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Tirol: Welpen schützen, Eltern schießen?

  • 5 Min. Lesezeit

Nach der Fotodokumentation von vier Jungwölfen in Fiss am 28. August 2026 sah das Land Tirol keine Notwendigkeit, die bestehenden Abschussfreigaben für Wölfe außer Kraft zu setzen. Am 4. September wurde in zwei von dreien in der Region aktiven Abschussfreigaben ohne Altersangabe der Zusatz „adulte Wölfe“ ergänzt. Die Beschränkung auf „adult“ schützt Elterntiere und andere für die Aufzucht wichtige Rudelmitglieder selbst nicht. Gleichzeitig bleibt die 17. Maßnahmenverordnung im Raum Ischgl/Paznaun ohne diese Altersbeschränkung aufrecht.

Gegenüber der Tiroler Tageszeitung wurde am 3. September erklärt, dass nicht nur Muttertiere, sondern generell Elterntiere zu schützen seien, die für Aufzucht und Versorgung der Jungtiere erforderlich sind. Die Beurteilung solle beim jeweiligen Jagdausübenden liegen.

„Tirol erklärt zuerst, die Elterntiere müssten im Sinne der Weidgerechtigkeit geschützt werden, und beschränkt dann die Abschussfreigaben ausgerechnet auf diese Altersklasse, zu der Elterntiere gehören. Das ist ein Widerspruch“, sagt Andrea Hagn, Pressesprecherin von ANCA.

In Ischgl, Galtür, Kappl und St. Anton am Arlberg dürfen weiterhin auch juvenile Wölfe getötet werden

Die 17. Maßnahmenverordnung Wolf 2026 gilt für zahlreiche Jagdgebiete im Raum Paznaun und St. Anton am Arlberg. Erlaubt wird weiterhin die Entnahme „eines Tieres der Art Wolf“. Eine Beschränkung auf adulte Tiere enthält diese Verordnung nicht.

Die Begründung des Landes: Das von der Zeitung als „Fisser Rudel“ bezeichnete Rudel werde sein Gebiet zur Versorgung der Jungtiere „voraussichtlich“ nicht bis in diesen Bereich ausdehnen.

Der tatsächliche Aktionsraum des Rudels ist jedoch noch nicht geklärt. Das Land behauptet also einerseits, seine Freigaben aufgrund unionsrechtlicher Verpflichtungen auf adulte Tiere beschränken zu müssen. Andererseits gilt diese angeblich unionsrechtlich notwendige Konsequenz wenige Kilometer weiter beziehungsweise im möglichen Aktionsraum desselben Rudels plötzlich nicht.

„Nur adulte Schadwölfe“ – aber geschossen wurden bereits juvenile Tiere

In der Tiroler Tageszeitung vom 5. September begründet das Land: „Es dürften ausschließlich adulte Wölfe entnommen werden, da bis dato in Tirol nur adulte Wölfe als Schadwölfe auftraten.“

Tirol gibt in seinen Maßnahmenverordnungen regelmäßig keinen genetisch individuell bestimmten Schadverursacher zum Abschuss frei. Getötet werden kann ein Wolf innerhalb der bezeichneten Jagdgebiete. Der tatsächlich geschossene Wolf muss also nicht jener Wolf sein, der einen zuvor dokumentierten Schaden verursacht hat.

Und Tirols eigene Obduktionsberichte zeigen, wie problematisch dieses System ist.

Zwei 2024 und 2025 abgeschossene Wölfe wogen 27,6 und 27,5 Kilogramm und waren laut AGES ausdrücklich als juvenil bezeichnet. Ein weiterer im Villgratental abgeschossener weiblicher Wolf wog 28,2 Kilogramm und wurde ebenfalls als „juveniler weiblicher Wolf“ beurteilt.

Bei einem 32,5 Kilogramm schweren Wolf wird der Widerspruch sogar innerhalb desselben amtlichen Berichts sichtbar: Auf dem Deckblatt finden sich zwei Jahre und die Altersgruppe „ADULT“, während die pathologische Untersuchung das Tier ausdrücklich als „juvenilen Wolf“ bezeichnet. Ein weiterer, 32,2 Kilogramm schwerer Wolf wurde lediglich auf etwa ein bis zwei Jahre geschätzt.

Diese Berichte dokumentieren, dass unter Tiroler Abschussregimen bereits Wölfe getötet wurden, die sich als juvenil herausstellten.

Was bedeutet „adult“ überhaupt?

Die geänderte 14. Maßnahmenverordnung definiert „adult“ überhaupt nicht.

Die Obduktionsberichte zeigen eindrucksvoll, dass Gewicht dafür kein verlässliches Kriterium ist. Ein Tier kann knapp 30 oder sogar mehr als 30 Kilogramm wiegen und trotzdem noch als juvenil beziehungsweise sehr jung beurteilt werden.

Und nun soll ein Jagdausübender auf Distanz, möglicherweise bei schlechtem Licht und innerhalb weniger Sekunden gleichzeitig feststellen, ob das Tier adult ist, ob es Vater oder Mutter eines Rudels ist und ob es für die Aufzucht der Jungtiere benötigt wird.

