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Risikoeinschätzung Wolfsrisse – Handlungsaufforderung an Bezirkshauptmannschaften (BH)
Rechtsgutachten zu Fragen der Schutzpflicht von Tierhaltern und Behörden bei Bedrohung von Tierhaltungen durch Raubtiere von Priv.-Doz. Dr. Wolfgang WESSELY, LL.M.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das kürzlich veröffentlichte Gutachten von Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely, LL.M., Senatsvorsitzender am Landesverwaltungsgericht und Lehrbeauftragter an der Universität Wien bestätigt den Grundsatz, dass Behörden bei einer klar dokumentierten Gefahrenlage rasch handeln müssen. Entscheidend ist nicht die Zahl der Vorfälle, sondern die Verdichtung der Gefahr. Rissmeldungen und Monitoringdaten gelten ausdrücklich als ausreichende Indizien, um eine Handlungspflicht nach § 19 TSchG auszulösen (vgl. Wessely-Gutachten, S. 25ff.).

Die amtlichen Monitoringberichte der Länder sowie die vom Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs (ÖZ) veröffentlichten Verbreitungskarten zeigen seit Jahren eindeutig identifizierte Hotspots, in denen laufend Gefahr im Verzug besteht. Diese Daten sind von den Ländern selbst erhoben, amtlich verifiziert und stellen eine verlässliche Grundlage dar. Für die Bezirkshauptmannschaften bedeutet das: Sie können sich direkt auf diese amtlichen Monitoring- und Rissdaten stützen, um konkrete Gefahrenlagen festzustellen und präventive Maßnahmen rechtmäßig und verhältnismäßig anzuordnen.

Die öffentliche Debatte zum Thema Wölfe wird sehr emotional geführt und es besteht in vielen Bereichen noch Nachholbedarf an sachlicher Information. Daher möchten wir Ihnen eine Reihe von amtlichen Quellen und Analysen zur Verfügung stellen, die Ihnen bei der Einordnung der Gefahrenlage hilfreich sein könnten.

1) Dauerhafte Hotspots seit Jahren mit hoher Gefahr durch Wolf

  • Tirol und Kärnten weisen über mehrere Jahre hinweg die höchsten Anteile an Nutztierrissen in Österreich auf:
    • 2022: rund 97 % der Verluste in Tirol und Kärnten
    • 2023: 39 % Tirol, 37 % Kärnten
    • 2024: ~47 % Tirol, ~24 % Kärnten
  • Diese Mehrjahreskonstanz belegt eine permanente Gefahrenlage, die auch ohne zusätzliche Gutachten als gesichert gelten kann.
  • Die Monitoringkarten zeigen diese Hotspots seit 2020 ganz klar an.

2) Konfliktmarker 

  • Wiederholte Entnahmen 2023, 2024 und 2025 in beiden Ländern zeigen, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern um eine anhaltende Konfliktlagen handelt.
  • In Kärnten wurden bereits 27 Wölfe und auch in Tirol werden laufend Wölfe entnommen (zuletzt diese Woche), was eine dauerhafte Präsenz der Wölfe in Kärnten und Tirol wildbiologisch klar dokumentiert. 

3) 4 Rudel in Kärnten (sehr hohes Risiko)

Nach den ÖZ-Daten bestehen in Kärnten aktuell vier Rudel mit Reproduktion bzw. bestätigter Präsenz:

  • Hochstadel-Rudel (Bezirk Lienz/Spittal an der Drau)
  • Koschuta-Rudel (Bezirk Völkermarkt)
  • Lanzenpass-Rudel (Bezirk Hermagor)
  • Wolayer-Rudel (Bezirk Hermagor)

Da die Rudel stationär sind, ist in diesen Bezirken täglich mit Gefahren durch Wölfe zu rechnen. Dies erhöht das Risiko von Nutztierverlusten auch auf den Heimweiden erheblich und verdeutlicht die Gefahr im Verzug.

4) Bundesländer und Bezirke mit erhöhter Gefahrenlage bestätigt durch die Monitoringdaten (Stand September 2025)

Tirol (Gefahr durch Wolf: hoch):

  • BH Landeck
  • BH Imst
  • BH Innsbruck-Land
  • BH Kitzbühel
  • BH Kufstein
  • BH Lienz (Osttirol)
  • BH Reutte
  • BH Schwaz

Kärnten (Gefahr durch Wolf: hoch):

  • BH Feldkirchen
  • BH Hermagor
  • BH Klagenfurt-Land
  • BH Sankt Veit an der Glan
  • BH Spittal an der Drau
  • BH Villach-Land
  • BH Völkermarkt
  • BH Wolfsberg

Hinweis: In den oben genannten Bezirken sind ein einzelnes Rissgutachten oder eine Abschussverordnung für die Handlungsempfehlungen nicht mehr erforderlich, da die Bundesländer und das ÖZ auf Basis der amtlichen Monitoringdaten die Gefahrenprognose anhand der Mehrjahreslage bereits bestätigt haben.

Salzburg, Niederösterreich, Steiermark

  • regional/saisonal erhöhte Risiken, v. a. während Almzeiten

Vorarlberg und Oberösterreich

  • geringeres Risiko, aber Einzelfall-Cluster möglich

5) Heimweiden/Talweiden

Nach dem amtlichen Statusbericht Wolf 2020 des Österreichzentrums ergibt die Auswertung der letzten fünf Jahre, dass gut 60 % der Schafrisse auf Almen und knapp 40 % der Schafrisse auf Heim‑ und Talweiden stattfinden. Damit ist die Gefahrenlage nicht auf Almflächen beschränkt; sie besteht auch auf Heimweiden. Die Bezirkshauptmannschaften sollten Tierhalter daher ausdrücklich darauf hinweisen und die erforderlichen präventiven Herdenschutzanordnungen auch für Heimweiden in den Risikobezirken verfügen (Gefahr im Verzug), 

6) Handlungsempfehlungen

Dazu entnehmen Sie bitte die Herdenschutzinformationen von der Webseite des Österreichzentrums Bär, Wolf und Luchs.  Diese Maßnahmen sind geeignet, erforderlich und verhältnismäßig, um Schäden zu verhindern und die gesetzlichen Pflichten zum Schutz der Tiere zu erfüllen. 

7) Quellen

  • Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs (ÖZ): Statusbericht Wolf 2020
  • Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs (ÖZ): Statusbericht Wolf 2021–2022
  • Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs (ÖZ): Statusbericht Wolf 2023
  • Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs (ÖZ): Statusbericht Wolf 2024
  • Wessely-Gutachten: Juristische Bewertung zur behördlichen Anordnungspflicht bei Gefahr im Verzug.
  • Monitoringdaten der Bundesländer
  • Rissmeldungen der Bundesländer
Kontakt

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Kontakt: Andrea Hagn
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