|
Behördliche geduldete Risse als neue Normalität? Laut internen Informationen arbeitet das österreichische Gesundheitsministerium derzeit an einer Leitlinie zum Umgang mit Wolfsübergriffen auf Weidetiere, insbesonders auf Almen.
Der brisante Kern
Künftig sollen mehrere Rissereignisse in landwirtschaftlichen Betrieben „hinzunehmen“ sein, bevor Amtstierärzte und Bezirkshauptmannschaften überhaupt einschreiten müssen. Gleichzeitig soll bundesweit ein „Abschuss auf Sicht“ als Herdenschutzmaßnahme etabliert werden – begründet mit angeblicher „wirtschaftlicher Unzumutbarkeit“. Die Konsequenz wäre gravierend: Behörden wären bei möglichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz weniger verpflichtet zu handeln – und Tierleid würde faktisch erst nach wiederholten Vorfällen zum Thema behördlicher Maßnahmen.
Besonders heikel ist der Widerspruch zur gängigen Praxis der „Gefahr in Verzug“: Einerseits wird bereits Wolfspräsenz regelmäßig als akute Gefahr bewertet um Abschüsse zu rechtfertigen – andererseits soll nun offenbar erst reagiert werden, wenn mehrere Tiere gerissen wurden. Tierschutzrecht zielt aber auf die Vermeidung vorhersehbaren Leidens: Wenn eine Gefahr erkennbar ist, muss präventiv gehandelt werden – nicht erst nach einer Serie von Rissen.
Im direkten Widerspruch zum Unionsrecht
Auch unionsrechtlich ist der eingeschlagene Weg riskant. Abschuss kann keine „Standardlösung“ sein, wenn nicht ernsthaft geprüft wurde, welche anderen Maßnahmen verfügbar und zumutbar sind, wobei der EuGH die derzeit oft zitierten AlmWeideSchutzgesetzte und Verordnungen bereits einkassiert hat. Und genau dort liegt die zentrale Pointe: Die entscheidenden Schutzmaßnahmen sind längst bekannt und werden umfangreich gefördert – konsequenter Herdenschutz. Wer Herdenschutz auf den Abschuss geschützter Wildtiere reduziert, verkennt seinen Zweck – und gefährdet sowohl Rechtskonformität als auch Tierwohl. Und so ganz nebenbei werden sich viele fragen, warum sie überhaupt nicht das Tierschutzgesetzt einhalten müssen. |