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Die Europäische Kommission hat den von Schweden übermittelten Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie offiziell beanstandet. Kern der Kritik ist der von der schwedischen Regierung festgelegte Referenzwert von nur 170 Wölfen, der – so die Kommission –wissenschaftlich nicht begründbar, nicht richtlinienkonform und politisch vorgegeben sei. Das geht aus einem deutlichen Schreiben der Generaldirektion Umwelt hervor, das uns vorliegt und hier abrufbar ist:
Die Kommission stellt klar: Der Wert von 170 Tieren entspricht lediglich der Minimum Viable Population (MVP) und kann daher nicht als „günstiger Erhaltungszustand“ gelten. Zudem sei der Zielwert öffentlich kommuniziert worden, bevor die Fachbehörde ihre Analyse abgeschlossen hatte – ein eindeutiger Verstoß gegen die wissenschaftlichen und formalen Anforderungen des EU-Naturschutzrechts.
Besonders brisant
Mit der klaren Ablehnung widerlegt die Kommission die verbreitete Annahme, sie schaue beim schwedischen Wolfsmanagement weg oder das frühere Vertragsverletzungsverfahren sei praktisch bedeutungslos geworden. Im Gegenteil: Die Argumentationslinie der Kommission knüpft unmittelbar an die Kernfragen des Verfahrens an – eine sachlich korrekte, wissenschaftlich abgesicherte Bewertung des Erhaltungszustands.
Ein ausführlicher Hintergrundartikel mit Analyse der politischen und ökologischen Folgen sowie Einordnung in die skandinavische und europäische Wolfspolitik ist hier verfügbar: |