BH kündigte bereits im Juli behördliche Schutzmaßnahmen bei weiteren Rissen an – nach neuerlichen Kadaverfunden fordert ANCA sofortiges Einschreiten
Nauders, 28. August 2026 – Nur wenige Tage nach dem Riss von vier Lämmern wurden am 26. August erneut tote Schafe im Almgebiet von Nauders entdeckt. Ein Wanderer wurde nach eigenen Angaben durch rund 40 kreisende Gänsegeier auf die Kadaver aufmerksam und übermittelte ANCA entsprechende Aufnahmen. Die Aufnahmen zeigen zugleich weiterhin Schafe in Kleingruppen im Almgebiet.
Damit stellt sich die zentrale Frage: Warum entdeckt ein Wanderer tote Schafe auf der Alm, ohne dass diese nach Kenntnis von ANCA zuvor als mögliche Rissfälle bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck gemeldet worden waren?
Dabei war die Gefahrenlage den Tierhaltern längst bekannt. Bereits am 2. Juli 2026 informierte die Gemeinde Nauders alle Tierhalter über eine Mitteilung der BH Landeck. Anlass waren damalige Schafrisse und eine als sehr wahrscheinlich eingestufte Beteiligung eines Bären. Die BH erinnerte ausdrücklich an die Sorgfaltspflicht nach § 19 Tierschutzgesetz und stellte klar, dass sie bei Nichterfüllung verpflichtet ist, Schutzmaßnahmen anzuordnen. Bei weiteren Rissen und unveränderter Haltungsform müssten notwendige, zielführende und zumutbare Schutzmaßnahmen behördlich angeordnet werden.

Vier gerissene Lämmer – trotzdem weiterhin ungeschützte Schafe
Am 23. August wurden in Nauders vier Lämmer gerissen. Am folgenden Tag wurde ein noch nicht individualisierter Wolf zur Entnahme freigegeben.
Schafhalter in Nauders berichteten ANCA, dass am 24. August zudem über eine weitere Mitteilung der BH verteilt wurde::
„Die BH hat geschrieben, dass, wenn noch ein Riss ist, sie sofort abtreiben müssen. Habe es als Schafhalter auch bekommen.“
Nur zwei Tage später wurden erneut tote Schafe gefunden. Gleichzeitig berichtete der Wanderer von weiterhin ungeschützten Schafen im Almgebiet.
„Wer seine Schafe in einem Gebiet hält, in dem unmittelbar zuvor Tiere gerissen wurden und ein Wolf zur Entnahme freigegeben wurde, weiß um die konkrete Gefahr. Umso unverständlicher ist, dass dort weiterhin ungeschützte Tiere anzutreffen sind. Die BH hat selbst angekündigt, bei weiteren Rissen Schutzmaßnahmen anzuordnen. Warum ist das offenbar noch nicht geschehen?“, fragt Monika Schertler, Obfrau-Stellvertreterin von ANCA.
Warum wurden die Kadaver offenbar nicht gemeldet?
Davon getrennt ist eine zweite Frage zu klären: Waren die nun gefundenen Kadaver den Tierhaltern bereits bekannt – und wenn ja, warum wurden sie offenbar nicht gemeldet? Diese Frage ist besonders brisant, weil den Tierhaltern bekannt war, dass ein weiteres Rissereignis behördliche Herdenschutzmaßnahmen und nach Angaben eines betroffenen Schafhalters sogar einen sofortigen Abtrieb nach sich ziehen könnte.
Hat diese angekündigte Konsequenz möglicherweise Einfluss auf die Bereitschaft, weitere Rissverdachtsfälle zu melden?
Hinzu kommen Berichte über Aussagen eines Bauernbund-Vertreters, wonach Risse nicht mehr gemeldet werden müssten und abgängige Tiere ohnehin entschädigt würden.
Auch die politische Dimension ist erheblich: LHStv. Josef Geisler hat öffentlich sinkende Risszahlen als Argument für die Wirksamkeit des Tiroler Weges bei Wolfsabschüssen herangezogen. Er erklärte, der Rückgang lege nahe, dass der Tiroler „Jagddruck“ Wirkung zeige.
Wenn politische Schlussfolgerungen aus offiziellen Risszahlen gezogen werden, muss daher ausgeschlossen werden können, dass Rissverdachtsfälle aus Sorge vor behördlich angeordnetem Herdenschutz oder Abtrieb nicht gemeldet werden – oder dass politische Erwartungshaltungen hinsichtlich möglichst niedriger Risszahlen dabei eine Rolle spielen.
„Wenn mit sinkenden Risszahlen die Wirksamkeit der Abschusspolitik begründet wird, muss zuerst gewährleistet sein, dass diese Zahlen überhaupt vollständig sind. Deshalb muss die BH klären: Wurden Risse nicht gemeldet, weil danach Schutzmaßnahmen oder ein Abtrieb gedroht hätten? Und muss ausgeschlossen werden, dass Rissmeldungen auch deshalb unterbleiben, weil sie politisch nicht ins gewünschte Bild passen?“, so Schertler.
Leitlinie und Rechtsgutachten: BH muss prüfen und handeln
Die 2026 beschlossene Leitlinie zum Vollzug des Tierschutzgesetzes stellt klar, dass die örtlich zuständige Behörde im Einzelfall beurteilen muss, welche Schutzmaßnahmen erforderlich, möglich und zumutbar sind.
Kommt es zu Rissvorfällen auf einer Weide oder in deren örtlicher und zeitlicher Nähe, hat die Behörde entsprechende Schritte zu unternehmen – insbesondere dann, wenn Tierhalter selbst keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere setzen.
Gestützt wird dies durch das Rechtsgutachten von HR Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely, LL.M., Richter am Landesverwaltungsgericht Niederösterreich und Leiter der Außenstelle Mistelbach. Wessely hält fest, dass unter anderem Rissereignisse und behördliche Entnahmemaßnahmen Indizien für eine konkrete Gefahr darstellen können.
Setzt ein Tierhalter bei konkreter Gefahr keine erforderlichen, möglichen und zumutbaren Schutzmaßnahmen, trifft die Behörde nach dem Gutachten eine Pflicht zum Einschreiten – erforderlichenfalls bis hin zum Teil- oder Vollabtrieb.
ANCA fordert sofortige Aufklärung
ANCA fordert die BH Landeck auf,
- die neu gefundenen Kadaver unverzüglich amtstierärztlich untersuchen zu lassen,
- zu klären, ob und wann diese der Behörde gemeldet wurden,
- festzustellen, wie viele Tiere derzeit fehlen und wie viele mögliche Rissfälle bislang nicht untersucht wurden,
- die Betreuung und den Schutz der weiterhin im Gebiet befindlichen Schafe zu überprüfen und
- die bereits angekündigten erforderlichen Herdenschutzmaßnahmen anzuordnen – gegebenenfalls bis hin zum Teil- oder Vollabtrieb.
Quellen:
Nachweise großer Beutegreifer und Rissbegutachtungen Nutztiere https://www.tirol.gv.at/landwirtschaft-forstwirtschaft/agrar/rechtliche-bestimmungen-in-der-landwirtschaft/beutegreifer/nachweise/
Vier tote Schafe im Gemeindegebiet von Nauders https://www.tirol.gv.at/presse/meldungen/meldung/wolf-nach-rissereignis-zur-entnahme-freigegeben/
