„Der Wolf wird nicht aussterben“
Seit mehr als zehn Jahren wird die österreichische Wolfsdebatte von denselben Aussagen geprägt:
- „Der Wolf ist nicht gefährdet.“
- „Es gibt genügend Wölfe in Europa.“
- „Der Wolf ist nicht vom Aussterben bedroht.“
Nun verdichten sich die Hinweise, dass für Österreich eine neue Populationsgefährdungsanalyse (Population Viability Analysis, PVA) erstellt werden soll. Eine solche Studie kann wissenschaftlich durchaus wertvoll sein. Dennoch stellt sich die Frage, welchen Beitrag sie tatsächlich zur Lösung der aktuellen Probleme leisten kann.
Eine PVA untersucht vereinfacht gesagt, ob eine Population langfristig überlebensfähig ist. Sie soll beantworten, wie viele Tiere mindestens vorhanden sein müssen, damit eine Population auch in Zukunft nicht verschwindet. Genau hier beginnt jedoch das eigentliche Problem der österreichischen Debatte.
Doch darum geht es gar nicht
Denn die EU-Mitgliedstaaten haben sich mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) nicht darauf verständigt, geschützte Arten gerade noch vor dem Verschwinden zu bewahren. Sie haben sich vielmehr verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand von Flora und Fauna zu erreichen und zu erhalten.
Doch was bedeutet das eigentlich? Vereinfacht gesagt soll eine Population nicht nur überleben. Sie soll biogeografisch, national und regional groß genug sein, stabil sein, sich natürlich entwickeln können und langfristig eine Zukunft haben. Genau hier liegt der Unterschied zwischen einer Populationsgefährdungsanalyse und dem günstigen Erhaltungszustand.
PVA ist wie das Existenzminimum für Bürger
Man kann das mit dem Existenzminimum vergleichen, das moderne Staaten für ihre Bürger festlegen. Es beschreibt die Untergrenze dessen, was zum Überleben notwendig ist. Niemand würde jedoch behaupten, dass das Existenzminimum das eigentliche Ziel einer Gesellschaft ist. Es verhindert Not, beschreibt aber nicht das gewünschte Ergebnis. Das Ziel ist vielmehr, dass Menschen gut leben können, Zukunftsperspektiven haben und sich die Gesellschaft positiv entwickeln kann.
Genau so verhält es sich auch beim Wolf. Übertragen auf den Menschen würde eine Populationsgefährdungsanalyse vereinfacht gesagt die Frage beantworten, welches Mindestniveau notwendig ist, damit Menschen überleben können und nicht in existenzielle Not geraten. Übertragen auf den Wolf untersucht eine PVA, wie viele Tiere mindestens vorhanden sein müssen, damit die Population langfristig nicht verschwindet.
Der günstige Erhaltungszustand beschreibt dagegen nicht das Minimum, sondern das Ziel. Übertragen auf den Menschen wäre das nicht die Frage, ob die Bevölkerung gerade noch überleben kann, sondern ob die Menschen in einem Land gute Lebensbedingungen vorfinden, Zukunftsperspektiven haben und sich die Gesellschaft langfristig stabil entwickeln kann. Übertragen auf den Wolf beschreibt der günstige Erhaltungszustand den Zustand, den die Population erreichen soll: groß genug, stabil genug und zukunftsfähig genug, um sich langfristig natürlich entwickeln und erhalten zu können.
Genau deshalb kann eine Population langfristig überleben und trotzdem noch keinen günstigen Erhaltungszustand erreicht haben.
Warum eine PVA nicht genügt
Dass diese Unterscheidung keineswegs nur eine theoretische Debatte ist, zeigt auch eine aktuelle Veröffentlichung des deutschen Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Dort wird eine Populationsgefährdungsanalyse ausdrücklich nicht als Nachweis eines günstigen Erhaltungszustands verstanden. Die PVA wird vielmehr als erster Schritt beschrieben, um anschließend eine günstige Referenzpopulation und damit den günstigen Erhaltungszustand abzuleiten.
Die entscheidende Studie, was der günstige Erhaltungszustand für Österreich ist, existiert bereits
Umso bemerkenswerter erscheint die aktuelle Diskussion über eine neue PVA. Denn zur Frage des günstigen Erhaltungszustands liegen für Österreich bereits wissenschaftliche Arbeiten vor. Unter anderem wurden im Rahmen des Schumacher-Gutachtens unter Mitwirkung von Felix Knauer von der Veterinärmedizinischen Universität Wien im Jahr 2026 Referenzwerte für die österreichische Wolfspopulation entwickelt.