Das ist keine belastbare Schutzregelung.

Jungwölfe sind weit über die ersten Lebensmonate hinaus an ihr Familienrudel gebunden. Nach Mech und Boitani bleiben Nachkommen typischerweise 10 bis 54 Monate bei ihren Eltern. Diese Zeit ermöglicht ihnen unter anderem, von erfahrenen Rudelmitgliedern wichtige, nicht vollständig angeborene Fähigkeiten des Jagens und Nahrungserwerbs zu erlernen (Mech & Boitani 2003, Wolf Social Ecology).

“Juvenil” ist ein Wolf bis ins reproduktionsfähige Alter, dann “adult”, etwa mit 18 Monaten bis 2 Jahren.

Obduktionen sind keine Nebensache – sie sind unverzichtbare Kontrolle

Die bisherigen Fälle zeigen zugleich, warum jeder abgeschossene Wolf vollständig veterinärmedizinisch untersucht und genetisch beprobt werden muss.

Ohne Obduktion wäre bei mehreren dieser Tiere überhaupt nicht dokumentiert worden, dass es sich um juvenile Wölfe handelte. Nur durch Sektion, Altersbeurteilung und Genetik lässt sich nachträglich nachvollziehen, welches Tier tatsächlich getötet wurde, wie alt es war und gegebenenfalls welchem Rudel oder welcher verwandtschaftlichen Linie es angehörte.

Doch auch die beste Obduktion hat eine entscheidende Grenze: Sie erfolgt nach dem Schuss. Stellt sich auf dem Sektionstisch heraus, dass ein Wolf nicht adult war oder womöglich ein für das Rudel bedeutendes Tier getötet wurde, ist die Erkenntnis zwar wichtig – für die geschützte Tierart kommt sie zu spät.

Tirol arbeitet gegen das eigene Ziel

Die Politik fordert seit Jahren mehr Möglichkeiten zur regulären Bestandsregulierung. Mit den nicht individualisierten Abschussfreigaben gefährdet sie ausgerechnet reproduzierende Wölfe und stabile Rudel – also jene Tiere, ohne die sich eine Population überhaupt nicht nachhaltig entwickeln kann.

Damit entfernt sich Tirol mit seiner eigenen Abschusspolitik weiter von jenem günstigen Erhaltungszustand, auf dessen Grundlage eine langfristig rechtssichere und reguläre Nutzung überhaupt wesentlich leichter begründbar wäre.

Wer die reproduktive Basis schwächt und gleichzeitig mehr Bestandsregulierung fordert, arbeitet gegen sein eigenes erklärtes Ziel.

Fazit

Die einzig verantwortbare Konsequenz wäre jetzt, sämtliche möglicherweise betroffenen Abschussfreigaben auszusetzen, bis die genetische Zuordnung und der tatsächliche Aktionsraum des Rudels geklärt sind und sichergestellt ist, dass weder Jungtiere noch reproduzierende Elterntiere und versorgende Rudelmitglieder getroffen werden.

Welpen auf dem Papier zu schützen, ihre Eltern weiter einem Abschussrisiko auszusetzen und wenige Kilometer weiter sogar eine Freigabe ohne Altersbeschränkung bestehen zu lassen, ist kein verantwortungsvolles Wolfsmanagement.

Quellen:

Sidorovich, Vadim, and Irina Rotenko (2019): Reproduction biology in grey wolves Canis lupus in Belarus: common beliefs versus reality. Chatyry Chverci.

Mech, L. D. & Boitani, L. (2003): Wolf Social Ecology. In: Mech & Boitani (Hrsg.), Wolves: Behavior, Ecology, and Conservation, S. 1–34. https://api.pageplace.de/preview/DT0400.9780226516981_A24269553/preview-9780226516981_A24269553.pdf

TT vom 3. September 26 https://www.tt.com/artikel/30941509/vier-wolfswelpen-in-fiss-gesichtet-jetzt-entbrennt-streit-um-abschuesse?utm_medium=Social&utm_source=Facebook#Echobox=1788448678

TT vom 5. September 26 https://www.tt.com/artikel/30941642/abschuss-von-wolfswelpen-das-sagt-das-land-tirol-nach-der-sichtung-in-fiss?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwY2xjawUKqUdwZG9mAWV4dG4DYWVtAjEwAGJyaWQRMHVpaGdWTGpVTzFvYkRkQzBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeYd9LzJaPeo7uTm9BIUrRdazuYvTkjlW7_g9Xxcfv3s3La_RBAM7-xP05_KI_aem_2OZx4N9UqnqkEvoARo0H0A#Echobox=1788623375

Muttertierschutz nach Paragraf 11b https://ris.bka.gv.at/eli/lgbl/TI/2004/41/P11b/LTI40051028?utm_source=chatgpt.com

Verordnungsblatt für Tirol https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Vbl&Titel=&Einbringer=&Kundmachungsnummer=&VonKundmachungsdatum=01.01.2022&BisKundmachungsdatum=06.09.2026&Bundesland=Tirol&BundeslandDefault=Tirol&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=wolf&Position=1&SkipToDocumentPage=true

Foto: Lori Iverson /USFWS, Public Domain

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