Jahrelang vorbereitet – jetzt wird geschossen
Der Abschuss im Pitztal ist kein Ausrutscher, sondern der vorläufige Endpunkt einer jahrelangen politischen Entwicklung. 2022 erklärte LHStv. Josef Geisler: „Wir müssen unbedingt verhindern, dass sich ein Rudel bildet.“2024 folgte die Maienfelder Erklärung: Wölfe sollen in Weideschutzgebieten „nicht toleriert“ werden, Pufferzonen sollen sie fernhalten. Franz Hörl forderte ein „Notwehrrecht“ und sagte beim Bauernbund „schießen was geht“. 2025 verlangte Landwirtschaftskammerpräsident Josef Hechenberger die ganzjährige Bejagbarkeit des Wolfs. Am 20. März 2026 wurde schließlich das Tiroler Jagdgesetz geändert; seit 1. April ermöglicht § 52b unter bestimmten Voraussetzungen den Abschuss eines Wolfs auch ohne vorherige Abschussverordnung. Landesjägermeister Anton Larcher erklärte danach öffentlich die praktische Anwendung des „Schusses auf Sicht“. Im September 2026 wurde im Pitztal tatsächlich ohne vorherige Abschussverordnung geschossen. Was über Jahre gefordert wurde, ist heute Gesetz und Praxis.
Von der Ausnahme zur Normalität
Wie weit diese Normalisierung inzwischen geht, zeigen die Reaktionen nach dem Abschuss. Hechenberger stellte sich öffentlich hinter den Jäger. VP-Jagdsprecher und Bezirksbauernobmann Michael Jäger legt nach: „Vielleicht sollen wir dem Wolf künftig zuerst eine Vorladung schicken?“ und „Prävention heißt handeln, bevor der nächste Schaden passiert.“ In einer weiteren Stellungnahme heißt es, die Jägerschaft habe Verantwortung übernommen und nach den geltenden Regeln gehandelt.
Nicht mehr der Abschuss muss sich rechtfertigen – zunehmend muss sich rechtfertigen, wer überhaupt noch Grenzen für den Abschuss verlangt. Vor wenigen Jahren löste ein geschossener Wolf noch breite Empörung aus. Heute wird der „Schuss auf Sicht“ offensiv als Prävention verkauft. Aus der Ausnahme wird Gewöhnung. Aus der Gewöhnung wird Normalität.
Österreich als Pufferzone für wolfsfreie Almen
Die Maienfelder Idee muss man nur in Klartext übersetzen: Die Weidegebiete sollen wolfsfrei sein, Pufferzonen sollen Wölfe schon davor fernhalten. Irgendwo müssen diese Wölfe also verschwinden. Wird dieses Konzept immer weiter ausgedehnt, läuft es aus Sicht von ANCA darauf hinaus, Österreich selbst zur Pufferzone für wolfsfreie Almen zu machen.
Dazu passt die frühere Forderung, Rudel gar nicht erst entstehen zu lassen. Jetzt gibt es in Tirol wieder ein reproduzierendes Rudel – und gleichzeitig wird weiter geschossen. Wer keine Rudel will und die Hürden für Wolfsabschüsse immer weiter senkt, schafft keine stabile Wolfspopulation. Er verhindert sie.
EU-Recht bekannt – trotzdem weiter
Tirol kennt die FFH-Richtlinie. Tirol kennt den Erhaltungszustand. Und Tirol kennt das EuGH-Urteil vom 11. Juli 2024 aus dem eigenen Wolfsverfahren. Der Wolf steht inzwischen in Anhang V, bleibt aber unionsrechtlich geschützt. Die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen und zu erhalten, besteht weiter.
Trotzdem geht die politische Entwicklung fast ausschließlich in eine Richtung: schneller schießen, weniger Verfahren, größere Spielräume. Aus Sicht von ANCA hat sich Tirol damit politisch weit vom Schutzgedanken der FFH-Richtlinie entfernt. Die europäischen Vorgaben sind bekannt – sie werden aber zunehmend wie ein Hindernis behandelt. Die proeuropäischen Bekenntnisse werden beim Naturschutz zu Luftschlössern.
Der Wolf ist nur der Anfang
Auch das ist längst öffentlich angekündigt. Hechenberger forderte weitere Möglichkeiten bei Biber und Fischotter. Das Tiroler Jagdgesetz kennt besondere Regelungen auch für Bär, Luchs und Goldschakal. Beim Biber sind Abschüsse in Österreich bereits durch Verordnungen erlaubt.
Beim Braunbären ist die Entwicklung besonders alarmierend: Österreich hat seinen Braunbärenbestand historisch verloren, auch die später entstandene Population rund um die Ötscher-Bären erlosch wieder. Wird eine neuerliche Rückkehr erneut mit Problemdefinition, Abschussforderungen und Gewöhnung an Tötungen beantwortet, droht dieselbe Geschichte ein drittes Mal.
