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Nauders: Wanderer entdeckt erneut totes Schaf

  • 4 Min. Lesezeit

BH kündigte bereits im Juli behördliche Schutzmaßnahmen bei weiteren Rissen an

Nauders, 28. August 2026 – Nur wenige Tage nach dem Riss von vier Lämmern wurde am 26. August zum wiederholten Mal ein totes Schaf im Almgebiet von Nauders entdeckt. Ein Wanderer wurde nach eigenen Angaben durch rund 30 kreisende Gänsegeier auf den Kadaver aufmerksam und übermittelte ANCA entsprechende Aufnahmen. Die Aufnahmen zeigen zugleich weiterhin ungeschützte Schafe und Ziegen in Kleingruppen im Almgebiet.

Bereits am 2. Juli 2026 informierte die Gemeinde Nauders alle Tierhalter über eine Mitteilung der Bezirksverwaltungsbehörde Landeck. Anlass waren damalige Schafrisse und eine als sehr wahrscheinlich eingestufte Beteiligung eines Bären. Die BH erinnerte ausdrücklich an die Sorgfaltspflicht nach § 19 Tierschutzgesetz und stellte klar, dass sie bei Nichterfüllung verpflichtet ist, Schutzmaßnahmen anzuordnen. Bei weiteren Rissen und unveränderter Haltungsform müssten notwendige, zielführende und zumutbare Schutzmaßnahmen behördlich angeordnet werden.

Vier gerissene Lämmer – trotzdem weiterhin ungeschützte Weidetiere

Am 23. August wurden in Nauders vier Lämmer gerissen. Am folgenden Tag wurde ein noch nicht individualisierter Wolf zur Entnahme freigegeben. Nur wenige Tage später wurde erneut ein totes Schaf gefunden. Gleichzeitig berichtet der Wanderer von weiterhin ungeschützten Weidetieren im Almgebiet.

„Wer seine Schafe in einem Gebiet hält, in dem unmittelbar zuvor Weidetiere gerissen wurden und ein Wolf zur Entnahme freigegeben ist, weiß um die konkrete Gefahr. Umso unverständlicher ist, dass dort weiterhin ungeschützte Tiere anzutreffen sind. Die BH hat selbst angekündigt, bei weiteren Rissen Schutzmaßnahmen anzuordnen. Warum ist das offenbar noch nicht geschehen?“, fragt Monika Schertler, stellvertretende Obfrau von ANCA.

Warum werden Kadaver offenbar nicht gemeldet?

War der nun gefundene Kadaver den Tierhaltern bereits bekannt – und wenn ja, warum wurde er offenbar nicht gemeldet? Diese Frage ist besonders brisant, weil den Tierhaltern bekannt war, dass ein weiteres Rissereignis behördliche Herdenschutzmaßnahmen nach sich ziehen könnte.

Hat diese angekündigte Konsequenz möglicherweise Einfluss auf die Bereitschaft, weitere Rissverdachtsfälle zu melden?

Hinzu kommen Berichte über Aussagen eines Bauernbund-Vertreters, wonach Risse nicht mehr gemeldet werden müssten und abgängige Tiere ohnehin entschädigt würden.

Auch die politische Dimension ist erheblich: LHStv. Josef Geisler hat öffentlich sinkende Risszahlen als Argument für die Wirksamkeit des Tiroler Wolfsmanagements” herangezogen.

„Wenn mit sinkenden Risszahlen die Wirksamkeit der Abschusspolitik begründet wird, muss zuerst gewährleistet sein, dass diese Zahlen überhaupt vollständig sind. Deshalb muss die BH klären: Wurden Risse nicht gemeldet, weil danach Schutzmaßnahmen oder ein Abtrieb gedroht hätten? Und es muss geprüft werden, ob Rissmeldungen auch deshalb unterbleiben, weil sie politisch nicht ins gewünschte Bild passen“, so Schertler.

Rechtsgutachten: BH muss prüfen und handeln

Kommt es zu Rissvorfällen auf einer Weide oder in deren örtlicher und zeitlicher Nähe, hat die Behörde entsprechende Schritte zu unternehmen – insbesondere dann, wenn Tierhalter selbst keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere setzen.

Gestützt wird dies durch das Rechtsgutachten von HR Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely. Es hält fest, dass unter anderem Rissereignisse und behördliche Entnahmemaßnahmen Indizien für eine konkrete Gefahr darstellen können.

Setzt ein Tierhalter bei konkreter Gefahr keine erforderlichen, möglichen und zumutbaren Schutzmaßnahmen, trifft die Behörde nach dem Gutachten eine Pflicht zum Einschreiten – erforderlichenfalls bis hin zum Teil- oder Vollabtrieb.

„Wenn ungeschützte Schafe weiterhin geweidet werden und – wie in Nauders geschehen – auf der Flucht um ihr Leben in eine geschützte Herde eindringen und den Herdenschutzzaun durchbrechen, haben wir ein Tierschutzproblem“, sagt Schertler.

ANCA fordert sofortige Aufklärung

ANCA fordert:

  • den neu gefundenen Kadaver unverzüglich amtstierärztlich untersuchen zu lassen,
  • zu klären, ob und wann dieser der Behörde gemeldet wurde,
  • festzustellen, wie viele Tiere derzeit fehlen und wie viele mögliche Rissfälle bislang nicht untersucht wurden,
  • die Betreuung und den Schutz der weiterhin im Gebiet befindlichen Schafe zu überprüfen und
  • die bereits angekündigten erforderlichen Herdenschutzmaßnahmen anzuordnen – gegebenenfalls bis hin zum Teil- oder Vollabtrieb.

Quellen:

Nachweise großer Beutegreifer und Rissbegutachtungen Nutztiere https://www.tirol.gv.at/landwirtschaft-forstwirtschaft/agrar/rechtliche-bestimmungen-in-der-landwirtschaft/beutegreifer/nachweise/

Vier tote Schafe im Gemeindegebiet von Nauders https://www.tirol.gv.at/presse/meldungen/meldung/wolf-nach-rissereignis-zur-entnahme-freigegeben/

TT https://www.tt.com/artikel/30940757/mehr-abschuesse-weniger-risse-beginnt-das-tiroler-wolfs-management-zu-greifen

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