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EuGH verhängt Millionenstrafe gegen Portugal wegen unzureichenden Schutzes von Natura-2000-Gebieten

Luxemburg, 5. März 2026. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat Portugal zu einer erheblichen Geldstrafe verurteilt, weil das Land ein früheres Urteil zum Schutz von Natura-2000-Gebieten nicht umgesetzt und doppelte Vertragsverletzung begangen hat. Neben einer Pauschalzahlung von 10 Millionen Euro muss Portugal zusätzlich 41.250 Euro pro Tag zahlen, bis die unionsrechtlichen Vorgaben vollständig umgesetzt sind. Die Entscheidung ist ein deutliches Signal für die Durchsetzung des europäischen Umweltrechts und zeigt zugleich, dass solche Verfahren grundsätzlich jedes EU-Mitgliedsland treffen können, wenn Verpflichtungen aus Naturschutzrichtlinien nicht ausreichend umgesetzt werden. Österreich ist ebenfalls säumig.

Hintergrund: Natura 2000 – Europas größtes Schutzgebietsnetz

Das Urteil C 613/24 betrifft die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie), eine zentrale Säule des europäischen Naturschutzrechts. Die Entscheidung zur Ausweisung von Natura 2000-Schutzgebieten und dem Schutz von nach FFH-Richtlinie geschützten Arten und Lebensräumen wurde im Mai 1992 durch die Europäische Union getroffen. Ziel war es, den fortschreitenden Verlust der biologischen Vielfalt in Europa zu stoppen und bedrohte Lebensräume sowie Arten grenzüberschreitend zu schützen. Gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie bildet die FFH-Richtlinie die Grundlage für das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000. Europaweit umfasst Natura 2000 mehr als 27.000 Schutzgebiete und ist damit das größte koordinierte Schutzgebietsnetz der Welt. Ziel ist es, für geschützte Arten und Lebensräume einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen oder zu erhalten.

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, geeignete Gebiete als Natura-2000-Gebiete auszuweisen, konkrete Erhaltungsziele festzulegen und Erhaltungsmaßnahmen umzusetzen, um die geschützten Arten und Lebensräume langfristig zu sichern. Dazu können beispielsweise Managementpläne, rechtliche Schutzregelungen oder administrative Maßnahmen gehören.

Da das portugiesische Hoheitsgebiet eine große biologische Vielfalt aufweist, die 99 Lebensraumtypen und 335 Arten umfasst, die von der Habitatrichtlinie erfasst werden, steht für das gemeinsame Erbe der Union dort besonders viel auf dem Spiel.

Erstes EuGH-Urteil bereits 2019

Bereits im Jahr 2019 stellte der EuGH fest, dass Portugal seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen war. Das Land hatte 61 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nicht rechtzeitig als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und keine ausreichenden Schutzmaßnahmen eingeführt. Da Portugal dieses Urteil nicht vollständig umgesetzt hat, leitete die Europäische Kommission im Jahr 2024 ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren ein und beantragte finanzielle Sanktionen.

Zweites Verfahren: EuGH verhängt Sanktionen

Da Portugal dem Urteil des Gerichtshofs nicht nachgekommen ist, erhob die Kommission am 21. September 2024 eine neue Vertragsverletzungsklage. Der Gerichtshof stellte nun fest, dass Portugal weiterhin gegen seine Verpflichtungen verstößt und noch immer keine Erhaltungsmaßnahmen ergriffen hat. Insbesondere seien nationale Regelungen unzureichend, weil sie zwar Schutzgebiete ausweisen, aber keine konkreten Angaben zu geschützten Lebensraumtypen oder Arten enthalten. Der EuGH verhängte deshalb eine doppelte Sanktion:

  • 10 Millionen Euro Pauschalbetrag
  • 41.250 Euro tägliches Zwangsgeld, bis das Urteil vollständig umgesetzt ist

Das tägliche Zwangsgeld reduziert sich schrittweise um 750 Euro pro Tag für jedes Gebiet, für das Portugal die notwendigen Schutzmaßnahmen umgesetzt hat.

Das zur Erzeugung einer abschreckenden Wirkung erforderliche Sanktionsniveau variiert je nach der Zahlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten. Diese abschreckende Wirkung spiegelt sich im Faktor n wider. Er wird als gewichtetes geometrisches Mittel des Bruttoinlandsprodukts (BIP) […] des betreffenden Mitgliedstaats im Verhältnis zum Durchschnitt des BIP der Mitgliedstaaten, dem ein Gewicht von zwei zugewiesen wird, und der Bevölkerung des betreffenden Mitgliedstaats im Verhältnis zum Durchschnitt der Bevölkerung der Mitgliedstaaten, der ein Gewicht von eins zugewiesen wird, definiert. Dies stellt die Zahlungsfähigkeit des betreffenden Mitgliedstaats im Verhältnis zur Zahlungsfähigkeit der anderen Mitgliedstaaten dar:

Screenshot

Überträgt man die im Urteil dargestellte Berechnungsmethode auf Österreich, ergäbe sich eine potenzielle Sanktion von rund 65.800 Euro pro Tag sowie eine Pauschalzahlung von etwa 11,87 Millionen Euro. Diese Zahl verdeutlicht die erhebliche finanzielle Tragweite unionsrechtlicher Verpflichtungsverletzungen. Sie stellt jedoch keine automatisch für Österreich geltende Sanktion dar, sondern eine rechnerische Vergleichsgröße auf Basis der im Verfahren angewandten Methode.

Quellen:

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-613/24: https://curia.europa.eu/site/upload/docs/application/pdf/2026-03/cp260030de.pdf

1 Kommentar zu „EuGH verhängt Millionenstrafe gegen Portugal wegen unzureichenden Schutzes von Natura-2000-Gebieten“

  1. Pingback: Neues Gutachten zu den Anforderungen des Europäischen Artenschutzes: Wolfsentnahmen in Österreich nicht rechtmäßig - anca.at

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