Das Gutachten von Jochen Schumacher, einem auf europäisches Naturschutzrecht spezialisierten Juristen, und Felix Knauer von der Veterinärmedizinischen Universität Wien, einem der führenden österreichischen Wolfsexperten, kommt dabei zum Schluss, dass die österreichische Wolfspopulation den günstigen Erhaltungszustand derzeit noch nicht erreicht hat.
Die Autoren kommen zum Ergebnis, dass für einen günstigen Erhaltungszustand mindestens 100 Wolfsrudel in den Alpen sowie weitere 16 Rudel im Wald- und Mühlviertel erforderlich wären. Insgesamt wären damit mindestens 116 Rudel notwendig, um die Population als günstig einzustufen.
Dem gegenüber standen zum Zeitpunkt der Analyse lediglich neun nachgewiesene Wolfsrudel in Österreich.
Österreichs eigentliches Problem
Doch genau an diesem Punkt geht die Debatte am eigentlichen Thema vorbei. Österreich hat im Artikel-17-Bericht vom 20. November 2025 selbst gemeldet, dass der Parameter „Population“ beim Wolf weiterhin mit U1 (ungünstig–unzureichend) bewertet wird. Mit anderen Worten: Österreich hat offiziell erklärt, dass die Wolfspopulation den günstigen Erhaltungszustand noch nicht erreicht hat.
Gleichzeitig werden laufend Wölfe entnommen. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, wie sich diese Entnahmen auf die Entwicklung der Population auswirken und ob sie die Erreichung des günstigen Erhaltungszustands erschweren oder verzögern.
Besonders bemerkenswert ist dabei, dass nach mehr als 50 Umweltinformationsanfragen bislang keine bundesländerübergreifende und kumulative Bewertung der genehmigten Abschüsse vorgelegt wurde. Einzelne Entnahmen werden zwar regelmäßig begründet, eine nachvollziehbare Analyse der Gesamtwirkung aller Abschüsse auf die österreichische Wolfspopulation fehlt jedoch bis heute.
Damit bleibt letztlich unbeantwortet, welche Auswirkungen die Summe aller genehmigten und durchgeführten Entnahmen auf den weiterhin als U1 bewerteten Erhaltungszustand der Population hat. Und genau daran würde auch eine Populationsgefährdungsanalyse allein nichts ändern. Sie kann untersuchen, ob die Population langfristig überlebensfähig bleibt. Ob die laufenden Entnahmen die Erreichung des günstigen Erhaltungszustands behindern, beantwortet sie jedoch nicht.
Was Europas Höchstrichter verlangen
Genau diese Fragestellung steht im Mittelpunkt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Die Urteile Tapiola (C-674/17), Tirol (C-601/22) und Estland (C-629/23) stellen nicht darauf ab, ob eine Population irgendwie überlebt. Entscheidend ist vielmehr, ob Entnahmen mit der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar sind.
Genau deshalb könnte eine neue PVA die Wolfsdebatte sogar weiter anheizen. Denn selbst wenn sie zum Ergebnis kommt, dass die Wolfspopulation langfristig überlebensfähig ist, würden viele darin eine Bestätigung der bisherigen Abschusspraxis sehen.
Ob eine weitere Studie tatsächlich neue Antworten liefert oder lediglich erneut die Frage nach der Überlebensfähigkeit der Population stellt, bleibt daher offen. Die eigentliche Frage lautet schließlich nicht, ob der Wolf in Österreich ausstirbt, sondern ob Österreich den günstigen Erhaltungszustand erreicht, zu dessen Erreichung und Erhaltung sich die Mitgliedstaaten verpflichtet haben.
Quellen
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG)
- BfN-Schriften 715 – Populationsgefährdungsanalyse für die Art Wolf (Anhang II und IV FFH-Richtlinie)
- EuGH-Urteil C-674/17 (Tapiola)EuGH-Urteil C-601/22 (Österreich/Tirol)
- EuGH-Urteil C-629/23 (Estland)
- Schumacher, Schumacher & Knauer (2026): Anforderungen des Europäischen Artenschutzes für Arten nach Anhang V FFH-RL – Ausführungen zum günstigen Erhaltungszustand am Beispiel des Wolfes (Canis lupus)
- Artikel-17-Bericht Österreich (20.11.2025) – Bewertung des Erhaltungszustands gemäß FFH-Richtlinie
