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Normalität in der Wolfsdebatte beginnt mit Rechtsstaatlichkeit und wirksamen Lösungen

  • 5 Min. Lesezeit

Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Svazek, die unter anderem für Salzburgs Umwelt- und Naturschutz, zuständig ist, spricht im ORF-Sommergespräch von einer „Normalisierung“ der Wolfsdebatte. Normalität und Gelassenheit können aber nur dort entstehen, wo Politik und nationale Gesetzgebung das geltende europäische Recht respektieren, wissenschaftliche Erkenntnisse ernst nehmen und den Menschen Lösungen anbieten, die tatsächlich funktionieren. Genau daran bestehen bei der Salzburger Wolfspolitik erhebliche Zweifel.

Koexistenz bedeutet nicht, Konflikte mit der Waffe zu lösen

Zusammenleben mit einer geschützten Wildtierart bedeutet nicht, jedes auftretende oder möglicherweise künftig auftretende Problem durch Abschuss lösen zu wollen. Schon gar nicht sollte der Eindruck entstehen, ein pauschales Abschusskontingent sei eine Form von Herdenschutz.

Die wissenschaftliche Literatur liefert dafür keine belastbare Grundlage. Eine internationale Untersuchung zur Wirksamkeit verschiedener Herdenschutzmaßnahmen kam zu dem Ergebnis, dass eine “letale Kontrolle” und Umsiedlung weniger wirksam waren als andere Schutzmaßnahmen. Elektrozäune, Vergrämungsmaßnahmen, Behirtung und weitere nicht-letale Methoden erzielten deutlich bessere Ergebnisse hinsichtlich dem Schutz von Weidetieren.

Besonders aktuell ist eine 2025 veröffentlichte Langzeituntersuchung aus den Golanhöhen: Über neun Jahre hinweg ließ sich durch Abschüsse keine Verringerung wiederkehrender Weidetierrisse nachweisen. Intensive Bejagung schnitt gegenüber dem nicht-letalem Management nicht besser ab.

Auch die Europäische Kommission hat darauf hingewiesen, dass es keine solide Evidenz dafür gibt, dass Abschüsse von Wölfen Nutztierschäden zuverlässig reduzieren, während Herdenschutzmaßnahmen insgesamt wirksamer und nachhaltiger.

Salzburgs eigener Fall zeigt das Problem

2026 wurde in Viehhofen nach einem bestätigten Wolfsriss ein Wolf erlegt. Spätere DNA-Ergebnisse zeigten jedoch, dass dieser Rüde nicht jenes Tier war, das zuvor in Maria Alm und Dienten Nutztiere gerissen hatte. Die dafür verantwortliche Wölfin war weiterhin unterwegs.

Das illustriert ein grundlegendes Problem pauschaler Abschüsse: Wer irgendeinen Wolf aus einem Gebiet entfernt, entfernt damit nicht zwangsläufig den schadensverursachenden Wolf – und verhindert erst recht nicht, dass später ein anderer Wolf in dieses Gebiet einwandert. Wird Rudelbildung verhindert, verhindert man auch Stabilität und Vorhersehbarkeit. Wölfe die Herdenschutz respektieren und andere Wölfe aus dem Revier fernhalten schon.

Warum werden funktionierende Modelle mit Elektrozäunen, Herdenschutzhunden, Behirtung, Nachtpferchen und professioneller Beratung nicht mit derselben politischen Energie vorangetrieben wie Abschussverordnungen?

Österreich selbst meldet ungünstigen Erhaltungszustand – wie passt ein Abschusskontingent dazu?

Österreich hat im November 2025 die Wolfspopulation im Rahmen der unionsrechtlichen Berichterstattung selbst als ungünstig–unzureichend (U1) eingestuft. Das ist für die rechtliche Beurteilung von Abschüssen von zentraler Bedeutung.

Auch nach der Änderung des europäischen Schutzstatus des Wolfes bedeutet „geschützt“ nicht „frei regulierbar“. Die Vorgaben des europäischen Artenschutzrechts bleiben bestehen. Eingriffe müssen mit dem Ziel vereinbar sein, einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen beziehungsweise zu erhalten. Gerade bei einem von Österreich selbst als ungünstig eingestuften Bestand sind Abschüsse deshalb besonders streng an den unionsrechtlichen Voraussetzungen zu messen.

