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Internationaler Tag der Schakale 2026: Zwischen Schutzauftrag und Rechtsbruch

  • 3 Min. Lesezeit

Am Internationalen Tag der Schakale 2026 lohnt sich ein genauer Blick – nicht nur auf den faszinierenden Goldschakal (Canis aureus), der durch die europäische Flora-Fauna-Habitats-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die Berner Konvention geschützt ist, sondern auch auf die rechtliche Realität seines Schutzes in Österreich. Denn eines wird immer klarer: Zwischen EU-Recht und jagdlicher Praxis klafft eine Lücke.

Forschung & Realität

In Österreich wird der Goldschakal seit 2015 wissenschaftlich untersucht – durch bioakustisches Monitoring. Dennoch bleibt vieles unklar. Und genau hier beginnt ein zentrales Problem: Es fehlen belastbare Daten, weshalb die Einstufung zum Erhaltungszustand der Art im aktuellen Artikel 17 Bericht (2029- 2024) als N.E. (not evaluated) eingestuft wurde.

Das Gutachten von Schumacher et.al (2026) „Anforderungen des Europäischen Artenschutzes für Arten nach Anhang V FFH-RL“ im Auftrag von Tierschutz Austria stellt unmissverständlich fest:

  • Eine Art darf nur dann bejagt werden, wenn sie sich in einem günstigen Erhaltungszustand befindet
  • Dieser Zustand muss wissenschaftlich nachgewiesen werden
  • Ohne ein FFH konformes Monitoring ist Jagd unzulässig (Verstoß gegen Art. 11 FFH-Richtlinie (Überwachungspflicht)

Eine Art darf daher nicht jagdlich genutzt und bejagt werden, wenn eine wirksame Überwachung ihres Erhaltungszustands nicht sichergestellt ist. Weiters sind Entnahmen nur erlaubt, wenn sie den günstigen Erhaltungszustand nicht gefährden – lokal, national und biogeografisch.

Die Realität in Österreich: Systematische Verstöße

Trotz des nicht günstigen Erhaltungszustands, fehlendem systematischen, FFH-konformen Monitorings wird der Goldschakal in einigen Bundesländern unter Missachtung des Vorsorgeprinzips sogar ganzjährig bejagt:

  • Kärnten/ Tirol: ganzjährige Bejagung
  • Niederösterreich: Schusszeit: 1. Juli bis 31. März
  • Oberösterreich/ Steiermark/ Burgenland: Schusszeit: 1. Oktober bis 15. März
  • Salzburg: von 1. Oktober bis zum 15. März per Verordnung auf Basis des Salzburger Jagdgesetzes bejagt

Tierschutz Austria (TSA) hat erfolgreich gegen die Bejagung des Goldschakals in Kärnten geklagt. Das Landesverwaltungsgericht Kärnten bestätigte im März 2026, dass die Jagd auf den Goldschakal EU-rechtswidrig ist. Noch fehlt eine Entscheidung, wie die Kärntner Regierung nun weiter vorgehen wird.

Ökologie statt Ideologie

Die monogam lebende Spezies ist generalistisch, opportunistisch an einige Habitate (eher offene Landschaften) und die verfügbaren Ressourcen optimal angepasst. Neben menschlichen Abfällen, pflanzlichen Nahrungsquellen (23%), sowie kleinen und mittelgroßen Beutetieren wie Mäusen und Ratten ernährt sich der Goldschakal auch von Aas. Sehr vereinzelt wird von Angriffen auf landwirtschaftlich genutzte Tiere berichtet. Bei näherer Betrachtung handelt es sich dabei oft um das Essen von Schlachtabfällen, Aufbruch (Eingeweide eines von Jäger:innen getöteten Wildtieres) oder bereits gerissenen Tieren (Nachnutzung). Selten und hauptsächlich in den Herbst- und Wintermonaten werden lebende Tiere, die immer entweder jung, krank oder alt sind, erbeutet. Laut Hatlauf, Trouwborst & Hackländer (2021) gibt es keine wissenschaftlichen Hinweise auf negative ökologische Auswirkungen des Goldschakals.

Der Internationale Tag der Schakale: ein Aufruf zum Handeln

Jagd hilft nicht, ein Tier, das sich bereits angesiedelt hat, zu vertreiben. Wissenschaftliche Studien beweisen, dass der Bejagungsdruck sogar zu einer Zunahme der Nachkommenschaft führt. Stattdessen fordern wir:

✔ Einheitliche, EU-rechtskonforme Regelung

✔ Wissenschaftlich fundiertes Monitoring

✔ Ende der Jagd ohne Datengrundlage

✔ Umsetzung des Vorsorgeprinzips

Das Goldschakalprojekt Österreich veranstaltet am 19. April von 16:00 bis 19:00 Uhr eine kostenlose Online-Veranstaltung zum Internationalen Tag der Schakale. Anmeldung über die Website des Goldschakals Projekts Österreich https://www.goldschakal.at/world-jackal-day/?amp

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