sozialstruktur und Überlebenschancen der Jungtiere unmittelbar beeinträchtigen.

Zugleich sieht die 17. Maßnahmenverordnung Wolf 2026 im Raum Paznaun und St. Anton am Arlberg weiterhin die Entnahme „eines Tieres der Art Wolf“ vor.

„Tirol sagt einerseits, die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere müssten geschützt werden. Andererseits bleiben Abschussfreigaben bestehen, bei denen gerade dieser Schutz in der Praxis nicht sicher gewährleistet werden kann. Das ist kein belastbares Schutzkonzept“, sagt Andrea Hagn, Pressesprecherin von ANCA.

„Adult“ ist im Feld keine sichere Schutzkategorie

AGES-Obduktionsberichte zeigen, dass das Gewicht kein verlässliches Kriterium für die Altersbestimmung ist: Ein Wolf kann knapp oder sogar mehr als 30 Kilogramm wiegen und dennoch als juvenil beziehungsweise sehr jung beurteilt werden.

Dennoch soll ein Jagdausübender auf Distanz, möglicherweise bei schlechtem Licht und innerhalb weniger Sekunden erkennen, ob ein Wolf adult ist, ob es sich um ein Elterntier handelt und ob dieses für die Aufzucht der Jungtiere benötigt wird. Aus Sicht von ANCA ist das keine belastbare Schutzregelung.

Hinzu kommt: Jungwölfe bleiben weit über die ersten Lebensmonate hinaus an ihr Familienrudel gebunden. Nach Mech und Boitani bleiben Nachkommen typischerweise 10 bis 54 Monate bei ihren Eltern und erlernen in dieser Zeit von erfahrenen Rudelmitgliedern wichtige Fähigkeiten des Jagens und Nahrungserwerbs. Als adult gelten Wölfe mit Erreichen der Fortpflanzungsfähigkeit, etwa im Alter von 18 Monaten bis zwei Jahren (Mech & Boitani 2003, Wolf Social Ecology).

Obduktion ist unverzichtbar – kommt aber nach dem Schuss

Zwei in den Jahren 2024 und 2025 abgeschossenen Wölfe wogen laut den AGES Obduktionsberichten 27,6 beziehungsweise 27,5 Kilogramm und waren ausdrücklich als juvenil bezeichnet. Ein weiterer im Villgratental abgeschossener weiblicher Wolf wog 28,2 Kilogramm und wurde ebenfalls als „juveniler weiblicher Wolf“ beurteilt.

Bei einem 32,5 Kilogramm schweren Wolf zeigt sich sogar innerhalb desselben amtlichen Berichts eine widersprüchliche Alterszuordnung: Auf dem Deckblatt werden ein Alter von zwei Jahren und die Altersgruppe ‚ADULT‘ angegeben, während die pathologische Untersuchung das Tier ausdrücklich als „juvenilen Wolf“ bezeichnet. Ein weiterer, 32,2 Kilogramm schwerer Wolf wurde lediglich auf etwa ein bis zwei Jahre geschätzt.

Die bisherigen Fälle zeigen, warum jeder abgeschossene Wolf vollständig veterinärmedizinisch untersucht und genetisch beprobt werden muss. Erst Sektion, Altersbeurteilung und Genetik ermöglichen es, Alter, genetische Identität und gegebenenfalls die Rudelzugehörigkeit eines getöteten Tieres nachträglich festzustellen. Bei mehreren in Tirol erlegten Wölfen wurde erst durch die Untersuchung dokumentiert, dass es sich um juvenile Tiere handelte.

Doch die beste Obduktion hat eine entscheidende Grenze: Sie erfolgt nach dem Schuss.

Österreich meldet selbst keinen günstigen Erhaltungszustand

Besondere Bedeutung erhält die Situation vor dem Hintergrund der österreichischen Berichterstattung nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie. Für den Wolf wird für die alpine und kontinenale Population im Berichtszeitraum 2019–2024 kein günstiger Erhaltungszustand ausgewiesen; der Parameter Population wird mit U1 – ungünstig-unzureichend bewertet.

