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Wie wird wirksamer Herdenschutz in Österreich definiert und wozu die Behirtungsprämie?

  • 6 Min. Lesezeit

Das Auftreten der unionsrechtlich geschützten großen Beutegreifer (Bär, Wolf, Luchs), vornehmlich des Wolfes, erfordert Umstellungen der nach deren Ausrottung gewohnten Bewirtschaftungspraktiken in der Weidehaltung von Nutztieren zum Zweck des Herdenschutzes. Laut dem DBBW (2024) hängt die Anzahl gerissener Weidetiere vor allem von der Wirksamkeit der Herdenschutzmaßnahmen und nicht von der Größe des Wolfsbestandes ab. Das österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und die Bundesländer, das Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs sowie die HBLFA Raumberg-Gumpenstein definieren Herdenschutz als abgestuftes System, das aus technischen Schutzmaßnahmen wie Zäunen, Nachtpferchen, Behirtung, Herdenschutzhunden und einem angepassten Weidemanagement besteht.

Die österreichischen Herdenschutzempfehlungen sehen ausdrücklich vor, dass je nach Gefährdungslage unterschiedliche Schutzstufen miteinander kombiniert werden. Bei gelegentlichen Wolfsbesuchen kann ein Zaun ausreichend sein. Bei wiederholter oder dauerhafter Wolfspräsenz werden zusätzliche Maßnahmen wie Nachtpferche, Behirtung und Herdenschutzhunde empfohlen.

Zäune und technische Schutzmaßnahmen

Im Bereich der technischen Schutzmaßnahmen gelten elektrifizierte Zäune als grundlegender Herdenschutz. Ein einfacher Grundschutz wird durch Litzen- oder Drahtzäune mit mindestens vier stromführenden Litzen in den Höhen von 20, 40, 60 und 90 Zentimetern über dem Boden definiert. Sämtliche Litzen müssen unter Strom stehen. In akuten Bedrohungssituationen bzw. bei Wolfspräsenz können zusätzlich Foxlights oder Flatterbänder eingesetzt werden. Litzen- und Drahtzäune sollen dann mit fünf Litzen, 120 Zentimeter hoch und mit stabilen Holzpfosten errichtet werden. Die unterste stromführende Litze darf maximal 20 Zentimeter über dem Boden verlaufen, um ein Untergraben zu verhindern. Die Spannung muss an jeder Stelle des Zaunes mindestens 8.000 Volt und 5–6 Joule Schlagenergie betragen.

Die vielfach diskutierten 90 Zentimeter Zaunhöhe stellen keinen besonders hohen Standard dar, sondern einen Kompromiss zugunsten der Almwirtschaft. Höhere Anforderungen wurden bewusst nicht als allgemeiner Mindeststandard festgelegt, um die praktische Umsetzbarkeit auf Almen zu gewährleisten.

Weidedurchgänge, Bäche und Gräben müssen entsprechend gesichert sein. Tore sollen elektrifiziert oder gegen Untergraben geschützt werden. Bergseitige Erhöhungen sind zusätzlich abzusichern. Das Leitermaterial muss straff gespannt sein und die Funktionstüchtigkeit des Zaunes ist regelmäßig zu kontrollieren. Bewuchs entlang des Zaunes muss entfernt werden, damit die notwendige Spannung erhalten bleibt. Wind, Regen und Frost beeinflussen die Funktion eines Zaunes und machen laufende Kontrollen erforderlich (WWF Österreich. (2021). Herdenschutz: Basisinformationen für Tierhalterinnen und Interessierte).

Nachtpferche

Auch Nachtpferche gelten als anerkannte Herdenschutzmaßnahme. Dabei sollen die Tiere nachts auf möglichst kleiner Fläche zusammengeführt werden. Gleichzeitig muss ausreichend Platz vorhanden sein, damit die Tiere innerhalb des Pferches ausweichen können, falls sich ein Beutegreifer außerhalb aufhält. Um hygienische Probleme und eine übermäßige Belastung des Bodens zu vermeiden, sollen Nachtpferche alle drei bis fünf Tage versetzt werden.

Behirtung

Hirtinnen und Hirten führen die Herden, überwachen die Gesundheit der Tiere, reagieren auf Wetterumschwünge, wechseln Weideflächen, bauen und reparieren Zäune und unterstützen bei der Betreuung während der Lämmerzeit. Da große Beutegreifer die Nähe des Menschen in der Regel meiden, stellt die Anwesenheit von Hirten einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Herden dar.

Die Tätigkeit von Hirten verursacht jedoch erhebliche Kosten und erfordert eine fundierte Ausbildung. Wirtschaftlich rentiert sich eine dauerhafte Behirtung oft erst ab größeren Herdengrößen. In Österreich sind viele Schafherden vergleichsweise klein, weshalb eine Zusammenlegung mehrerer Herden häufig als praktikable Lösung betrachtet wird. Dabei müssen allerdings Gesundheitsstatus, Krankheitsrisiken und Parasitenbelastungen besonders sorgfältig überwacht werden.

Herdenschutzhunde

Während Hüte- und Treibhunde den Anweisungen des Schäfers folgen und die Herde lenken, schützen Herdenschutzhunde die Tiere eigenständig vor Beutegreifern. Herdenschutzhunde arbeiten selbstständig, verbringen meist Tag und Nacht bei den Tieren und werden weltweit erfolgreich eingesetzt. Ihre Wirksamkeit ist durch langjährige internationale Erfahrungen belegt.

