Herdenschutz funktioniert – trotz Wolfsnähe kein Riss
In den vergangenen Tagen tauchten im Tiroler Oberland erneut Videos eines Wolfes auf, der sich Schafherden näherte und Tiere beobachtete. Zu einem Riss kam es diesmal jedoch nicht – offenbar deshalb, weil die betroffene Herde korrekt geschützt war: Herdenschutzhunde sowie ein funktionierender Herdenschutzzaun verhinderten einen Angriff. Die eingesetzten Herdenschutzmaßnahmen wurden dabei unter anderem durch Förderungen des Bundesministeriums BMLUK unterstützt.
Gerade dieser aktuelle Fall zeigt erneut deutlich, dass funktionierender Herdenschutz wirkt – und dass das eigentliche Problem weiterhin dort liegt, wo Tiere trotz bekannter Wolfspräsenz ungeschützt gehalten werden.
Tiroler Oberland seit Jahren bekannter Wolfs-Hotspot
Besonders brisant ist dabei, dass es gerade im Tiroler Oberland bereits im Jahr 2025 zahlreiche Wolfsrisse sowie wiederholte Abschussbescheide gab. Die Region gilt laut LEKO-Wolf-Studie der BOKU unter Beteiligung von Prof. Klaus Hackländer und Jennifer Hatlauf seit Jahren als Hotspot für Konflikte zwischen Weidetierhaltung und großen Beutegreifern. Die wissenschaftlichen Warnungen und die konkrete Gefahrenlage sind den Behörden daher seit langem bekannt.
Allein die offiziellen Nachweise und Rissbegutachtungen des Landes Tirol zeigen, wie konkret die Gefahrenlage im Bezirk Landeck bereits dokumentiert ist: Für das Jahr 2025 wurden zahlreiche Wolfsnachweise und Rissbegutachtungen im Bezirk Landeck erfasst, darunter bestätigte Wolfsnachweise in Nauders, Ischgl, Galtür, Strengen und St. Anton am Arlberg. Gleichzeitig wurden bereits 2025 zahlreiche Wolfsrisse im Bezirk dokumentiert und mehrfach Abschussbescheide erlassen.
Auch 2026 setzte sich diese Entwicklung fort: Bereits im Jänner, Februar, März, April und Mai wurden wiederholt Wölfe im Bezirk Landeck nachgewiesen, unter anderem in Ischgl, Tobadill, Fiss, Fließ, Kappl, Nauders, Pfunds, See und Zams.
Damit kann aus Sicht von ANCA längst nicht mehr von einer bloß abstrakten Gefahr gesprochen werden. Die Wolfspräsenz, die Rissereignisse und die wiederholten behördlichen Begutachtungen sind seit langem amtlich dokumentiert.
Trotzdem entsteht aus Sicht von ANCA zunehmend der Eindruck, dass insbesondere die Bezirkshauptmannschaft Landeck die bestehenden Möglichkeiten des Tierschutzgesetzes nur sehr zurückhaltend nutzt. Anstatt Tierhalter konsequent zu wirksamen Herdenschutzmaßnahmen anzuhalten, werde vielfach weiterhin primär auf Abschüsse reagiert, obwohl zahlreiche Projekte in Tirol längst zeigen würden, dass Herdenschutz praktikabel und wirksam umgesetzt werden kann.
„Die Bezirkshauptmannschaft Landeck hat aus den vergangenen Jahren offenbar wenig gelernt. Die wissenschaftlichen Warnungen lagen längst auf dem Tisch. Die Konflikt-Hotspots waren bekannt. Trotzdem werden weiterhin Tiere völlig ungeschützt aufgetrieben und Behörden reagieren vielfach erst nach mehreren Rissereignissen“, kritisiert ANCA.
Gschnitztal zeigt erneut: Abschüsse verhindern keine Risse
Die aktuellen Ereignisse der vergangenen Woche im Gschnitztal zeigen erneut deutlich das grundlegende Problem der österreichischen Wolfspolitik: Nach einem Wolfsriss wurde ein Abschuss erteilt und durchgeführt – nur zwei Tage später kam es erneut zu gerissenen Schafen und einem weiteren Abschussbescheid.
Dieses System mag politisch kurzfristig beruhigend wirken, zeigt jedoch gleichzeitig, dass Abschüsse alleine keine Nutztierrisse verhindern. Genau dieselbe Entwicklung war bereits 2025 im Tiroler Oberland zu beobachten: wiederholte Wolfsrisse, wiederholte Abschussbescheide – und trotzdem wurden weiterhin Tiere ungeschützt aufgetrieben und erneut gerissen.
