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EIL-PRESSEMELDUNG

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EU-Vertragsverletzungsverfahren bestätigt: Österreichs Verordnungsweg im Naturschutz unter Druck

St. Valentin/Wien, 3. September 2026 – Seit Jahren kritisieren Umweltorganisationen, dass österreichische Bundesländer im Natur- und Artenschutz zunehmend mit Verordnungen statt mit anfechtbaren Bescheiden arbeiten. Betroffen sind unter anderem Maßnahmen zu Biber, Wolf, Goldschakal, Fischotter und Raben- und Wasservögeln.

Nun bestätigt das Bundeskanzleramt ausdrücklich, dass das EU-Vertragsverletzungsverfahren 2014/4111 weiterhin anhängig und nicht abgeschlossen ist.

Die Europäische Kommission kritisiert dabei insbesondere den unzureichenden Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Ausdrücklich genannt werden auch Verordnungen zur Tötung geschützter Arten und zu Managementmaßnahmen.

ANCA: Kritik der NGOs bestätigt

„Seit Jahren weisen Umweltorganisationen darauf hin, dass der Weg über Verordnungen den effektiven Rechtsschutz massiv erschwert. Von politischer Seite wurde immer wieder behauptet, dieses Vorgehen sei rechtmäßig und unproblematisch. Das laufende Vertragsverletzungsverfahren zeigt nun deutlich: Diese Frage ist keineswegs erledigt.“ Pressesprecherin Andrea Hagn, ANCA.

Für ANCA geht es dabei nicht um eine einzelne Tierart, sondern um ein grundsätzliches rechtsstaatliches Problem.

„Ob Wolf, Fischotter oder Goldschakal – entscheidend ist, dass staatliche Eingriffe überprüfbar bleiben. Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht, dass eine Behörde selbst erklärt, ihr Vorgehen sei rechtmäßig. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass unabhängige Gerichte diese Entscheidungen überprüfen können.“

Rückkehr zu ordentlichen Bescheiden gefordert

ANCA fordert Bund und Länder auf, nicht auf eine weitere Eskalation des EU-Verfahrens zu warten, sondern wieder zu transparenten und anfechtbaren Bescheiden zurückzukehren.

„Österreich sollte sich seiner demokratischen und rechtsstaatlichen Wurzeln bewusst sein. Natürlich sind ordentliche Verfahren, Diskussionen und Kompromisse mühsamer. Aber genau das ist Demokratie. Ohne Diskurs, Beteiligung und wirksamen Rechtsschutz verliert sie ihren Wert.“ Andrea Hagn, ANCA.

Quellen

  • Bundeskanzleramt, Schreiben vom 26. August 2026, GZ 2026-0.676.270 – bestätigt das weiterhin anhängige Vertragsverletzungsverfahren 2014/4111. Veröffentlichung in geschwärzter Fassung.
  • Europäische Kommission, Vertragsverletzungsverfahren INFR(2014)4111, ergänzende begründete Stellungnahme vom 4. Juni 2026.
  • Österreichisches Parlament: 75854/EU XXVIII.GP, Kommissionsdokument C(2026) 3416 final.

Pressekontakt
ANCA – Austrian Nature Conservation Alliance
Andrea Hagn

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