77 streng geschützte Biber in Kärnten getötet, davon 73 durch Abschuss. ANCA kritisiert die mangelnde Alternativenprüfung und gravierende Tierschutzrisiken.
Klagenfurt, 28. Oktober 2026 – Kärntens Umgang mit dem streng geschützten Biber wirft alarmierende Fragen auf: Laut einer aktuellen Tötungsliste der Kärntner Landesregierung wurden bis 28. September 2026 bereits 77 Biber getötet. 73 Tiere – rund 95 Prozent – wurden erschossen. Lediglich drei Tiere wurden als Lebendfallenfänge dokumentiert, bei einer weiteren ist die Methode unklar.
Besonders erschütternd: Unter den getöteten Tieren befinden sich Biber mit nur 4,8, 5 und 5,3 Kilogramm Körpergewicht. Insgesamt wiegen zwölf Tiere weniger als zehn Kilogramm. Ein ausgewachsener Europäischer Biber (Castor fiber) wiegt normalerweise 20 bis 35 Kilogramm.
Die Zahlen aus Kärnten sind jedoch kein Einzelfall. Eine Auswertung des WWF Österreich zeigt, dass in sechs österreichischen Bundesländern bestehende und geplante Verordnungen jährliche Tötungskontingente von insgesamt mehr als 1.000 streng geschützten Bibern vorsehen.
Österreichweit bis zu 1.037 Biber jährlich
Statt Konflikte zwischen Menschen und Bibern vorrangig durch Prävention zu lösen, ermöglichen immer mehr Bundesländer die Tötung streng geschützter Tiere in hohen Kontingenten. Laut WWF-Auswertung sehen die Regelungen folgende jährliche Höchstzahlen vor:
| Bundesland | Vorgesehene Tötungen |
|---|---|
| Niederösterreich | bis zu 600 (geplant, bisher 392) |
| Oberösterreich | bis zu 158 |
| Kärnten | bis zu 148 |
| Steiermark | bis zu 84 (Verordnungsentwurf) |
| Vorarlberg | bis zu 32 (Verordnungsentwurf, inklusive Sonderkontingent) |
| Salzburg | bis zu 15 |
| Gesamt | bis zu 1.037 |
Besonders auffällig ist Niederösterreich: Dort soll die jährliche Höchstzahl von bisher 392 auf 600 Biber steigen. Zusätzlich sollen unabhängige Sachverständige nicht mehr zugezogen werden müssen.
Streng geschützt – aber ohne verpflichtende Alternativenprüfung?
Der Europäische Biber (Castor fiber) unterliegt dem strengen Schutz des Anhangs IV der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Ausnahmen vom Tötungsverbot sind gemäß Artikel 16 nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Dazu gehört, dass keine andere zufriedenstellende Lösung besteht und der günstige Erhaltungszustand der betroffenen Population nicht beeinträchtigt wird.
In einer schriftlichen Auskunft vom Oktober 2026 bestätigt die Kärntner Landesregierung aber, dass die Prüfung gelinderer Mittel und geeigneter Umsiedlungsreviere in der Verordnung nicht vorgesehen sind. Dies wirft erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit Artikel 16 Absatz 1 der FFH-Richtlinie auf.
Die Kärntner Biberverordnung erlaubt die Tötung von Bibern vom 1. September bis 31. März und bei Gefahr im Verzug sogar zwischen April und August – also auch während der sensiblen Fortpflanzungs- und Jungenaufzuchtzeit.
„Das Foto vom 4. September 2026 zeigt, wie klein die Biberjungen im Vergleich zu ihrer Mutter noch sind. Doch bereits ab 1. September erlauben Biberverordnungen Abschüsse. Werden die Elterntiere getötet, droht den Jungtieren im Herbst und Winter der Hungertod, da sie erst mit etwa einem Jahr kräftig genug sind, selbstständig Äste von Baumstämmen abzureißen“, so Leopold Kanzler, Wildtierfotograf und Biberexperte.
Tierschutz Austria hat bereits am 8. September 2026 einen Antrag auf Überprüfung und Änderung der Kärntner Biberverordnung eingebracht. Kritisiert werden insbesondere fehlende verpflichtende Einzelfallprüfungen, Defizite beim wissenschaftlichen Monitoring und tierschutzrechtliche Risiken unmittelbarer Abschüsse.
Nach § 4 Abs. 1 der Biberverordnung dürfen zudem Biberdämme in bestimmten Bereichen zwischen 1. September und 31. März entfernt werden. Eine verpflichtende vorherige Begutachtung durch einen Wildbiologen ist für diese regulären Eingriffe nicht vorgeschrieben.
Abschüsse am Wasser: Tierleid durch Fehlschüsse?
Biber leben überwiegend am und im Wasser. Bei nicht sofort tödlichen Treffern besteht die Gefahr, dass schwer verletzte Tiere ins Wasser flüchten, untertauchen und nicht mehr aufgefunden werden. Eine Nachsuche wird dadurch verunmöglicht.
Kanzler dazu: „Wie wird sichergestellt, dass angeschossene Biber nicht qualvoll verenden? Wer kontrolliert die Trefferwirkung und dokumentiert Fehlschüsse?
Junge bleiben etwa zwei Jahre bei ihren Eltern. Wie wird vor einem Abschuss festgestellt, ob ein Biber noch nicht ausgewachsen ist oder ob durch seine Tötung abhängige Jungtiere zurückbleiben?“
Töten löst keine Konflikte
Die seit 15 Millionen Jahren territorial lebenden Biber sind wichtige Ökosystem-Ingenieure und müssen nicht reguliert werden. Durch ihre Dämme schaffen sie Feuchtgebiete, fördern die Artenvielfalt und verbessern den natürlichen Wasserrückhalt. Gerade angesichts zunehmender Hitze, Trockenperioden und des Verlusts natürlicher Feuchtlebensräume erfüllen sie bedeutende ökologische Funktionen.
Abschüsse beseitigen die eigentlichen Konfliktursachen nicht. Frei gewordene Reviere werden erneut besiedelt und entfernte Dämme wieder aufgebaut. Das Biberhandbuch der Oberösterreichischen Umweltanwaltschaft zeigt dagegen wirksame Alternativen auf: technische Schutzmaßnahmen, Gewässerrandstreifen und professionelles Bibermanagement.
ANCA fordert verbindliche Einzelfallprüfungen, wirksame Präventionsmaßnahmen (z. B. durch Baumschutzgitter, bibersichere Zäune, Wasserstandsregulierung mittels Dammdrainagen, Schutzvorrichtungen an Durchlässen und ausreichend breite Gewässerrandstreifen) und nachvollziehbare Kontrollen statt pauschaler Tötungskontingente.
Quellen:
Kärntner Biberverordnung, LGBl. Nr. 23/2025: Amtliche Rechtsvorschrift
Kärntner Landesregierung: Entnahmeliste, Stand 28. September 2026, sowie schriftliche Auskunft von Oktober 2026 (ANCA vorliegende Unterlagen).
Tierschutz Austria: Antrag auf Überprüfung und Änderung der Kärntner Biberverordnung vom 8. September 2026 (ANCA vorliegende Unterlagen).