Auch der Europäische Gerichtshof hat im Tiroler Wolfsverfahren C-601/22 die Bedeutung des Erhaltungszustands im Zusammenhang mit Entnahmen hervorgehoben.

Aus Sicht von ANCA ist es unverantwortlich, ausgerechnet Österreichs derzeit einziges nachgewiesenes reproduzierendes Rudel der alpinen Wolfspopulation einem immer schwerer kontrollierbaren Abschussrisiko auszusetzen.

ANCA fordert großräumige Schuss- und Entnahmeverbotszone

ANCA fordert das Land Tirol auf, sämtliche Abschuss- und Entnahmemöglichkeiten im potenziellen Aktionsraum des bei Fiss nachgewiesenen Rudels vorübergehend auszusetzen.

Diese soll jedenfalls so lange gelten, bis die genetische Zuordnung der Tiere ausreichend geklärt, der tatsächliche beziehungsweise plausible Aktionsraum des Rudels fachlich bewertet und wirksam sichergestellt ist, dass das Risiko einer Entnahme von Jungtieren, reproduzierenden Elterntieren oder anderen für die Jungenaufzucht wesentlichen Rudelmitgliedern minimiert wird.

Zugleich fordert ANCA die vollständige veterinärmedizinische Untersuchung und genetische Beprobung jedes erlegten Wolfs. Auch die Fragen, ob die Ziegen, die der im Pitztal erschossene Wolf gerissen haben soll, durch geeignete Herdenschutzmaßnahmen geschützt waren und wie die Tötung mit dem ungünstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation vereinbar sein soll, gilt es zu klären.

Quellen:

Sidorovich, Vadim, and Irina Rotenko (2019): Reproduction biology in grey wolves Canis lupus in Belarus: common beliefs versus reality. Chatyry Chverci.

Mech, L. D. & Boitani, L. (2003): Wolf Social Ecology. In: Mech & Boitani (Hrsg.), Wolves: Behavior, Ecology, and Conservation, S. 1–34. https://api.pageplace.de/preview/DT0400.9780226516981_A24269553/preview-9780226516981_A24269553.pdf

TT vom 3. September 26 https://www.tt.com/artikel/30941509/vier-wolfswelpen-in-fiss-gesichtet-jetzt-entbrennt-streit-um-abschuesse?utm_medium=Social&utm_source=Facebook#Echobox=1788448678

TT vom 5. September 26 https://www.tt.com/artikel/30941642/abschuss-von-wolfswelpen-das-sagt-das-land-tirol-nach-der-sichtung-in-fiss?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwY2xjawUKqUdwZG9mAWV4dG4DYWVtAjEwAGJyaWQRMHVpaGdWTGpVTzFvYkRkQzBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeYd9LzJaPeo7uTm9BIUrRdazuYvTkjlW7_g9Xxcfv3s3La_RBAM7-xP05_KI_aem_2OZx4N9UqnqkEvoARo0H0A#Echobox=1788623375

TT vom 7. September 26 https://www.tt.com/artikel/30941770/riss-mit-sieben-toten-ziegen-wolf-im-pitztal-ohne-abschussverordnung-erlegt

Muttertierschutz nach Paragraf 11b https://ris.bka.gv.at/eli/lgbl/TI/2004/41/P11b/LTI40051028?utm_source=chatgpt.com

Verordnungsblatt für Tirol https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Vbl&Titel=&Einbringer=&Kundmachungsnummer=&VonKundmachungsdatum=01.01.2022&BisKundmachungsdatum=06.09.2026&Bundesland=Tirol&BundeslandDefault=Tirol&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=wolf&Position=1&SkipToDocumentPage=true

Herdenschutz auf Heimweiden:https://tirol.lko.at/novelle-zum-tiroler-jagdgesetz-und-herdenschutz-auf-heimweiden+2400+3815410

AGES-Prüfberichte zu in Tirol erlegten Wölfen

Europäische Umweltagentur/Eionet, Artikel-17-Berichterstattung 2019–2024, Österreich, alpine biogeografische Region; Bewertungsstufen FV, U1 und U2 sowie österreichische Wolfsdaten.

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 11. Juli 2024, C-601/22, WWF Österreich u. a. gegen Tiroler Landesregierung.

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