In Tirol überschlagen sich derzeit die Abschussfreigaben für Wölfe: Im Bezirk Kitzbühel wurde am 27.04.2026 bereits die sechste Abschussfreigabe des Landes im Jahr 2026 erteilt. Augenzeugen beschrieben das Tier (Canis lupus) als verängstigt und verunsichert, nachdem es sich in den Wald zurückgezogen hatte. Kurz zuvor, am 23.04.2026, wurde auch im Bezirk Innsbruck-Land ein sogenannter „Risikowolf“ zum Abschuss freigegeben. Im Jahr 2026 wurden in Österreich insgesamt zehn Wölfe behördlich genehmigt getötet – sieben davon in Kärnten. Diese Praxis steht in eklatantem Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und zur aktuellen rechtlichen Lage.
Was ist überhaupt ein „Risikowolf“?
Der 2024 veröffentlichte Expertenbericht „Bold wolf behaviour – definitions and analysis of reported past cases across Europe“ (Linnell et al., 2024) stellt klar: Ein Wolf gilt nur dann als potenziell problematisch, wenn er sich wiederholt aktiv Menschen auf weniger als etwa 30 Meter nähert oder aggressives Verhalten zeigt. Solches Verhalten ist in Europa äußerst selten und entsteht laut Studien nahezu ausschließlich durch menschliches Fehlverhalten, insbesondere durch Anfütterung. Seit über 50 Jahren gab es EU-weit keinen einzigen nachgewiesenen tödlichen Angriff eines wildlebenden Wolfes auf einen Menschen (Reinhardt et al., 2018).
Da Tötungen nicht zwingend an eine populationsbiologische Bewertung und belastbare Monitoringdaten gebunden sind und teilweise pauschal oder präventiv ohne Einzelfallprüfung ermöglicht werden, besteht ein strukturelles Umsetzungsdefizit im Sinne von Art. 14 der FFH-Richtlinie.
Statusbericht Wolf: Kein Grund zum Jubeln
Die öffentliche Kommunikation zum im April 2026 vom Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs veröffentlichten Statusbericht Wolf vermittelt ein verzerrtes Bild. Ein angeblicher Populationsanstieg von +20 % (121 Wölfe) wird medial hervorgehoben. Der reale Bestand im Jahr 2025 stellt sich jedoch wie folgt dar:
95 Wölfe (121 minus 26 getötete Tiere)
Tatsächlicher Zuwachs: nur plus sechs Wölfe
Nur sieben Welpen österreichweit (Rückgang von 2022-2025 von 28 auf 7 Welpen) bei drei reproduzierenden Rudeln
10-Jahrestief beim Nachwuchs
Massives Geschlechterungleichgewicht: 77 % männliche, nur 23 % weibliche Individuen
26 behördlich getötete Wölfe im Jahr 2025 (Höchststand)
Durchziehende Einzeltiere sichern keine Population. Der Wolfsbestand in Österreich umfasst derzeit lediglich acht Rudel. Für einen günstigen Erhaltungszustand wären jedoch deutlich größere Populationen erforderlich, 100 Rudel im Alpenraum sowie 16 Rudel im Wald- und Mühlviertel.
Artikel 17 Bericht (2019-2024): Abschüsse unzulässig
Nach Art. 14 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) bleibt jede Nutzung geschützter Arten, zu denen der Wolf weiterhin gehört, an das Vorliegen eines günstigen Erhaltungszustands gebunden. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Rechtssachen C-601/22, C-629/23 und C-674/17 stellen klar, dass Tötungen ohne vorherige Feststellung eines günstigen Erhaltungszustands einen Verstoß gegen das Unionsrecht darstellen. Weiters hebt der EuGH hervor, dass der günstige Erhaltungszustand zunächst auf lokaler und nationaler Ebene zu prüfen ist und Tötungen ohne ausreichende Datengrundlage unzulässig sind (u. a. C-88/19, C-436/22, C-601/22 und C-629/23).
Österreich hat am 20.11.2025 den Erhaltungszustand des Wolfs als N.E. (not evaluated) an die zuständige Stelle der Europäischen Union gemeldet und die Population im aktuellen Artikel-17-Bericht (2019–2024) mit U1+ („unfavourable-inadequate“) eingestuft.
Fazit
Die derzeitige Praxis der Abschussfreigaben ist: wissenschaftlich unbegründet, ökologisch kontraproduktiv, rechtlich hochproblematisch, demokratiepolitisch bedenklich! Österreich bewegt sich damit auf klarem Konfliktkurs mit EU-Recht.
Quellen:
Artikel 17 Bericht: https://reportnet.europa.eu/public/dataflow/1525
Linnell, John & Andersen, Reidar & Andersone, & Balciauskas, Linas. (2002). The fear of wolves: A review of
wolf attacks on humans.
NINA-Studie: Linnell, J. D. C., Kovtun, E. & Rouart, I. 2021. Wolf attacks on humans: an update for 2002–2020. NINA Report 1944 Norwegian Institute for Nature Research.
REINHARDT, I., KACZENSKY, P., FRANK, J., KNAUER, F. & KLUTH, G. (2018): Konzept zum Um-
gang mit Wölfen, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten, Bundesamt für Naturschutz, BfN-
Skripten 502.
Schumacher et al. (2026): Anforderungen des Europäischen Artenschutzes für Arten nach Anhang V
FFH – RL. Ausführungen zum günstigen Erhaltungszustand am Beispiel des Wolfes ( Canis lupus ). Gutachten,
Tübingen.
