|
Für Österreich verschärft sich die naturschutzrechtliche Lage deutlich. Ein neues Rechtsgutachten hält fest, dass Wolfsentnahmen derzeit nicht als Regelfall rechtmäßig sein können, weil Österreich selbst für den Wolf einen ungünstigen Erhaltungszustand gemeldet hat. Gerade für laufende Abschussverordnungen in Tirol und Kärnten ist das relevant: Solange kein günstiger Erhaltungszustand nachgewiesen ist, kommt unionsrechtlich nur ein eng begrenzter Ausnahmefall in Betracht, nicht aber ein fortlaufendes Bestandsmanagement per Abschuss.
Parallel dazu hat die EU-Kommission im März 2026 im Natura-2000-Verfahren gegen Österreich die letzte Stufe vor einer möglichen EuGH-Klage eingeleitet. Sie sieht weiter erhebliche Defizite bei Ausweisung, Erhaltungszielen und Erhaltungsmaßnahmen. Österreich hat nun nochmals zwei Monate Zeit zur Reaktion.
Wie ernst diese Entwicklung ist, zeigt das Beispiel Portugal: Der EuGH verhängte dort wegen unzureichender Umsetzung von Natura-2000-Verpflichtungen eine Pauschalstrafe von 10 Millionen Euro sowie 41.250 Euro Zwangsgeld pro Tag. Das gilt als klares Warnsignal auch für Österreich. |