Kärntens Forderung nach mehr Wolfsabschüssen in Italien und Slowenien stößt südlich der Grenze auf deutliche Kritik. Italienische Artenschützer warnen davor, die Verantwortung für Kärntens Wolfspolitik auf die Nachbarländer abzuwälzen. Auch europarechtlich wirft der Vorstoß von LHStv. Martin Gruber erhebliche Fragen auf.
Klagenfurt/Italien – 25. September 2026. Die beim Kärntner Wolfsgipfel erhobene Forderung, Italien und Slowenien sollten mehr Wölfe abschießen, damit weniger Tiere Kärnten erreichen, sorgt bei italienischen Artenschützern für Unverständnis. Francesco Romito von der italienischen Organisation Io non ho paura del lupo APS begrüßt zwar ausdrücklich eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Alpenländern – widerspricht aber entschieden der Vorstellung, diese Zusammenarbeit auf Abschüsse zu konzentrieren.
„Wir sind der Auffassung, dass eine stärkere grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Wolfsmanagement im Alpenraum notwendig und zu begrüßen ist. Wölfe kennen keine Verwaltungsgrenzen. Daher sollten Monitoring, wissenschaftliche Daten und Managementstrategien zunehmend zwischen den Nachbarländern ausgetauscht und abgestimmt werden“, erklärt Romito.
Doch genau deshalb greife der von Kärnten verfolgte Ansatz zu kurz.
„Grenzüberschreitendes Management darf nicht einfach bedeuten, die Tötung von Wölfen zu koordinieren oder auszuweiten. Die jüngste Änderung des Schutzstatus des Wolfs in Europa entbindet die Mitgliedstaaten nicht von der Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand der Art sicherzustellen. Ebenso wenig wird dadurch die letale Entnahme zum vorrangigen oder automatisch anzuwendenden Instrument des Wolfsmanagements“, so Romito.
Kritik an Gruber: Italien und Slowenien sind nicht Kärntens Problemlöser
Besonders kritisch sehen die italienischen Artenschützer Grubers Forderung, durch stärkere Eingriffe in den Nachbarländern die Zuwanderung nach Kärnten zu reduzieren. Eine solche Argumentation werde weder der Biologie des Wolfs noch der Komplexität einer grenzüberschreitenden Alpenpopulation gerecht.
„Aus italienischer Sicht sehen wir insbesondere die Vorstellung mit Sorge, dass die Tötung einer größeren Zahl von Wölfen in Italien oder Slowenien als Mittel dargestellt werden könnte, um die Zahl der Wölfe zu verringern, die Kärnten erreichen. Die Wolfspopulationen im Alpenraum sind dynamisch und miteinander verbunden. Ein solcher Ansatz birgt die Gefahr, eine komplexe ökologische und managementbezogene Fragestellung auf die bloße Entnahme von Tieren zu reduzieren“, sagt Romito.
Die Forderung aus Kärnten ist damit aus italienischer Sicht sehr problematisch: Statt die Herausforderungen des Zusammenlebens mit dem Wolf im eigenen Bundesland mit wissenschaftlich fundierten Maßnahmen zu lösen, Herdenschutz zu fördern und Landwirte zu unterstützen, wird der Eindruck erweckt, Italien und Slowenien könnten durch zusätzliche Abschüsse dafür sorgen, dass Kärnten weniger Wölfe erreicht.
EuGH setzt Grubers Alpenraum-Argument rechtliche Grenzen
Auch europarechtlich ist die Debatte keineswegs so einfach, wie es die Forderung nach einer gemeinsamen „Alpenraum-Lösung“ vermuten lässt. Der Europäische Gerichtshof hat sich erst 2024 im österreichischen Wolfsverfahren C-601/22 – WWF Österreich u. a. ausführlich mit der Frage beschäftigt, welche Rolle grenzüberschreitende Wolfspopulationen bei der Beurteilung des Erhaltungszustands spielen.
Die Antwort des EuGH ist eindeutig: Bei Ausnahmen vom Schutzregime muss der Erhaltungszustand zunächst auf lokaler und nationaler Ebene beurteilt werden. Erst wenn dort ein günstiger Erhaltungszustand gegeben ist, kann – soweit entsprechende Daten vorhanden sind – zusätzlich die grenzüberschreitende Ebene berücksichtigt werden.
Eine große oder stabile Wolfspopulation jenseits der österreichischen Grenze kann daher einen ungünstigen Erhaltungszustand in Österreich nicht einfach kompensieren. Österreich selbst hat die Wolfspopulation im November 2025 im Artikel-17-Bericht 2019-2024 sowohl in der alpinen als auch in der kontinentalen biogeografischen Region mit U1 „ungünstig-unzureichend“ bewertet.
Der EuGH hat zudem klargestellt, dass vor einer Ausnahme vom Schutzregime geprüft werden muss, ob andere zufriedenstellende Lösungen zur Verfügung stehen. Dabei sind auf Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse insbesondere nicht-letale Präventionsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Zusätzliche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang auch das EuGH-Urteil C-629/23 (Eesti Suurkiskjad): es unterstreicht, dass politische Zielsetzungen zur Bestandsregulierung nicht losgelöst von den wissenschaftlichen Kriterien des EU-Artenschutzrechts und der Verpflichtung zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands betrachtet werden können.
Botschaft aus Italien
Romito fordert eine wissenschaftlich fundierte Zusammenarbeit:
„Eine echte alpenweite Strategie sollte auf einem koordinierten Monitoring, verlässlichen Populationsdaten, wirksamen Herdenschutzmaßnahmen, dem Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden sowie einer evidenzbasierten Bewertung von Maßnahmen beruhen. Wenn wir über ein grenzüberschreitendes Wolfsmanagement sprechen wollen, dann sollten wir Wissenschaft und Prävention über Grenzen hinweg ernsthaft koordinieren.“
Die Botschaft aus Italien an Kärnten ist damit klar: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit ja – aber nicht als Instrument, um Abschüsse über die Grenze zu verlagern oder europäisches Artenschutzrecht zu umgehen. Wer eine gemeinsame Strategie für den Alpenraum fordert, muss bei Monitoring, Wissenschaft, Herdenschutz und Prävention grenzüberschreitend denken – und nicht das Töten von Wölfen forcieren.
Quellen:
Habitats Directive reporting (Art. 17) – 2019-2024 https://reportnet.europa.eu/public/dataflow/1525
ORF Kärnten: „Abschüsse in Nachbarländern gefordert“, Bericht über den Kärntner Wolfsgipfel und die Forderungen von LHStv. Martin Gruber zur grenzüberschreitenden Regulierung des Wolfsbestands, September 2026. https://kaernten.orf.at/stories/3372529/