Aus Sicht von ANCA liegt damit eine grundsätzlich naturfeindliche politische Linie offen auf dem Tisch: Was zurückkehrt und menschliche Nutzungsinteressen stört, soll reguliert, zurückgedrängt oder abgeschossen werden.
Das eigentliche Bauernopfer
Währenddessen bleiben die wirklichen Probleme der Landwirtschaft bestehen: Betriebsaufgaben, wirtschaftlicher Druck, Bürokratie, psychische Belastungen und Klimafolgen. Einen Wolf kann man erschießen. Strukturprobleme nicht. Der Wolf eignet sich deshalb hervorragend als politisches Bauernopfer: sichtbar, emotional und leicht zum Feindbild zu machen. Ein Abschuss demonstriert Handlungsfähigkeit – rettet aber keinen Hof und verhindert nicht, dass der nächste Wolf aus den Nachbarpopulationen einwandert.
„Erst hieß es: keine Rudel. Dann kamen Weideschutzgebiete und Pufferzonen, Hörls ‚schießen was geht‘, Hechenbergers Forderungen, die Änderung des Jagdgesetzes und Larchers ‚Schuss auf Sicht‘. Jetzt wird ohne vorherige Abschussverordnung geschossen und der Abschuss als Prävention verteidigt. Aus unserer Sicht ist das eine jahrelang vorbereitete Entwicklung, die die erneute Ausrottung des Wolfes riskiert. Und der Wolf ist nur der Anfang“, sagt Andrea Hagn, Pressesprecherin von ANCA.
Österreich droht damit zum Enfant terrible der EU beim Naturschutz zu werden. Aus Abschuss wird Gewöhnung, aus Gewöhnung Normalität – und am Ende steht wieder das Verschwinden jener Arten, deren Rückkehr jahrzehntelang als Erfolg des Naturschutzes galt.
Quellen
- Land Tirol, 9. August 2022: Josef Geisler – „Wir müssen unbedingt verhindern, dass sich ein Rudel bildet.“ Land Tirol – Abschussbescheid für Problemwölfe in Osttirol (Land Tirol)
- Maienfelder Erklärung 2024: Weideschutzgebiete, in denen Wölfe „nicht toleriert“ werden sollen, sowie Pufferzonen zum Fernhalten wandernder Wölfe. Maienfelder Erklärung – PDF (Land Tirol)
- ORF Tirol: Franz Hörls Aussagen „schießen was geht“ und Forderung nach einem „Notwehrrecht“; Bericht über das anschließende Strafverfahren. ORF Tirol – Freispruch für Hörl in Causa Wolfsabschuss (tirol.ORF.at)
- Landwirtschaftskammer Tirol: Josef Hechenberger – „Der Wolf muss ganzjährig bejagbar sein“; Forderungen auch zu Biber, Fischotter und weiteren Arten. LK Tirol – Neue rechtliche Möglichkeiten ausloten (LK Tirol)
- Landwirtschaftskammer Tirol, 17. Dezember 2025: Jagdgesetznovelle und „Schuss bei Sicht“ – „Lang gefordert, nun endlich umgesetzt“. LK Tirol – Jagdgesetz wird novelliert (LK Tirol)
- RIS: Tiroler Jagdgesetz § 52b, seit 1. April 2026 in der neuen Fassung; Abschuss eines Wolfs unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ohne vorherige Maßnahmenverordnung. RIS – § 52b Tiroler Jagdgesetz(RIS)
- ORF Tirol, 8. September 2026: Wolf in Arzl im Pitztal ohne bestehende Abschussverordnung erschossen; Prüfung des Falls. ORF Tirol – Wolf ohne Abschussverordnung geschossen (tirol.ORF.at)
- Tiroler Bauernbund, September 2026: Stellungnahmen von Michael Jäger – „Vielleicht sollen wir dem Wolf künftig zuerst eine Vorladung schicken?“ und „Prävention heißt handeln, bevor der nächste Schaden passiert.“ Quelle: die von ANCA vorliegenden veröffentlichten Social-Media-Grafiken des Tiroler Bauernbundes.
- EuGH, Rechtssache C-601/22, WWF Österreich u. a. gegen Tiroler Landesregierung, Urteil vom 11. Juli 2024. EuGH – Urteil C-601/22 (Infocuria)
- EuGH-Pressemitteilung zum Tiroler Wolfsverfahren: Der Gerichtshof stellte 2024 fest, dass sich die Wolfspopulation in Österreich damals nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befand. EuGH – Pressemitteilung C-601/22 (curia)
- Richtlinie (EU) 2025/1237: Verschiebung des Wolfs von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie; Schutz nach Artikel 14 bleibt bestehen. EUR-Lex – Richtlinie (EU) 2025/1237 (Eur-Lex)
- Bundeskanzleramt: Derzeit kein eigenständiges Umweltministerium; Umwelt- und Klimaschutz liegen im „Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft“. Bundeskanzleramt – aktuelle Bundesministerien (bundeskanzleramt.gv.at)
