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Halloween-Horror für Kärntens Fischotter: Ab 1. November wird wieder getötet

  • 4 Min. Lesezeit

Kärnten, 30. Oktober 2026 – Während Halloween für künstlichen Grusel sorgen soll, beginnt für den streng geschützten Fischotter in Kärnten am 1. November erneut die Zeit der Tötung mit Schusswaffen und Conibear-Totfangfallen. Obwohl die umstrittene Fangmethode ab 2027 laut Land Kärnten nicht mehr vorgesehen sein soll, bleibt sie bis dahin erlaubt. Tierschutz Austria setzt sich bereits seit 2022 gegen die rechtlich umstrittene Fischotterjagd ein. Auch auf internationaler Ebene wurde der Fall im Rahmen der Berner Konvention behandelt. Dennoch ist die Kärntner Verordnung weiterhin in Kraft. Die Naturschutzorganisation ANCA fordert ein sofortiges Verbot der umstrittenen Conibear-Totfangfallen und die Beachtung des Muttertierschutzes.

Streng geschützt – 55 Tötungen und ganzjähriger Fallenfang

Der Fischotter (Lutra lutra) ist wie der Biber in Anhang IV der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) als streng geschützte Art gelistet. Ausnahmen vom Tötungsverbot sind nur unter strengen Voraussetzungen zulässig: Es darf keine andere zufriedenstellende Lösung geben, und die Tötung muss mit der Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar sein.

Die Kärntner Verordnung vom Dezember 2024 erlaubt die Tötung von bis zu 55 Fischottern pro Jagdsaison. Von 1. März bis 31. Oktober sind ausschließlich Lebendfallen zulässig, von 1. November bis Ende Februar alle zugelassenen Fangmethoden, darunter Conibear-Fallen und der Abschuss. Von 2020 bis Mai 2026 wurden in Kärnten 258 und österreichweit 565 der streng geschützten, marderartigen Tiere getötet.

Conibear-Fallen: wahllos und grausam

Conibear-Fallen sollen die Tiere durch das Zusammenschlagen schwerer Metallbügel sofort töten. Doch die vorgesehene Funktionsweise ist keine Garantie für einen schmerzlosen Tod.

Dr.in Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht bei Tierschutz Austria, dazu: „Conibearfallen sind extrem grausam, daher tierschutzwidrig und nicht selektiv, wie im Verfahren vor der Berner Konvention gegen die Kärntner Landesregierung längst bestätigt wurde. Je nach Treffer können Fischotter erdrückt werden, qualvoll verenden, unter Wasser ertrinken oder mit schweren Verletzungen lange im Fallenbügel gefangen bleiben. Derartige Fallen sind nur noch in Kärnten erlaubt.”

Tierschutz Austria hat die Kärntner Fischotterjagd seit 2022 zum Thema gemacht. Das Komitee der Berner Artenschutzkonvention hat offiziell festgestellt, dass die Kärntner Fischotterverordnung gegen internationales Recht verstößt und Kärnten aufgefordert, die Otterjagd zu beenden- sowohl den Einsatz nicht-selektiver Conibear-Fallen als auch die Tötung auf Grundlage pauschaler Quoten. Das internationale Verfahren wird als „Open File“ weitergeführt.

Fischotter brauchen ganzjährigen Mutterschutz

Mit dem Beginn der Tötungsperiode am 1. November entfällt jeder Schutz führender und offensichtlich trächtiger Weibchen (von Außen nicht erkennbar) bei der Tötung mit der Schusswaffe. Nach § 3 Abs. 2 der Kärntner Fischotter-Verordnung dürfen Fischotter aller Entwicklungsformen mit zulässigen Fangmethoden gefangen oder mit Langwaffen bejagt und getötet werden.

Weibchen können ganzjährig Junge bekommen, die 14 Monate auf die Versorgung durch ihre Mutter angewiesen sind. Im Gutachten „Zur Frage des tierschutzgerechten Einsatzes von Conibearfallen und zur Einhaltung des Muttertierschutzes bei der Erlegung von Fischottern“ befasst sich der Wildtierbiologe und Fischotterexperte Dr. Hans-Heinrich Krüger ausdrücklich mit dem Risiko, dass auch in den Wintermonaten Weibchen getötet werden, die für die Aufzucht ihrer Jungen notwendig sind.

Kärntner Studie: Keine Erholung des Fischbestands nach Ottertötungen

Die vom Land Kärnten beauftragte Studie von Andreas Kranz, Lukas Poledník und Francisco Mateos-González (2019) untersuchte den Einfluss des Fischotters auf Bachforellen in der Görtschitz. Über zwei Jahre wurden sechs Fischotter aus einem rund fünf Kilometer langen Flussabschnitt lebend gefangen und dauerhaft entnommen. Ein Anstieg des Fischbestands wurde danach nicht beobachtet.

Fischbestände werden auch durch Gewässerverbauung, fehlende Durchgängigkeit, Lebensraumverlust, Wasserqualität, Temperaturveränderungen und weitere Faktoren beeinflusst. Eine seriöse Beurteilung muss diese Einflüsse gemeinsam untersuchen.

Während Kärnten Otter tötet, zeigt das Burgenland, dass ein anderer Weg möglich ist. Dort wird auf Prävention gesetzt: ottersichere Zäune, Beratung, Förderungen für naturnahe Teichgestaltung und professionelles Konfliktmanagement ermöglichen Koexistenz ohne Tötungen. Diese Maßnahmen sind langfristig wirksamer, kosteneffizienter und mit dem internationalen Artenschutzrecht vereinbar.

Artenschutz jetzt – nicht erst 2027

Laut WWF-Bundesländerbarometer mangelt es Kärntens Fischottermanagement vor allem an wirksamer Prävention sowie fundierten Managementplänen und Artenschutzprogrammen.

Unser dringender Appell an die Landesregierung: Beenden Sie den Einsatz von Conibear-Fallen JETZT und setzen Sie die internationalen Artenschutzbedenken endlich in konkrete Maßnahmen um.

Halloween-Horror darf für den Fischotter nicht zur tödlichen Realität werden.

Artenschutz beginnt heute – nicht erst 2027!

Quellen

1. Kärntner Fischotter-Verordnung – Rechtsgrundlage und Entnahmeregelungen
Land Kärnten, Verordnung vom 10. Dezember 2024, LGBl. Nr. 94/2024.
RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes

2. Tierschutz Austria: Fischotterjagd in Kärnten und Berner Konvention
OTS-Presseaussendung vom 15. Dezember 2025

3. Council of Europe. Bern Convention. Standing Committee. 45. Tagung. https://www.coe.int/en/web/bern-convention (Zugegriffen Dezember 2025)

4. Kranz, A.; Poledník, L.; Mateos-González, F. (2019): Einfluss des Fischotters auf die Bachforelle in der Forellenregion – Fallbeispiel Görtschitz in Kärnten
Studienbericht als PDF

5. WWF Österreich: Bundesländerbarometer Artenschutz 2026
Bericht und Ergebnisse
Gesamter Bericht als PDF

6. Krüger, Hans-Heinrich (2021): Zur Frage des tierschutzgerechten Einsatzes von Conibearfallen und zur Einhaltung des Muttertierschutzes bei der Erlegung von Fischottern. Kurzgutachten im Auftrag von Tierschutz Austria.

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