Neue Kategorie „Viehweiden“ macht aus der Anwesenheit des Wolfs im gesamten Land praktisch ein jederzeitiges Entnahmerisiko – ohne vorherige Verordnung und ohne öffentliche Ankündigung
Am 30. März 2026 wurde bei einer Veranstaltung von Landwirtschaftskammer Tirol und Tiroler Jägerverband die Novelle zum Tiroler Jagdgesetz 2026 vorgestellt. Aus den präsentierten Folien geht hervor, dass die Novelle mit 1. April 2026 in Kraft treten soll und beim Thema Wolf einen grundlegenden Kurswechsel vorsieht: weniger Bürokratie, ein Verständigungssystem statt Verordnungssystem, ausgeweitete Definitionen von „Schadwolf“ und „Risikowolf“ sowie Entnahmemöglichkeiten auch ohne Verordnung.
Besonders brisant ist die neue Definition der „Risikowölfe“. Laut Präsentation sollen künftig bereits Wölfe als Risikowölfe eingestuft werden können, wenn sie sich in einem Umkreis von weniger als 200 Metern zu von Menschen genutzten Gebäuden, Stallungen oder Viehweiden aufhalten oder sich Menschen annähern. Neu und auf der Folie ausdrücklich hervorgehoben ist zudem der „einmalige Nachweis“ auf Viehweiden.
Schon die bisherige 200-Meter-Regelung stand in deutlichem Widerspruch zu internationalen wissenschaftlichen Erkenntnissen über das Verhalten von Wölfen und die Bewertung tatsächlicher Gefahrenlagen. Mit der nun zusätzlich betonten Kategorie „Viehweiden“ wird die Definition des „Risikowolfs“ in Tirol faktisch flächendeckend. In einer von Almen, Weiden, Stallungen und genutzten Gebäuden geprägten Kulturlandschaft gibt es de facto keinen Ort mehr, an dem ein Wolf nicht in diese Kategorie fallen kann.
Im Ergebnis schafft Tirol damit ein System, in dem praktisch jeder Wolf im Land nach behördlicher Feststellung ohne vorherige Verordnung und ohne öffentliche Ankündigung zur Entnahme freigegeben werden kann. Wer die normale Anwesenheit eines Wolfs auf oder nahe einer Viehweide bereits als ausreichendes Risiko definiert, erklärt den Wolf in Wahrheit für mit Tirol unvereinbar.
Besonders brisant ist, dass das Bundesministerium für LUK, Landwirtschaft, Umwelt und Klima der Europäischen Kommission erst im Artikel-17-Bericht vom 20. November gemeldet hat, dass die Wolfspopulation in Österreich gefährdet ist. Damit verbieten sich weitere Abschüsse von selbst, weil sie bei einem derart schlechten Erhaltungszustand rechtlich wie sachlich nicht vertretbar sind.
Diese Novelle ist damit nicht bloß eine verwaltungstechnische Anpassung, sondern die rechtliche Umsetzung einer de facto Ausrottung des Wolfs in Tirol. Genau das wurde mit der gestrigen Präsentation politisch angekündigt.
Diese Vorgangsweise steht aus naturschutzrechtlicher Sicht in eklatantem Widerspruch zu den Vorgaben des europäischen Artenschutzrechts. Sie ignoriert die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die Anforderungen der FFH-Richtlinie sowie die Verpflichtungen aus der Berner Konvention.
„Wenn schon der einmalige Nachweis eines Wolfs auf einer Viehweide genügt, um ihn in Tirol zum Risikowolf zu machen, dann gibt es de facto keinen Ort mehr, an dem der Wolf nicht in diese Kategorie fällt. Damit wird nicht mehr konkretes Problemverhalten geregelt, sondern die bloße Anwesenheit des Wolfs zum Abschussgrund gemacht.“ Pressesprecherin Andrea Hagn Austrian Nature Conservation Alliance