Hier ist eine aktuelle Zusammenfassung der Förderungen laut dem Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs: (Österreichzentrum)

Welche Herdenschutzmaßnahmen werden in den Bundesländern gefördert?

Die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ist in Österreich nicht einheitlich geregelt. Während einige Bundesländer umfangreiche Förderprogramme für Zäune, Herdenschutzhunde und GPS-Tracker anbieten, gibt es in anderen Bundesländern derzeit keine Herdenschutzförderung. (Österreichzentrum)

Niederösterreich

Niederösterreich fördert die Erneuerung, Aufrüstung und den Neubau von Herdenschutzzäunen für Schafe, Ziegen, Kälber, Pferde, Alpakas und Lamas. Die Förderung beträgt 80 Prozent der Netto-Materialkosten.

Oberösterreich

Oberösterreich fördert: Herdenschutzzäune mit 50 Prozent der Netto- Materialkosten. GPS- Tracker für Schafe und Ziegen mit 50 Prozent der Netto- Materialkosten und Herdenschutzhunde durch Zuschüsse im Einzelfall. Zusätzlich werden in Oberösterreich auch Aufrüstungen bestehender Zäune, Untergrabungsschutz, Weidezaungeräte, Solarmodule und weiteres Herdenschutzmaterial gefördert. (Land Oberösterreich)

Salzburg

Salzburg fördert: Herdenschutzzäune mit 50 Prozent der anrechenbaren Kosten (maximal 3.000 Euro). GPS-Halsbandsender mit 50 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 80 Euro pro Gerät bzw. 240 Euro pro Betrieb) und Herdenschutzhunde mit 50 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 1.100 Euro pro Hund). Je nach Herdengröße können bis zu vier Hunde gefördert werden.

Tirol

Tirol fördert: Stromführende Herdenschutzzäune für Schafe und Ziegen mit 60 Prozent der Anschaffungskosten. GPS-Tracker für Schafe und Ziegen mit 50 Prozent der Kosten bis maximal 75 Euro pro Gerät. Mobile Herdenschutzzäune als kostenlose Notfall-Kits bei Wolfspräsenz. Herdenschutzprojekte mit Behirtung, gelenkter Weideführung, zusätzlicher Infrastruktur, Hirtenanstellungen und Beratungsleistungen. Tirol ist damit das einzige Bundesland, das ausdrücklich auch Behirtung und zusätzliche Hirtenkosten im Rahmen von Herdenschutzprojekten unterstützt.

Vorarlberg

Vorarlberg fördert technische Herdenschutzmaßnahmen abhängig von der Herdengröße. Die anerkannten Kosten betragen jährlich: bis 500 Euro bei 10 bis 19 Tieren, bis 1.000 Euro bei 20 bis 49 Tieren, bis 2.000 Euro bei 50 bis 99 Tieren und bis 3.000 Euro ab 100 Tieren. Zusätzlich kann die Anschaffung von Herdenschutzhunden unterstützt werden.

Kärnten

Derzeit werden keine Herdenschutzmaßnahmen gefördert.

Steiermark

Derzeit werden keine Herdenschutzmaßnahmen gefördert.

Wozu dient die Behirtungsprämie?

Neben den Landesförderungen existieren bundesweite Förderungen über das Agrarumweltprogramm ÖPUL. Gefördert werden insbesondere die Behirtung von Weidetieren auf Almen, zertifizierte Herdenschutzhunde sowie Tierwohl- und Herdenschutzmaßnahmen im Rahmen der Almwirtschaft. Die Behirtungsprämie ist damit selbst Teil des österreichischen Herdenschutzsystems.

Das Bundesministerium hält ausdrücklich fest, dass die Behirtung von Nutztieren auf Almen als besondere Leistung abgegolten wird. Zwischen 2022 und 2023 wurden die Prämien erhöht, um zusätzliche Hirtinnen und Hirten auf Almen zu fördern.

Historisch geht diese Förderlogik auf die Agrarreformen zurück, die unter dem damaligen EU-Agrarkommissar Franz Fischler 2003 entwickelt wurden. Fischler vertrat den Grundsatz, dass öffentliche Gelder öffentliche Leistungen finanzieren sollen. Förderungen sollten nicht allein für Produktion gewährt werden, sondern für Leistungen im Interesse der Allgemeinheit. Gefördert wird die zusätzliche Arbeit, die für Tierbetreuung, Almwirtschaft, Landschaftspflege und Herdenschutz erbracht wird. Die Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 formuliert dafür klare Voraussetzungen. Gefördert wird nur eine tatsächliche Behirtung während mindestens 60 Kalendertagen. Die Behirtung muss während eines wesentlichen Teils des Tages erfolgen und umfasst die Betreuung, Versorgung und Kontrolle der Tiere auf der Alm.

Gleichzeitig zeigt sich jedoch ein bemerkenswerter Widerspruch. Die Behirtungsprämie wird unabhängig davon ausbezahlt, ob zusätzlich Herdenschutzhunde, Schutzzäune, Nachtpferche oder andere empfohlene Herdenschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Obwohl Bund und Länder genau diese Maßnahmen fördern und als wirksam anerkennen, sind sie keine Voraussetzung für den Bezug der Behirtungsprämie.

Daraus ergibt sich eine grundsätzliche Frage: Wie kann die öffentliche Hand Herdenschutz finanzieren, Herdenschutz empfehlen und Herdenschutz fördern – gleichzeitig aber akzeptieren, dass in Gebieten mit bekannten Risiken nicht alle verfügbaren Schutzmaßnahmen umgesetzt werden und die Allgemeinheit anschließend für entstandene Schäden aufkommen soll?

Quellen:

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