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Bundesregierung widerspricht Tirol: Schluss mit den Nebelkerzen beim Thema Wolf

  • 4 Min. Lesezeit

St. Valentin, 2. September 26 – Tirol hat sein erstes reproduzierendes Wolfsrudel. Nach aktuellem veröffentlichten Stand ist es zugleich das einzige nachgewiesene Rudel der alpinen Wolfspopulation auf österreichischem Staatsgebiet.

Trotzdem erklärt die Tiroler Landesregierung gegenüber der Tiroler Tageszeitung, wegen steigender Wolfsnachweise müsse der Bestand „weiter gezielt reguliert“ werden. Und sie sieht keinen Grund, die aktuellen drei Abschussfreigaben im Rudelgebiet auszusetzen.

Darstellung widerspricht den Aussagen der österreichischen Bundesregierung und der Rechtsprechung des EuGH

Mehr nachgewiesene Wölfe bedeuten noch keine etablierte Population. Die Bundesregierung hält ausdrücklich fest, dass ein Großteil der Wölfe in Österreich wandernde Tiere und Durchzügler sind. Entscheidend sind sesshafte Paare mit Nachwuchs. Reproduzierende Rudel seien das „Fundament einer etablierten Population“.

Und von diesem Fundament gibt es in der alpinen Population auf österreichischem Staatsgebiet derzeit gerade einmal dieses eine neu nachgewiesene Rudel.

Aus steigenden Zahlen einzelner Wolfsnachweise eine allgemein notwendige „Bestandsregulierung“ abzuleiten, stellt die tatsächliche Situation auf den Kopf. Wölfe und andere Beutegreifer können ihre Populationsdichte selbst regulieren – über ihre territoriale und soziale Organisation. Es ist ein ökologischer Rückkopplungsmechanismus: Territorien, Konkurrenz zwischen Rudeln, verfügbare Nahrung und die Sozialstruktur begrenzen die Dichte. Der theoretisch mögliche Zuwachs bedeutet auch nicht den tatsächlichen.

Tirol verweist auf günstigen Erhaltungszustand – Österreich meldet ungünstig-unzureichend

Österreich weist beim Parameter „Population“ nach Art. 17 der FFH-Richtlinie einen ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand (U1) aus.

Die Tiroler Landesregierung verweist dagegen seit Jahren in öffentlichen Aussendungen und Interviews immer wieder auf den günstigen Erhaltungszustand der alpinen Population in der biogeografischen Region.
Der Erhaltungszustand der betroffenen Wolfspopulation sowie die Auswirkungen der konkreten Ausnahme sind aber zunächst zwingend auf lokaler und nationaler Ebene zu prüfen (EuGH-Urteil vom 12. Juni 2025 in der Rechtssache C-629/23 (Estland).

Im Projekt PVAWolf werden gerade wissenschaftliche und methodische Grundlagen für die Bewertung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs in Österreich erarbeitet. Damit steht die Darstellung der Tiroler Landesregierung zumindest in einem deutlichen Spannungsverhältnis zur aktuellen Vorgehensweise auf Bundesebene.

Diese Informationen sind öffentlich zugänglich. Trotzdem werden politische Aussagen wiederholt, die mit den wissenschaftlich verfügbaren Fakten nicht zusammenpassen.

Auch der EuGH setzt Tirol klare Grenzen

Der EuGH hat klargestellt: Bei einem ungünstigen Erhaltungszustand müssen Maßnahmen darauf ausgerichtet sein, diesen zu verbessern und einen günstigen Zustand zu erreichen. Bei wissenschaftlicher Unsicherheit gilt das Vorsorgeprinzip. Dieses verlangt, dass bei wissenschaftlicher Unsicherheit (fehlendes aktives, FFH-konformes Monitoring, Auswirkungen auf den Erhaltungszustand) Eingriffe in geschützte Arten unterbleiben müssen.

Auch die Bundesregierung schreibt: Ein günstiger Erhaltungszustand muss vorliegen oder der „Weg zu einem günstigen Erhaltungszustand“ darf nicht beeinträchtigt werden.

„Die Tötung eines konkret festgestellten Problemtiers, das nachweislich mehrfach sachgerechten Herdenschutz überwunden oder sich wiederholt aggressiv einem Menschen auf weniger als 30 Meter genähert hat, ist etwas grundlegend anderes als pauschale Abschussfreigaben und eine allgemeine ‚Bestandsregulierung‘. Diesen Unterschied verschweigt die politische Debatte in Tirol regelmäßig“, so Andrea Hagn, Umweltbiologin und Obfrau von ANCA.

Muttertierschutz ist keine Schutzgarantie

Das Land verweist darauf, dass Jäger Weidgerechtigkeit und Muttertierschutz beachten müssten. Das beantwortet aber nicht, wie bei weit gefassten Abschussfreigaben verhindert werden soll, dass Elterntiere oder andere für die Aufzucht der Jungen überlebenswichtige Rudelmitglieder erschossen werden.

Der Fall des besenderten Forschungswolfs Mirco zeigt das Problem: Selbst ein Wolf mit sichtbarem Senderhalsband wurde im Rahmen einer Tiroler Abschussverordnung getötet.

Wenn selbst dort eine sichere Individualisierung nicht funktioniert hat, ist der bloße Verweis auf Muttertierschutz beim ersten Rudel keine ausreichende Schutzgarantie.

Nach § 2 Abs. 3 der Achten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz kann nach Erlassung einer Maßnahmenverordnung innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen ein Wolf im betroffenen Gebiet entnommen werden.

Die jeweilige Maßnahmenverordnung benennt dabei regelmäßig kein individuell identifiziertes Tier, sondern eröffnet innerhalb eines großräumigen Gebietes (zahlreiche Jagdreviere) die Möglichkeit, einen beliebigen Wolf zu töten.

Mit dem Rudelnachweis hat sich die Lage geändert. Abschussfreigaben, bei denen eine Gefährdung der Elterntiere nicht ausgeschlossen werden kann, müssen im Rudelgebiet ausgesetzt oder entsprechend eng begrenzt werden.

Das Rudel ist da – jetzt braucht es Herdenschutz

Das erste Rudel ist da. Mit der weiteren Ausbreitung der alpinen Wolfspopulation werden weitere folgen.

Tirol muss sich darauf einstellen, statt weiterhin den Eindruck zu erwecken, eine dauerhafte Ansiedlung des Wolfs lasse sich durch Abschüsse verhindern.

Die Antwort heißt Herdenschutz: Zäune, Behirtung, sichere Nachtpferche, Herdenschutzhunde, zusätzliches Personal und fachliche Beratung müssen endlich flächendeckend und dauerhaft finanziert werden.

Rudel besetzen und verteidigen Territorien, sind berechen- und erziehbar und halten Durchzügler fern.

Weidetiere schützen, Bauern unterstützen und europäisches Recht einhalten – das ist jetzt die Aufgabe der Tiroler Landesregierung.

Quellen:

Wolfsnachweise 2026 https://baer-wolf-luchs.at/verbreitungskarten/wolf-verbreitung/

Erstes Wolfsrudel in Nordtirol nachgewiesen: https://www.tt.com/artikel/30941418/erstes-wolfsrudel-in-nordtirol-nachgewiesen-jetzt-waechst-die-sorge-in-fiss

PVAWolf: Analytische Grundlagen für das Wolfsmanagement in Österreich – Populationsgefährdungsanalysen https://dafne.at/projekte/pvawolf

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