Auch der Jahresbericht 2025 des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs zeigt, dass trotz steigender Abschusszahlen die Risszahlen in Österreich weiter zunehmen.
Behörden kennen ihre Verpflichtungen seit langem
Aus Sicht von ANCA wiederholen sich damit nicht nur dieselben Fehler, sondern auch dieselben ungelösten tierschutzrechtlichen Probleme. Denn trotz seit Jahren bekannter Wolfspräsenz, bekannter Hotspots und bekannter konkreter Gefahr werden vielerorts weiterhin keine ausreichenden Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt oder behördlich verpflichtend vorgeschrieben.
Zusätzlich erhielten sämtliche Bezirkshauptmannschaften bereits das Rechtsgutachten von Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely, LL.M., in dem die tierschutzrechtlichen Verpflichtungen der Behörden bei konkreter Gefahr detailliert dargelegt werden. Darin wird unter anderem ausgeführt, dass Behörden bei bekannten Risiken und wiederholten Rissereignissen nicht untätig bleiben dürfen und Schutzmaßnahmen nach dem Tierschutzgesetz zu prüfen bzw. anzuordnen haben.
Konkreter als im aktuellen Fall im Tiroler Oberland kann eine Gefahrenlage kaum noch sein. Genau deshalb wird nun entscheidend sein, ob die zuständigen Behörden – insbesondere die Bezirkshauptmannschaft Landeck – ihrer Verantwortung endlich konsequent nachkommen und die bestehenden Verpflichtungen aus dem Tierschutzgesetz tatsächlich durchsetzen.
Für ANCA stellt sich daher zunehmend die Frage, wie lange zuständige Behörden diesem Zustand noch zuschauen wollen, ohne verpflichtende Herdenschutzmaßnahmen konsequent vorzuschreiben.
Neue Leitlinie verpflichtet Behörden zum Einschreiten
Spätestens seit der neuen österreichischen Leitlinie zum Vollzug des Tierschutzgesetzes vom 12.05.2026 ist klar geregelt, dass Tierhalter ihre Tiere auch auf sogenannten „nicht schützbaren“ Almen soweit möglich vor Beutegreifern schützen müssen und Bezirkshauptmannschaften bei konkreter Gefahr einschreiten müssen.
„Die Behörden wissen seit Monaten und Jahren, dass in vielen Regionen Österreichs eine konkrete Gefahr für Weidetiere besteht. Sie kennen die Rissereignisse. Sie kennen die Hotspot-Analysen der LEKO-Studie. Sie wissen, dass Herdenschutz in vielen Projekten erfolgreich umgesetzt wird. Und sie wissen mittlerweile auch, dass Abschüsse alleine keine Risse verhindern. Trotzdem entsteht zunehmend der Eindruck, dass vielerorts aus politischen Gründen zurückhaltender gehandelt wird, als es aus Sicht des Tierschutzes notwendig wäre“, erklärt ANCA.
ANCA: Wegschauen darf keine Strategie mehr sein
„Es ist unverständlich, dass auch nach mehr als 20 Jahren Rückkehr des Wolfs sowohl Tierhalter als auch Bezirkshauptmannschaften weiterhin zuschauen, wie Tiere trotz bekannter Wolfspräsenz vielfach völlig ungeschützt auf Almen und Weiden gehalten werden. Die neue Leitlinie der österreichischen Ministerien bestätigt nun ausdrücklich, dass Tierhalter verpflichtet bleiben, ihre Tiere zu schützen – auch auf sogenannten ‚nicht schützbaren‘ Almen. Ebenso wird die Verantwortung der Bezirkshauptmannschaften klar dargelegt, bei zunehmender konkreter Gefahr und wiederholten Rissereignissen einzuschreiten.
Dass Abschüsse keinen Herdenschutz ersetzen, zeigen gerade die jüngsten Fälle, bei denen unmittelbar nach Wolfsabschüssen erneut ungeschützte Tiere von anderen Wölfen gerissen wurden. Sogar der Jahresbericht 2025 des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs zeigt, dass trotz steigender Abschusszahlen die Risszahlen in Österreich weiter zunehmen.
Wenn trotz bekannter Hotspots, wiederholter Rissereignisse, funktionierender Herdenschutzbeispiele und nun sogar aktueller Videoaufnahmen, die zeigen, dass korrekt umgesetzter Herdenschutz Angriffe verhindern kann, weiterhin nicht konsequent gehandelt wird, tragen aus unserer Sicht sowohl verantwortliche Tierhalter als auch untätige Behörden eine moralische Mitverantwortung für das vermeidbare Leid und den Tod der Tiere.“
— Andrea Hagn, Pressesprecherin ANCA
