ANCA liegen Unterlagen des Landes Tirols vor, die zeigen, dass der Wolf nur bei 20 von 123 erfassten Rissereignissen eindeutig als Verursacher festgestellt wurde. Dennoch werden sämtliche Risse als Wolfsverluste behandelt und die Politik stützt ihre Abschusspraxis zunehmend auf eine weit gefasste Kategorie des „Risikowolfs“ stützt.
Seit Jahren werden Wolfsabschüsse mit dem Schutz der Almwirtschaft oder der öffentlichen Sicherheit begründet. Der Wolf gefährde den Almauftrieb, bedrohe die Schafhaltung und müsse deshalb konsequent reguliert werden.
Doch in den westlichen Bundesländern steht das politische Ziel längst fest: Die Landesregierungen drängt auf eine reguläre Bejagung mit jährlichen Abschussquoten, obwohl Studien zeigen, dass Beutegreifer sich von Natur aus selbst regulieren und Eingriffe das natürliche Gefüge empfindlich stören.
84 Prozent ohne festgestellten Wolf
Das Land Tirol erfasste in den Monaten Mai und Juni 2026 insgesamt 123 tote, verletzte, notgetötete oder verschwundene Schafe.
Nur bei 20 Tieren (16 Prozent) stellte die Behörde den Wolf eindeutig als Verursacher fest.
Trotzdem werden in der öffentlichen und medialen Darstellung alle 123 Ereignisse als Wolfsverluste behandelt und als Beleg für eine Bedrohung der Almwirtschaft sowie zur Rechtfertigung weiterer Abschüsse angeführt.
Wer ungeklärte Verluste als bestätigte Wolfsrisse darstellt, verzerrt die Fakten und begründet politische Maßnahmen mit Zahlen, die selbst die Behördenakten nicht bestätigen.
Monat Erfasste Schafe Eindeutig dem Wolf zugeordnet
Mai 24 8
Juni 99 12
Gesamt 123 20
Kein einziger bestätigter Fall mit Herdenschutz
Bei keinem der 20 eindeutig dem Wolf zugeordneten Schafe war anerkannter Herdenschutz dokumentiert: kein geeigneter Elektrozaun, keine Herdenschutzhunde und keine entsprechende Behirtung.
Die Unterlagen enthalten damit keinen einzigen bestätigten Fall, in dem ein Wolf eine anerkannte Herdenschutzmaßnahme überwunden hätte.
Das ist keine Nebensache. Wer Wolfsrisse als Argument für Abschüsse verwendet, muss auch offenlegen, ob die Tiere überhaupt geschützt waren.
Ein Wolf, der nicht sachgerecht geschützte Weidetiere angreift oder tötet handelt natürlich. Nur bei mehrfacher Überwindung von sachgerechtem Herdenschutz kann von einem „Problemtier“ gesprochen werden.
Aus den LCIE- und LIFE-WolfAlps-Empfehlungen ergibt sich kein Schwellenwert, nach dessen Erreichen ein Wolf allein aufgrund einer bestimmten Anzahl von Nutztierrissen entnommen werden sollte. Vielmehr wird die Umsetzung und Bewertung wirksamer Herdenschutzmaßnahmen als vorrangige Voraussetzung eines Konfliktmanagements angesehen.
Eine Entnahmeentscheidung ist unter diesen Umständen nicht mit den in den europäischen Leitlinien verankerten Grundsatz vereinbar, wonach zunächst alle geeigneten nichtletalen Schutzmaßnahmen auszuschöpfen sind.
Schumacher et al. (2026) halten fest: „Die Erteilung einer Ausnahme ist nur möglich, wenn es keine „anderweitige zufriedenstellende Lösung“ gibt. In Bezug auf den Wolf kann eine anderweitige zufriedenstellende Lösung z.B. die Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen sein; nachweislich hängt das Ausmaß der Schäden an Nutztieren nicht in erster Linie von der Größe des Wolfsbestandes in einem Land oder von der Anzahl der Nutztiere ab, sondern davon, wie gut oder schlecht vor allem Schafe und Ziegen vor Wolfsübergriffen geschützt werden.
Vom Schadwolf zum Risikowolf
Die österreichischen Zahlen zeigen seit einigen Jahren eine klare Verschiebung in der politischen Einstufung vom Schadwolf zum sogenannten Risikowolf.
Das überrascht angesichts der Tiroler Unterlagen nicht. Wenn nur 16 Prozent der erfassten Schafe eindeutig dem Wolf zugeordnet werden, lässt sich eine immer weitergehende Abschusspolitik mit Schadensfällen auf Almen allein kaum begründen.
Jahr Risikowölfe Schadwölfe ohne Zuordnung Gesamt
2023 10 4 0 14
2024 8 5 0 13
2025 12 8 2 22
2026 bis Juni 15 4 1 20
Gesamt 45 21 3 69
Seit 2023 wurden damit mehr als doppelt so viele Risiko- wie Schadwölfe getötet.
Der Risikowolf ist politisch besonders praktisch: Für seine Entnahme muss kein vorheriger Nutztierschaden nachgewiesen werden.
Mircos Fall
Wie problematisch dieses System ist, wurde durch den Abschuss des besenderten Forschungswolfs Mirco sichtbar.
Mirco wurde auf Grundlage einer Tiroler Verordnung gegen einen sogenannten Risikowolf erschossen. Seine GPS-Daten zeigten jedoch, dass er sich zum Zeitpunkt jener Meldungen, mit denen die Abschussverordnung begründet wurde, noch in Südtirol befand – und damit gar nicht in Österreich.
Er konnte nicht der Wolf gewesen sein, dessen angebliche Nähe zu Gebäuden die Verordnung ausgelöst hatte.
Gemeldet wurde ein anderer Wolf. Erschossen wurde Mirco. Möglich macht dies die 8. Durchführungsverordnung des Tiroler Jagdgesetzes. § 2 (3) legitimiert, dass nicht individualisierte Wölfe innerhalb von acht Wochen erschossen werden dürfen.
Die Besenderung machte in diesem Fall sichtbar, was bei nicht überwachten Wölfen kaum überprüfbar ist: Eine Verordnung, die wegen des Verhaltens eines Tieres erlassen wird, kann einen völlig anderen Wolf treffen.
Österreich definiert sich seine Risikowölfe selbst
Auch der Begriff „Risikowolf“ wird in Österreich erheblich weiter gefasst als in der europäischen Verhaltensforschung. Im LIFE-WILD-WOLF-Projekt ging es um stark habituierte oder auffällig menschennahe Wölfe: Tiere, die sich wiederholt erkennbaren Menschen auf sehr kurze Distanz näherten oder eine ungewöhnlich geringe Scheu zeigten. Für den Zeitraum von 2012 bis 2022 wurden in ganz Europa 20 entsprechende Fälle ausgewertet.
Österreich tötete dagegen allein im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 23 sogenannte Risikowölfe.
In österreichischen Regelungen können bereits Aufenthalte in der Nähe von Gebäuden, Stallungen oder Viehweiden relevant sein. In einer nahezu flächendeckend landwirtschaftlich genutzten Landschaft wird damit normale Wolfsbewegung zum behördlichen Risiko.
Die Klassifizierung als Risikowolf ist so zu einem schnellen Weg geworden, das politische Versprechen eines möglichst wolfsfreien Landes einzulösen – auch dann, wenn kein Risikowolf im verhaltensbiologischen Sinn nachgewiesen ist.
