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Fall Mirco: EU-Beschwerde gegen Österreichs Wolfsabschüsse

St. Valentin/Brüssel, 24. Juli 2026 – Nach der umstrittenen Tötung des italienischen, mit einem GPS-Halsband ausgestatteten Wolfs Mirco erreicht der Fall nun offiziell die Europäische Kommission. Die italienische Organisation „Io non ho paura del lupo APS” hat gemeinsam mit der Austrian Nature Conservation Alliance (ANCA) eine formelle Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Kommission wird darin aufgefordert zu prüfen, ob die Genehmigungspraxis für Wolfsabschüsse in Österreich – insbesondere in Tirol und Kärnten – mit der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vereinbar ist.

Besonders brisant: im aktuellen Artikel 17 Bericht hat Österreich die Wolfspopulation selbst als „ungünstig-unzureichend“ eingestuft. Unter diesen Voraussetzungen müssen Abschüsse besonders streng geprüft werden. Sie dürfen den Zustand der Population nicht weiter verschlechtern und ihre Erholung nicht behindern.

Brüssel prüft Österreichs Vorgehen

Die Beschwerde folgt auf ein Antwortschreiben der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission vom 14. Juli 2026. Darin nimmt die Kommission zwar keine abschließende Bewertung einzelner Fälle vor, bestätigt aber, dass mehrere Aspekte des österreichischen Wolfsmanagements bereits geprüft werden.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere:

  • die hohe Zahl getöteter Wölfe in Tirol und Kärnten,
  • die korrekte Anwendung der Ausnahmeregelungen der FFH-Richtlinie,
  • die (kumulativen) Auswirkungen weiterer Abschüsse auf den Erhaltungszustand,
  • die Prüfung nicht tödlicher Alternativen,
  • die Beachtung des Vorsorgeprinzips,
  • der Umgang mit wissenschaftlichen GPS-Daten,
  • die Tatsache, dass das Land Tirol nicht zu wissen erklärt, ob vor dem Abschuss überprüft wurde, ob der getötete Wolf tatsächlich das in der Entnahmeverordnung bezeichnete Tier war,
  • sowie der Zugang zu wirksamem Rechtsschutz vor einem Abschuss.

„Wir sind der Empfehlung der Europäischen Kommission gefolgt. Unsere Beschwerde betrifft nicht nur Mirco, sondern eine Verwaltungspraxis, die sich nach den von uns ausgewerteten Unterlagen offenbar wiederholt“, so Io non ho paura del lupo APS.

Mirco und Andrea sind keine Einzelfälle

Seit 2022 wurden in Österreich rund 70 Wölfe auf Grundlage behördlicher Genehmigungen getötet, davon bereits 24 im Jahr 2026. Gemeinsam mit dem ebenfalls besenderten Wolf Andrea, der im Februar 2026 in Kärnten getötet wurde, soll Mirco, der am 21. Juni 2026 in Tirol im Bereich der Gemeinde Schlitters erschossen wurde, die grundsätzlichen Probleme des derzeitigen Wolfsmanagements verdeutlichen.

Die Organisationen haben in den vergangenen Monaten auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes zahlreiche Verwaltungsunterlagen österreichischer Behörden erhalten. Diese dokumentieren nach ihrer Auffassung wiederkehrende Defizite bei der Umsetzung der europäischen Artenschutzvorgaben für Arten des Anhangs V.

Beanstandet werden fehlende Nachweise, dass Wolfsabschüsse die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands nicht beeinträchtigen, die unzureichende Berücksichtigung der kumulativen Auswirkungen wiederholter Wolfsabschüsse, die unzureichende Anwendung des Vorsorgeprinzips, fehlende sorgfältige Einzelfallprüfungen, die niedrige Schwelle für die Einstufung als sogenannter „Risiko- oder Schadwolf“ sowie das Fehlen eines Nachweises, dass keine anderweitigen zufriedenstellenden Lösungen bestanden. Darüber hinaus kritisieren die Organisationen die fehlende Individualisierung der zum Abschuss freigegebenen Tiere, die pauschale Ausweisung sogenannter nicht schützbarer Alm- und Weideflächen, präventive Wolfsabschüsse sowie den Umgang mit GPS-Daten aus internationalen Forschungsprojekten.

Weitere Abschüsse trotz laufender Prüfung

Während die Europäische Kommission die österreichische Praxis prüft, werden in den Bundesländern weitere Abschüsse ermöglicht. Am 9. Juli 2026 erließ die Tiroler Landesregierung die 13. Maßnahmenverordnung Wolf des Jahres 2026. Sie erlaubt bis zum 2. September 2026 die Tötung eines weiteren Wolfs in mehreren Jagdgebieten Osttirols. Kärnten veröffentlicht die Zahlen der getöteten Tiere nur noch einmal im Quartal.

„Wir ersuchen die Kommission zu prüfen, ob hier eine Verwaltungspraxis besteht, die mit dem europäischen Recht vereinbar ist, oder ob Ausnahmegenehmigungen pauschal erteilt werden, ohne die strengen Voraussetzungen der Habitat-Richtlinie vollständig einzuhalten. Unser Ziel ist es nicht, jede einzelne Wolfsentnahme anzufechten, sondern Klarheit über ein politisches System zu schaffen, das weitreichende Auswirkungen hat – sowohl auf den Erhalt der Wolfspopulationen als auch auf die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit“, erklärt Io non ho paura del lupo.

Ob sich aus der Beschwerde weitere Schritte ergeben, liegt nun im Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission und hängt von der rechtlichen Bewertung der Kommission ab.

Pressekontakt

Andrea Hagn
Pressesprecherin
ANCA – Austrian Nature Conservation Alliance

E-Mail: presse@anca-alliance.at
Web: www.anca-alliance.at
Tel.: +43 677 61305752

1 Kommentar zu „Fall Mirco: EU-Beschwerde gegen Österreichs Wolfsabschüsse“

  1. Es wird höchste Zeit, dass sich Österreich seiner Verpflichtung gegenüber dem Unionsartenschutzrecht bewusst wird. Gerade die ÖVP , die sich Europapartei nennt, ignoriert und tritt die Flora Fauna Habitatsrichtlinie ständig mit Füßen!

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