St Valentin, 4. September 2026 – Eine Aussage des Tiroler Landesjägermeisters Anton Larcher in der Tiroler Tageszeitung sorgt bei der Austrian Nature Conservation Alliance (ANCA) für scharfe Kritik. Im Zusammenhang mit den vier in Fiss nachgewiesenen Wolfswelpen und der Gefahr, im Rahmen der drei aufrechten Abschussfreigaben in der Region ein führendes Elterntier zu treffen, sagt Larcher:
„Ein Jagdgast ohne entsprechende Erfahrung darf nicht auf einen Wolf schießen.“
Landesjägermeister Anton Larcher in der Tiroler Tageszeitung 3.9.2026.
Für ANCA ist gerade diese Einschränkung alarmierend. Larcher sagt nicht, dass Jagdgäste grundsätzlich niemals auf einen Wolf schießen dürfen. Er spricht ausdrücklich von einem Jagdgast „ohne entsprechende Erfahrung“. Damit steht die Frage im Raum, ob ein entsprechend erfahrener Jagdgast sehr wohl einen Wolf erlegen darf.
„Was bedeutet dieser Satz? Dass ein entsprechend erfahrener Jagdgast sehr wohl auf einen Wolf schießen darf? Herr Larcher muss diese Aussage klarstellen. Wenn Jagdgäste Wölfe erlegen können, hat das mit einer eng begrenzten Gefahrenabwehr zum Schutz von Nutztieren nichts mehr zu tun. Jagdgäste kommen, um zu jagen. Jagdgäste auf Wolfsjagd wären aus unserer Sicht Trophäenjagd – und eine Trophäenjagd auf den Wolf darf es in Österreich niemals geben“, erklärt Andrea Hagn, Pressesprecherin der ANCA.
ANCA betont ausdrücklich, dass derzeit kein Nachweis vorliegt, wonach ein ausländischer Jagdgast gegen Bezahlung einen Wolf in Tirol erlegt hat. Gerade deshalb müsse jetzt geklärt werden, was Larchers Aussage in der Praxis bedeutet. Es dürfe niemals dazu kommen, dass ein Wolf für einen Jagdgast zum jagdlichen Ziel wird – womöglich verbunden mit Jagd- oder Abschussgebühren, sonstigen Entgelten oder einer späteren Aneignung des Tieres.
Jagdrecht und Aneignung werfen zusätzliche Fragen auf
Larchers Aussage ist auch vor dem Hintergrund des Tiroler Jagdrechts brisant. Das Tiroler Jagdgesetz nennt bei Wolfsentnahmen neben Jagdausübungsberechtigten und Jagdschutzorganen auch Personen mit gültiger Tiroler Jagdkarte und ganzjähriger Jagderlaubnis als mögliche Schützen.
Hinzu kommt das jagdliche Aneignungsrecht. ANCA hatte das Land Tirol nach dem Verbleib eines am 7. August 2026 in Rietz erlegten Wolfs gefragt. Das Land teilte mit, dass Gewebeproben zur genetischen Analyse an das FIWI geschickt worden seien. Zum weiteren Verbleib des Kadavers verwies die Behörde ausdrücklich auf das „jagdliche Aneignungsrecht in § 1 Abs. 1 lit. b Tiroler Jagdgesetz 2004“.
Damit stellt sich eine grundlegende Frage: Wenn Jagdgäste als mögliche Schützen genannt werden und gleichzeitig das erlegte Tier dem jagdlichen Aneignungsrecht unterliegt, wo endet die behauptete Gefahrenabwehr und wo beginnt eine jagdliche Nutzung?
Österreich kennt seit Langem Jagdtourismus auf Gämsen, Murmeltiere und andere Wildarten. Beim Wolf muss daher von Anfang an eine klare Grenze gezogen werden. Er darf weder Jagdreise-Angebot noch Trophäe werden.
Kein günstiger Erhaltungszustand in Österreich
Besonders problematisch ist diese Entwicklung, weil Österreich für den Wolf weiterhin keinen günstigen Erhaltungszustand ausweist. Die Wolfspopulation wird im aktuellen Bericht nach Art. 17 der FFH-Richtlinie als ungünstig/unzureichend bewertet.
Bereits 2024 stellte der Europäische Gerichtshof im Tiroler Wolfsverfahren C-601/22 fest, dass sich der Wolf in Österreich nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befand. Auch nach der inzwischen erfolgten Verschiebung von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie ist der Wolf weiterhin europarechtlich geschützt. Entnahme und Nutzung müssen mit der Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar sein.
Für ANCA ist daher klar: Aus der Lockerung des europäischen Schutzstatus darf keine reguläre Wolfsjagd und schon gar keine Jagd für Gäste entstehen. Solange Österreich keinen günstigen Erhaltungszustand erreicht hat, muss der Schwerpunkt auf Schutz und Wiederherstellung liegen.
Larcher muss Klarheit schaffen
ANCA fordert Landesjägermeister Anton Larcher auf, eindeutig zu erklären, was er mit seiner Aussage über Jagdgäste gemeint hat. Gleichzeitig fordert die Organisation vom Land Tirol Transparenz darüber, ob bei bisherigen Wolfsabschüssen Personen mit ganzjähriger Jagderlaubnis beziehungsweise Jagdgäste beteiligt waren, ob dafür Entgelte oder Abschussgebühren geleistet wurden und wem die erlegten Tiere anschließend überlassen wurden.
„Wir wollen wissen, ob Jagdgäste bereits Wölfe geschossen haben, ob dabei Geld geflossen ist und was anschließend mit den Tieren geschehen ist“, so Hagn.
Quellen
Tiroler Tageszeitung, 3. September 2026: „Vier Wolfswelpen in Fiss gesichtet: Jetzt entbrennt Streit um Abschüsse“, mit der Aussage von Landesjägermeister Anton Larcher.
https://www.tt.com/artikel/30941509/vier-wolfswelpen-in-fiss-gesichtet-jetzt-entbrennt-streit-um-abschuesse
Tiroler Jagdgesetz 2004, insbesondere §§ 1, 52a und 52b.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=10000088
Amt der Tiroler Landesregierung, Schreiben vom 3. September 2026, GZ LW-LR-1950/3/250-2026, zur Erlegung eines Wolfs im Bezirk Imst und zum „jagdlichen Aneignungsrecht“.
Europäischer Gerichtshof, C-601/22, Urteil vom 11. Juli 2024 zum Wolf und zum Erhaltungszustand in Österreich.
https://curia.europa.eu/site/upload/docs/application/pdf/2024-07/cp240111de.pdf
Europäischer Gerichtshof, C-629/23, Urteil vom 12. Juni 2025 zu Art. 14 FFH-Richtlinie und zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A62023CJ0629
Österreichische Biodiversitätsplattform zum aktuellen Erhaltungszustand des Wolfs in Österreich.
https://www.biologischevielfalt.at/service/chmnews/2026/offener-brief-von-14-ngos-fordert-faktenbasierte-wolfsdebatte