Umso schwerer nachvollziehbar ist Salzburgs Weg eines pauschalen Abschusskontingents von zwei Wölfen pro Jahr, das laut Frau Svazek auf 10 Wölfe erweitert werden soll.

Hinzu kommt ein grundlegender populationsbiologischer Widerspruch. Wolfspopulationen unterliegen natürlichen Regulationsmechanismen, darunter Dichteabhängigkeit, Territorialität und begrenzte Ressourcen. Eingriffe durch Abschüsse können diese natürlichen sozialen und territorialen Strukturen stören.

Wenn heute ein durchziehender Wolf getötet wird, kann morgen, nächste Woche oder im nächsten Jahr ein anderes Tier dasselbe Gebiet nutzen.

Und wie passt das zu den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs?

Der EuGH hat im Tirol-Verfahren C-601/22 im Juli 2024 wesentliche Grenzen aufgezeigt. Der Erhaltungszustand darf nicht einfach dadurch für günstig erklärt werden, dass man auf Wolfsvorkommen irgendwo in Europa verweist.

Noch deutlicher wurde der Gerichtshof 2025 im estnischen Verfahren C-629/23: Der günstige Erhaltungszustand muss „in erster Linie und zwingend“ auf lokaler und nationaler Ebene bestehen und beurteilt werden. Grenzüberschreitende Populationen können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden – sie ersetzen aber die nationale Prüfung nicht.

Auf welcher wissenschaftlichen und populationsbiologischen Grundlage wurde ein pauschales jährliches Abschusskontingent gerechtfertigt, wenn der günstige Erhaltungszustand national nicht erreicht ist und nicht einmal feststehen muss, dass der konkret geschossene Wolf zuvor einen Schaden verursacht hat?

Bereits im Verfahren C-342/05 gegen Finnland stellte der EuGH klar, dass präventive Wolfsjagd nicht allein mit der Annahme gerechtfertigt werden kann, dass Abschüsse zukünftige Schäden verhindern würden. Ausnahmen vom Artenschutz müssen konkret und nachvollziehbar begründet sein.

Herdenschutz in Salzburg: vorhanden – aber ist das die angekündigte Priorität?

Besonders bemerkenswert ist ein Blick in die eigene Förderrichtlinie des Landes Salzburg für 2026.

Das Land fördert zwar Herdenschutz. Förderfähig sind unter anderem wolfsabweisende Zäune, Nachtpferche, GPS-Halsbandsender und Herdenschutzhunde.

Die Förderung beträgt aber grundsätzlich nur 50 Prozent der anrechenbaren Kosten. Bei Zäunen und Zaunzubehör liegt die Obergrenze bei 3.000 Euro. Bei Herdenschutzhunden werden ebenfalls 50 Prozent der Anschaffungskosten übernommen, maximal 1.100 Euro pro Hund. Laufende Kosten – etwa Aufbau und Unterhaltung der Schutzmaßnahmen sowie bei Herdenschutzhunden Futter, Versicherung, Tierarzt oder Ausbildung – sind nicht förderfähig.

Warum wird ein präventives Abschusskontingent als großer Schritt zur Lösung des Problems präsentiert, während die langfristigen Kosten eines funktionierenden Herdenschutzes weiterhin wesentlich bei den Tierhalterinnen und Tierhaltern verbleiben?

Landwirtschaft und Artenschutz gegeneinander auszuspielen, schafft keine Normalität.

Normalität bedeutet: EU-Recht einhalten, wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen, Herdenschutz ernsthaft und ausreichend finanzieren, Schäden rasch entschädigen, Monitoring verbessern und erst dort gezielt eingreifen, wo die rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt und andere zumutbare Lösungen ausgeschöpft sind.

Das wäre verantwortungsvolle Prävention.

Quellen:

Khorozyan & Waltert (2022): „Effectiveness of interventions for managing human-large carnivore conflicts worldwide: Scare them off, don’t remove them“

Nadler Valency et al. (2025): „Effects of lethal and non-lethal wolf (Canis lupus) management measures on livestock depredation in the Golan Heights, Israel“

Nadler Valency et al. (2025): „Effects of lethal and non-lethal wolf (Canis lupus) management measures on livestock depredation in the Golan Heights, Israel“

Facts and Common Misconceptions https://environment.ec.europa.eu/topics/nature-and-biodiversity/habitats-directive/large-carnivores/eu-large-carnivore-platform/facts-and-common-misconceptions_en?prefLang=uk&utm_source=chatgpt.com

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