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Gemeinsamer offener Brief an die europäische Umweltkommissarin

  • 4 Min. Lesezeit

Albareto (Italien), 7. Juli 2026 – Die ANCA – Austrian Nature Conservation Alliance hat gemeinsam mit der italienischen Organisation Io non ho paura del lupo APS und 23 weiteren NGOs eine formelle Eingabe an die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall übermittelt. Darin wird eine umgehende Überprüfung der Tötung des italienischen, mit einem GPS-Halsbandsender ausgestatteten Wolfs Mirco gefordert, der Teil eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts des Parco Nazionale delle Dolomiti Bellunesi und der Università degli Studi di Sassari war.

Das Schreiben wurde von Naturschutzorganisationen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Fachleuten aus Österreich, Italien, Deutschland, der Schweiz, Belgien, Dänemark und den Niederlanden unterzeichnet und gleichzeitig an das Sekretariat der Berner Konvention übermittelt.

ANCA – Austrian Nature Conservation Alliance hat die österreichische Koordination dieser Initiative übernommen und gemeinsam mit den internationalen Partnerorganisationen die rechtliche und fachliche Vorbereitung der Eingabe begleitet. Gleichzeitig bestätigt ANCA, dass derzeit formelle Beschwerden (Formal Complaint) an die Europäische Kommission vorbereitet werden, mit der mögliche Verstöße gegen das europäische Naturschutzrecht geprüft werden sollen. Darüber hinaus wird die Einleitung eines Case Files im Rahmen der Berner Konvention vorbereitet, damit der Fall auch auf Ebene des Europarates untersucht werden kann.

Nach Auffassung der unterzeichnenden Organisationen werfen die bisher bekannten wissenschaftlichen Informationen und offiziellen Dokumente erhebliche Zweifel an den Umständen der Tötung auf. Den verfügbaren GPS-Daten zufolge befand sich Mirco zum Zeitpunkt der Tiroler Abschussgenehmigung noch auf italienischem Staatsgebiet in der Provinz Bozen. Erst später überschritt der Wolf die Grenze nach Österreich. Seine Bewegungen seien den österreichischen Behörden im Rahmen der grenzüberschreitenden wissenschaftlichen Zusammenarbeit rechtzeitig mitgeteilt worden.

Sollten sich diese Informationen bestätigen, könnte der getötete Wolf nicht jenes Individuum gewesen sein, auf das sich die Abschussgenehmigung ursprünglich bezog. Dies wirft grundlegende Fragen hinsichtlich der rechtmäßigen Anwendung der europäischen Naturschutzvorschriften auf.

Besondere Bedeutung erhält der Fall dadurch, dass Mirco Teil eines wissenschaftlichen Langzeitprojekts zur Erforschung der Ausbreitung junger Wölfe im Alpenraum war. Solche Forschungsprojekte liefern wichtige Erkenntnisse zur Populationsentwicklung, zur genetischen Vernetzung und zur ökologischen Konnektivität europäischer Wolfspopulationen.

Das Schreiben verweist außerdem auf den Fall des italienischen GPS-besenderten Wolfs Andrea, der im Februar 2026 in Kärnten getötet wurde. Andrea war Teil eines Forschungsprojekts der Università degli Studi di Udine. Dass innerhalb weniger Monate zwei wissenschaftlich überwachte italienische Wölfe in Österreich getötet wurden, lässt nach Ansicht der Unterzeichner auf ein strukturelles Problem bei der Anwendung der Ausnahmeregelungen zum Wolfsschutz schließen.

Darüber hinaus werden in dem Schreiben grundlegende Kritikpunkte an den derzeit geltenden rechtlichen Regelungen mehrerer österreichischer Bundesländer angesprochen. Genannt werden unter anderem präventive Abschüsse, ein nicht FFH- konformes Monitoring, die sehr weit gefassten und wissenschaftlich unbegründbaren Kriterien zur Einstufung sogenannter “Risiko- und Schadwölfe”, wissenschaftlich nicht validierte Vergrämungsmethoden sowie Regelungen, die Abschüsse auch dann ermöglichen, wenn das betreffende Individuum nicht eindeutig identifiziert werden kann.

Nach Auffassung der unterzeichnenden Organisationen bestehen erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Regelungen mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), der Berner Konvention sowie der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Besonders kritisch sei zudem, dass Österreich in seinem jüngsten Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie den Erhaltungszustand seiner Wolfspopulation selbst als „ungünstig–unzureichend (U1+)“ eingestuft hat. „Ein wirksamer Naturschutz braucht wissenschaftliche Grundlagen, Rechtssicherheit und internationale Zusammenarbeit“, erklärt Andrea Hagn, Vorsitzende der ANCA – Austrian Nature Conservation Alliance. „Wenn innerhalb weniger Monate zwei wissenschaftlich besenderte Wölfe aus italienischen Forschungsprojekten in Österreich getötet werden, ist eine unabhängige europäische Prüfung nicht nur gerechtfertigt, sondern notwendig.“

Mit der Initiative soll nicht nur der konkrete Fall Mirco aufgearbeitet werden. Ziel ist es vielmehr die überschießende österreichische Praxis (seit 2022 70 behördlich angeordnete Tötungen) bei Wolfsentnahmen hinsichtlich der Anforderungen an europäisches Naturschutzrecht zur Prüfung vorzulegen.

Die unterzeichnenden Organisationen kündigen an, in den kommenden Wochen sowohl die formelle Beschwerde bei der Europäischen Kommission einzureichen als auch offiziell die Eröffnung eines Case Files im Rahmen der Berner Konvention zu beantragen

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